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Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 28 Mai 2019, 10:59
von m1009
Bobsi

ich glaub, wir reden aneinander vorbei.

Bild

Wie laeuft das an der Grenze? An den Posten fahren, Motorhaube, alle Tueren, Kofferraum (ggf. Dachbox) auf. Im Motorraum wird die VIN auf dem Typenschild mit der VIN in den Papieren abgeglichen. Bei Fahrzeugen ohne Rahmen wird ggf. noch die eingeschlagene VIN links/rechts im Motorraum oder (wenn nicht vorhanden) im Beifahrerfussraum (viele Fahrzeuge haben unter dem Beifahrersitz einen Sichtschlitz im Teppich) abgeglichen. Fahrzeuge mit Rahmen haben die Nummer vorn rechts oder hinten rechts sichtbar im Radkasten auf dem Rahmen eingeschlagen. Warum Du nun hier uns als Autoschieber abstempelst, verstehe ich nicht.

Typenschilder kann man ersetzten, daher die zusaetzliche Kontrolle der eingeschlagenen VIN.

Wenn ich allein fahre, wird die eingeschlagene VIN haeufiger kontrolliert. Mit Familie.... noch nie.... :lol:

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 28 Mai 2019, 12:03
von Wladimir30
Bobsie hat geschrieben: 28 Mai 2019, 10:35Wenn ihr natürlich geklaute Fahrzeuge über die Grenze schaffen wollt
In der Tat, ein äußerst, sagen wir mal, unfairer Vorwurf.

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 28 Mai 2019, 13:48
von Bobsie
Wladimir30 hat geschrieben: 28 Mai 2019, 12:03
Bobsie hat geschrieben: 28 Mai 2019, 10:35Wenn ihr natürlich geklaute Fahrzeuge über die Grenze schaffen wollt...... :shock: :shock: :shock:
In der Tat, ein äußerst, sagen wir mal, unfairer Vorwurf.
Du verstehst wohl nur Dein eigenen Humor / Ironie? Was meinst Du, warum die Smilies dahinten dranhängen?

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 10 Jun 2019, 18:07
von Swiss
Moin Ich bin es noch mal.
Am Freitag geht nun alles los.
Jetzt habe ich aber plötzlich von einem T1 Verfahren gelesen. Dieses Verfahren kommt zum zug, wenn man Waren von nicht EU Ländern rumschleppt.
Hattet ihr schon einmal so ein Formular ausgefüllt?
Ausserdem wie geht der Russische Zoll vor, wenn die Waren mehr als 1500€ betragen? Wie kann ich denen zeigen, dass es sich um einen Umzug handelt?

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 10 Jun 2019, 19:09
von Swiss
Und noch eine kleine Frage bezüglich Visum.
Bei der Ausreise ist es zwingend einen Ausreisestempel im Pass zu haben korrekt?
Da muss man einfach aufs Zollbüro gehen?

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 10 Jun 2019, 23:08
von m1009
Hab irgendwo gelesen, das Du mit einem BMW unterwegs bist.... Somit ein PKW. Kein Transporter, kein LKW, kein Sattelschlepper.

Mach Dir also keine Sorgen Betreff Ausreise RUS/Einreise EU! Mit einer Versandanmeldung bei der RUS Grenze schicken sie Dich ueber die LKW Spur. Ausserdem solltest Du Dir dann auch noch vorher einen Brooker suchen. Vergiss es also.

Einzig, was Deine Eidgenossen an der Grenze zur Alpenrepublik wollen.... keene Ahnung.

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 11 Jun 2019, 01:44
von Swiss
Ja bei den Eidgenossen ist alles geklärt :)

Genau wir sind mit einem PKW unterwegs.
Was meinst du mit Versandsanmeldung? Brooker?
Help :oops:

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 11 Jun 2019, 07:33
von m1009
Moin Swiss....

