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Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 16 Feb 2019, 12:28
von Bobsie
Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 16 Feb 2019, 12:58
von bella_b33
Genau:
Im Straßen- sowie Schienenverkehr auf dem russisch-weißrussischen Abschnitt der Staatsgrenze der Russischen Föderation sind keine für den internationalen Verkehr zugelassenen Grenzübergangsstellen errichtet, sodass keine Grenzkontrolle von Personen und Verkehrsmitteln erfolgen kann.
Die Benutzung der für den Straßen- sowie Schienenverkehr zugelassenen Grenzübergangsstellen zwischen Russland und Weißrussland durch die ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen ist ein Verstoß gegen das nach Maßgabe internationaler Rechtsvorschriften festgelegte Verfahren zum Übertreten der Staatsgrenze der Russischen Föderation unabhängig davon, ob ein Visum oder Erlaubnis zur ständigen oder vorübergehenden Wohnsitznahme in Russland oder Weißrussland vorliegt.
Man sollte es also gar nicht erst probieren wenn man kein Russe oder Weissrusse ist.....auch wenn die Route noch so verlockend ist. Ich hätte genau Das mit in die Gründe für die Beibehaltungsgenehmigung reinnehmen sollen

Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 16 Feb 2019, 19:44
von m5bere2
bella_b33 hat geschrieben: 16 Feb 2019, 12:58
Ich hätte genau Das mit in die Gründe für die Beibehaltungsgenehmigung reinnehmen sollen
Das wäre aber kein individueller Grund gewesen, eher auf dem Niveau von "Ausländer dürfen in Russland nicht wählen".
Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 16 Feb 2019, 20:57
von bella_b33
m5bere2 hat geschrieben: 16 Feb 2019, 19:44
eher auf dem Niveau von "Ausländer dürfen in Russland nicht wählen".
DEN hast Du nich gebracht, oder?

Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 17 Feb 2019, 15:07
von m5bere2
Natürlich nicht ... das ist ja das absolute Gegenbeispiel zu einem individuellen Grund.
Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 19 Feb 2019, 11:25
von Zejtnot
m5bere2 hat geschrieben: 16 Feb 2019, 19:44
bella_b33 hat geschrieben: 16 Feb 2019, 12:58
Ich hätte genau Das mit in die Gründe für die Beibehaltungsgenehmigung reinnehmen sollen
Das wäre aber kein individueller Grund gewesen, eher auf dem Niveau von "Ausländer dürfen in Russland nicht wählen".
Nein, finde ich nicht. Sie wollen ja wissen, aus welchem Grund man die zweite Staatsbürgerschaft braucht. Und wenn man sagt, dass man aus beruflichen Gründen häufiger Transit durch das Land will, dann ist das in jedem Fall ein Grund, der nicht schlechter ist, als man wolle seine Schwiegermutter häufiger sehen ("familiäre Gründe").
Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 19 Feb 2019, 12:05
von bella_b33
Ich muss gestehen, daß die Reiserei in und durch GUS-Staaten für mich persönlich schon mit ein Grund war.....Den ich zwar bei der BBG nicht mit aufgeführt habe aber mich jetzt umso mehr darüber freue diese Wege wieder nutzen zu können.
Gruß
Silvio
Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 03 Mär 2019, 18:25
von Klaus
Hallo, nächsten Freitag soll es also losgehen.
Bleibt nur eine Fragen:
Die Apostille, die ist in Deutsch. Sollte ich die übersetzen lassen?
Ich habe etwas Angst, dass ich 25 Stunden im Auto sitze und dann wegen so einer Kleinigkeit umdrehen muss...
Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 03 Mär 2019, 19:57
von bella_b33
Du beantwortest Dir die Frage schon fast selber.....wenn Du Angst hast, lass es übersetzen. Amtssprache im Zielland ist nunmal nicht deutsch
Re: Vollmacht zur RU-Einreise mit Firmen- oder Fremdwagen
Verfasst: 07 Mär 2019, 00:31
von Klaus
jaaaa, alsooooooo...
Ich probiere es ohne Übersetzung
Die Vollmacht ist ja bereits zweisprachig - und eigentlich geht es nur um die Vollmacht.
Die tollen Stempel und so vom Notar & Gericht sind glaube ich sekundär.
Vielleicht ärgere ich mich schwarz, wir werden sehen