Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Bobsie
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von Bobsie »

Zejtnot hat geschrieben: 29 Mai 2020, 13:09 Tauglich erscheint mir - ohne dies je geprüft zu haben - der Verlust russischer Rentenansprüche! Denn diese bekommt man nur als Russe. Als Ausländer erhält man sie nur, wenn man die Rente in Russland verbringt.
Das funktioniert, wenn die Dame 60 + Jahre alt ist. Und da gibt es in den verschiedenen Bundesländern verschiedene Anwendungsmethoden.
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Zejtnot
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von Zejtnot »

Bobsie hat geschrieben: 02 Jun 2020, 14:01 Das funktioniert, wenn die Dame 60 + Jahre alt ist. Und da gibt es in den verschiedenen Bundesländern verschiedene Anwendungsmethoden.
Und darunter muss man es hinnehmen, dass beispielsweise die Ansprüche, die man über 15 Jahre eingezahlt hat, verloren gehen? Das finde ich schon einen ziemlich erheblichen finanziellen Verlust. Russische Renten sind nicht gigantisch, aber selbst wenn man von 100 Euro x 12 Monate x 10 Jahre redet, ist dies ja schon spürbar. (Obwohl, hmmmm, 12.000 ist wiederum auch nicht soo viel.)
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bella_b33
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von bella_b33 »

Zejtnot hat geschrieben: 02 Jun 2020, 14:12 Obwohl, hmmmm, 12.000 ist wiederum auch nicht soo viel.
12k haben oder nicht haben, Zejtnot ;)

Also ich nehm sie gern.... [welcome]
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von kamensky »

Zejtnot hat geschrieben: 02 Jun 2020, 14:12(Obwohl, hmmmm, 12.000 ist wiederum auch nicht soo viel.)
Im Gegensatz zu ..........................?
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von Wladimir30 »

Also ich finde auch, das dies schon eine durchaus ernstzunehmende Summe ist.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
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Zejtnot
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von Zejtnot »

kamensky hat geschrieben: 02 Jun 2020, 15:10
Zejtnot hat geschrieben: 02 Jun 2020, 14:12(Obwohl, hmmmm, 12.000 ist wiederum auch nicht soo viel.)
Im Gegensatz zu ..........................?
Die Formulierung ist: "Von der [Abgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft] wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit [...] nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen,[...] "

Ich befürchte, dass 12.000 Euro vermutlich nicht "besonders schwierig" oder "erhebliche Nachteile" bedeuten. Das ist zwar eine ärgerliche Summe, aber letztlich hinnehmbar. Es zwingt einen ja niemand, die Staatsbürgerschaft anzunehmen. Wenn schon Familie oder ähnliche Argumente nicht zählen, warum sollten dann 12.000 Euro ein Grund sein?!

Unter "besonders" oder "erheblich" verstehe ich eher den Verlust einer Immobilie oder andere Dinge im Bereich von 50.000 Euro oder mehr. Ich bin letztlich aber kein Jurist.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von kamensky »

@Zejtnot

OK, Danke jetzt habe ich es verstanden.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von pushkin »

Hallo an alle!

Sorry, wenn ich bereits alstes mit meinem jetzigen Anliegen hochkremple.

Ich beabsichtige Rus Staatsbürgerschaft anzunehmen. Ich möchte demnächst die Prüfung als Träger der rus Sprache ablegen. Danach kann einem die Staatsbürgerschaft vergeben werden. Aber zunächst muss ja die Beibehaltungsgenehmigung bei der Bezierkregierung eingeholt werden. Ich hatte mit denen telefoniert. Mir wurde gesagt, dass der Antrag meistens abgelehnt wird. Nur, wer wirklich einen triftigen Grund angibt, wird evtl eine Beibehaltungsgenehmigung ausgestellt bekommen. Verwandten, Heimatgefühle, Kultur usw zählt nicht. Für die Zukunft plane ich esgeschäftkuch nach Russland zu gehen. Also es soll Geschäfte zwischen DE und RUS geben. Und eine Rus Staatsbürgerschaft neben der DE würde in dem Fall nicht schaden. Vondaher meine Frage in die Runde (man kann auch Privat sich unterhalten!): wie soll so ein triftiger Grund Euer Meinung/Erfahrung nach sein?

Oder vielleicht nach der Prüfung lieber die Aufenthaltsgenehmigung beantragen und erstmal mit der sich in Rus zurecht finden, den im Endefekt mit einer hat man die Möglichkeitauch Geschäfte zu führen, bzw Firmengründung.

Danke im Voraus!
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von Zejtnot »

Achtung, eine Staatsbürgerschaft über den Passus "Träger der russischen Sprache" kann man nur erhalten, wenn man einen kulturellen und familiären Zusammenhang mit Russland aufzeigen kann - sprich, Vorfahren aus Russland, der UdSSR oder dem russischen Reich hat. Dies muss man nachweisen. Es reicht nicht aus, einfach nur gut Russisch zu sprechen.

Für die Beibehaltigungsgenehmigung sollte man in der Tat gute Gründe haben. Einfach nur "zwei Staatsbürgerschaften wären praktisch für ein mögliches Business" reicht nicht aus. Geschäftsbeziehungen kannst Du auch ohne Staatsbürgerschaft haben. Ich war über zehn Jahre Geschäftsführer einer russischen OOO (GmbH) ohne russischen Pass.

Argumente für eine Beibehaltigungsgenehmigung sind: Familiäre Bindungen in beiden Ländern, Immobilien in beiden Ländern, berufliche Bindung in beiden Ländern. Am besten alles drei zusammen. Schwer hinnehmbare Nachteile ohne eine der Staatsbürgerschaften sind noch besser. Aus der Erfahrung hier im Forum: zwei von drei der genannten Kriterien in beiden Ländern und das dritte nur in einem Land reichen offensichtlich aus.
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Doppelte Staatsbürgerschaft, Beibehaltungsgenehmigung

Beitrag von Tonicek »

Zejtnot hat geschrieben:(Obwohl, hmmmm, 12.000 ist wiederum auch nicht soo viel.)
Mag sein, aber bei der genannten Summe muß ich immer an den Ochrana-Mann, der auf dem Bahnhof die Gepäckstücke der Reisenden röntgete,
denken, der ein Gehalt von netto 17.000 Rub hatte - für den wären die 12 k Rub schon 'ne Menge Kohle.

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