Du fragtest nach T1.... T1 ist eine Versandanmeldung im grenzueberschreitenden Warenverkehr. Um das T1 zu erhalten brauchst Du (Auszug) Packliste, Colliliste, Rechnung ueber die Waren, Zolltarifnummer der einzelnen Positionen.

Ein Broker ist ein Zollagent. Er kuemmert sich um die Warenanmeldung beim (russischen) Zoll z.B. in Moskau, organisiert die Anmeldung beim Zoll an der RUS-EU und EU-CH Grenze (Grenzuebergaenge muessen vor Ausstellung des T1 festgelegt werden), erstellt das T1 und uebergibt Dir eine Dokumentenmappe.
Du packst Dein Auto, faehrst zum russischen Zoll nach Moskau zur Pruefung und Verplombung des Fahrzeug. Der "Laderaum" (beim PKW X1 eher schwierig) darf nach Anbringung der Plomben nicht mehr zugaenglich sein. In Einzelfaellen verzichten die Zoellner jedoch auf die Anbringung, im T1 wird "ohne Zollverschluss" vermerkt. Bei gebrauchtem Umzugsgut triffst vielleicht auf ein offenes Ohr.
Weiter zur Grenze. Ausfuhr RUS, Einfuhr EU. Die verschiedenen Zollagenten und der Zoll fuer den Warenverkehr sitzen jeweils in den Gebaeuden zwischen Ein/Ausreise Fahrspuren. Immer erst zum Zollagenten (wird Dir vom Zollagenten in Moskau vorgegeben) dann zum Zoll.
Nach Einreise EU weiter nach CH. Dort wieder zum Zoll, aehnliches Spiel wie an der Grenze RUS - EU. Denk daran, Du versendest RUS - CH, EU ist fuer Dich Transit.

Fuer die Spezis im Forum, ich hab den oben dargestellten Vorgang stark vereinfacht wiedergegeben. Anmerkungen willkommen.

Wenn Du das Umzugsgut per Spedition versendest, bekommst von dem ganzen Kram nix mit. Ausser Warenliste wollen die Speditionen meist nicht viel mehr, den Rest machen sie selbst.

Aber. Nun zum Punkt. Worauf ich eigentlich hinaus wollte: Versandanmeldung T1 fuer Umsugzgut in einem PKW. :D Vergiss es. Pack Deine Sachen und fahr los. Bei Ausreise RUS interessiert sich der russische Zoll nicht fuer Deine gebrauchten Waren, so lang Du nix verbotenes dabei hast. Ebenso der Zoll bei Einreise EU.

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 11 Jun 2019, 10:07
von Bobsie
m1009 hat geschrieben: 11 Jun 2019, 07:33 Aber. Nun zum Punkt. Worauf ich eigentlich hinaus wollte: Versandanmeldung T1 fuer Umsugzgut in einem PKW. :D Vergiss es. Pack Deine Sachen und fahr los. Bei Ausreise RUS interessiert sich der russische Zoll nicht fuer Deine gebrauchten Waren, so lang Du nix verbotenes dabei hast. Ebenso der Zoll bei Einreise EU.
Genau so ist es. Es kann Dir nur passieren, dass Du Deinen ganzen (gebrauchten) Kram bei den Letten auf einen Klapptisch legen musst, da suchen sie dann nach unerlaubten Einfuhrgut (Molkereiprodukte, übermässige Zigaretten , Alkohol u.s.w.), aber so etwas hast Du ja nicht.
Im nachhinein wirst Du denken: Warum war ich bloss so ängstlich.....
Gute Fahrt

Re: Umzug mit dem Auto von Moskau in die Schweiz

Verfasst: 11 Jun 2019, 10:32
von Wladimir30
m1009 hat geschrieben: 11 Jun 2019, 07:33so lang Du nix verbotenes dabei hast.
Achtung, hierunter können auch Antiquarien oder kulturell als wertvoll eingestufte Waren fallen (alte Bücher, Ikonen u.ä)