Seite 3 von 4

Verfasst: 04 Jun 2006, 10:38
von goedo
Nach Deutschem Recht und Gesetz hat sie als Ehefrau in jedem Fall einen Anspruch auf die Einreise nach Deutschland.
...in zukunft soll sie nach RUSSLAND als touristin, wir drehen den weg einfach um... ;-)

Verfasst: 04 Jun 2006, 15:15
von CSB_Wolf
Hallo goedo

wenn sie die Deutsche Aufenthaltsbewilligung hat, dann kann sie hin und her Reisen so oft sie will und so lang sie will, ohne Visum und Besuch bei der Deutschen Botschaft. Sie braucht dann auch für die Schweiz kein Visum mehr.

Gruss
Wolf

Verfasst: 04 Jun 2006, 15:24
von goedo
CSB_Wolf hat geschrieben:Hallo goedo

wenn sie die Deutsche Aufenthaltsbewilligung hat...
... und die gibts quasi "automatisch" mit der heirat, denke ich...

Verfasst: 04 Jun 2006, 15:36
von CSB_Wolf
Hallo goedo,

die Aufenthaltsbewilligung gibt es leider nicht automatisch mit der Heirat. Wenn Du dann verheiratet bist, dann musst Du die Russische Heiratsurkunde in Russland mit einer Apostille versehen lassen und diese dann in Deutschland von einem vereidigten Übersetzter ins Deutsche übersetzten lassen. Ich weiss jetzt den genauen Ablauf nicht mehr, aber Du, bzw, deine Frau muss bei der Deutschen Botschaft ein Nationales Visum beantragen, für Familiennachzug. Du und deine Frau bekommen dann einen Termin für eine Befragung. Deine Frau auf der Botschaft und Du bei deiner Ausländerbehorde, jeweils zur gleichen Zeit und am gleichen Tag. Du kannst dich bei diesem Forum mal näher informieren:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Gruss
Wolf

Verfasst: 04 Jun 2006, 16:32
von goedo
hallo wolf,
CSB_Wolf hat geschrieben:...dann musst Du die Russische Heiratsurkunde in Russland mit einer Apostille versehen lassen ...
... und ab nach D; das war dann der letzte verwaltungsakt in R hoffe ich! :-)
LG
roger

Verfasst: 07 Jun 2006, 15:13
von Dietrich
goedo hat geschrieben: ... und ab nach D; das war dann der letzte verwaltungsakt in R hoffe ich! :-)
DER war gut!

Verfasst: 07 Jun 2006, 17:34
von goedo
Dietrich hat geschrieben:
goedo hat geschrieben: ... und ab nach D; das war dann der letzte verwaltungsakt in R hoffe ich! :-)
DER war gut!
ey schock mich nicht :-o - ich denke, in D noch Übersetzen lassen, zur Gemeinde und fertig oda?!?
ODER? **angst** :-) klär mich mal auf...

Verfasst: 07 Jun 2006, 18:55
von Dietrich
goedo hat geschrieben: ey schock mich nicht :-o - ich denke, in D noch Übersetzen lassen, zur Gemeinde und fertig oda?!?
ODER? **angst** :-) klär mich mal auf...
Bei der russischen Buerokratie gibt es nie einen "letzten Verwaltungsakt". Denen faellt immer noch wieder was ein. Vielleicht habt ihr in dem Fall Glueck und das wars...
aber es ist genauso weahrscheinlich, das irgendeiner deutschen Beamtenseele noch eine Kleinigkeit einfaellt. In Deutschland waere das auch vielleicht eine Kleinigkeit... aber in Russland sind mit dieser Kleinigkeit mindestens 3 Aemter, 4 Sberbanken, 8-10 Dispanser und ca. 4-5 km Schlangestehen verbunden.... glaub mir!

Dietrich.

P.S. Lass dich nicht unterkriegen! Ich mache das hier auch mit! Bald versuche ich aus meiner (russischen) zeitweiligen AE (vremennoe) eine dauerhafte (Vid na Shitelstvo) zu machen.... freue mich jetzt schon!

Verfasst: 07 Jun 2006, 19:00
von goedo
Dietrich hat geschrieben:Bei der russischen Buerokratie gibt es nie einen "letzten Verwaltungsakt"...
ich werds hier posten!!!
viel glück dir auch...

Verfasst: 08 Jun 2006, 10:02
von Dietrich
Ho Blacki!

Ich werde wohl erst Mitte August loslegen, weil ich vorher nochmal nach D fliege und meine AE erst Ende Juli ein Jahr alt ist.
Hast du den Kram schon hinter dir?

Gruesse,

Dietrich