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Verfasst: 12 Dez 2005, 22:26
von Anonymous
Hallo Werner,
ein Visum nach Polen bekommt meine Frau ohne Probleme und schnell.
Erst im Oktober (also nach unserer Hochzeit) habe ich mich mit ihr für eine Woche in Polen, Nahe der Grenze nach Deutschland, getroffen! Hätten wir gewusst, dass das so geht, dann wäre sie schon hier.

Gruß
Moses

Verfasst: 12 Dez 2005, 22:40
von Anonymous
Hallo,
ich habe jetzt eine eMail, mit der Bitte um Bestätigung dieser Regelung, and die Bundespolizei geschickt. Hoffe die antworten schnell. Das Ergebnis veröffentliche ich hier. Ist sicher nicht nur für mich interessant!

Gruß
Moses

Verfasst: 13 Dez 2005, 19:35
von Anonymous
Hallo,
auf meine eMail von gestern hat mich heute ein Beamter von der Bundespolizei-Ost angerufen. JA, es gibt so ein Ausnahmevisum, das an der Grenze ausgestellt wird, wenn meine Frau zusammen mit mir einreist und an Hand der Heiratsurkunde belegen kann, das wir verheiratet sind!!! Hammer, oder??? Allerdings warte ich nun noch auf eine Bestätigung des Auswärtigen Amtes, da ja die Remonstration noch anhänig ist. Wir wollen kein Risko eingehen.

Gruß
Moses

Verfasst: 13 Dez 2005, 19:45
von CSB_Wolf
Hallo Moses,

na dann duerfte ja alles klar sein und Du kannst deine Frau sicher bald zu dir holen 8) Halte und auf dem laufendem.

Gruss
Wolf

Verfasst: 13 Dez 2005, 22:53
von Anonymous
Jo, wir haben eine übersetzte und von der Deutschen Botschaft in Kiev legalisierte Heiratsurkunde!

Verfasst: 14 Dez 2005, 02:44
von Bephep
Warum hast Du nicht in DE geheiratet. Ich kenne zwei Faelle,einmal Unterschied einige Jahre einmal ca.15 Jahre hier geheiratet und wenig Probleme. Die Frauen haben auch schnell eine Arbeitserlaubnis bekommen.

Verfasst: 14 Dez 2005, 03:00
von Anonymous
Weil Ukrainer besser feiern können und die Familie meiner Frau wohl nicht zur Feier nach Deutschland hätte kommen können! Und es war ne geile Party!

Verfasst: 14 Dez 2005, 13:41
von Glider
Die Arbeitserlaubnis unbefristet und unbeschränkt gibt es auf Antrag beim Arbeitsamt.
Einfach Passkopie des Ausländers, Kopie des Ausweises des deutschen Ehegatten und Heiratsurkunde (wenn keine deutsche, dann die legalisiert Fassung). Oh Wunder, es soll kostenlos sein.
Auch wenn der ausländische Ehegatte eines deutschen die Arbeitserlaubnis gar nicht brauchen soll, so die damalige Auskunft des Arbeitsamts, ist es besser sie trotzdem zu beantragen.

Verfasst: 14 Dez 2005, 15:44
von Uwe
Glider,

die Arbeitserlaubnis erteilt jetzt die ABH und trägt diese auf der Aufenthaltserlaubnis ein.
Das gelbe Ding vom Arbeitsamt ist wirklich nicht mehr erforderlich.

Gruß

Uwe

Verfasst: 14 Dez 2005, 18:00
von Anonymous
Hallo,
das Auswärtige Amt sagt, das die Vergabe allein im Ermessen der Bundespolizei an der Grenze liegt! Was würdet Ihr machen?
Gruß
Moses