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Verfasst: 03 Jul 2006, 17:01
von 7punkt
@Dave: Genau, Dave

Hast mich super verstanden
@Zeppelin: ich hab Manu zitiert :P , falls Deine Anspielungen auf "altes Mitglied" an mich gerichtet sind
manuchka hat geschrieben:....oder waren's die Kirschen?...
Jupp dat waren Alko-Kirschen, kannst mir glauben 8)
7punkt
Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 11:09
von Aniki
Hm... ist der Thread noch aktuell...??
Ich ziehe mit meinem (russischen) Ehemann im Sommer nach Deutschland. Er hat bereits ein Multi-Jahresvisum. Wieso sollen wir für ihn denn hier noch ein Nationales Visum im Konsulat beantragen, wenn er mit seinem Multivisum sowieso in Deutschland zur Ausländerbehörde gehen kann, um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?? Unsere Heirat haben wir übrigens in Deutschland anerkennen lassen.
Dann hätten wir ihn ja auch schon in Deutschland melden können und Steuerklasse III bekommen, was wir hier andiskutiert hatten
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=10234
Oder entgeht mir da gerade etwas bzw. der Thread ist veraltet? manuchka?
Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 11:35
von manuchka
Aniki, eigentlich ist das nicht so gedacht, dass man mit Schengenbesuchsvisum nach DE fährt und dann sofort dort bleibt und eine AE bekommt. Manchmal klappt das wohl, aber froh sind die Ausländerbehörden dabei nicht, kann auch sein, dass sie euch wegschicken und verlangen, dass ihr den ordentlichen Weg geht: Für solche Fälle gibt es das Familienzusammenführungsverfahren, dein Mann kriegt dann ein nationales Visum zur einmaligen Einreise, auf dessen Basis dann sofort die AE ausgestellt wird. Das Verfahren dauert so 6-8 Wochen.
Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 12:06
von Dietrich
Du kannst natürlich gerne bei eurem örtlichen Ausländeramt nachfragen, ob sie das so machen, aber große Chancen sehe ich da nicht...
Steuerklasse III kannst du erst anmelden, wenn dein Mann in D seinen "Wohnsitz" angemeldet hat. Dies geht aber NICHT mit einem Schengen-Visum, sondern nur mit einem nationalen Visum (Aufenthalts- und später Niederlassungserlaubnis). Mit einem Schengenvisum kann man ihn nur als "Besucher" anmelden und das bringt dir nichts bezüglich der Steuerklasse....
Aber wenn ihr jetzt anfangt euch um das FZF-Visum zu kümmern, dann sollte das doch bis zum Sommer kein Problem sein! Wie sieht es mit Sprachkenntnissen aus?
Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 13:09
von Zeppelin
Hallo Aniki,
wie Dietrich und Manu schon schrieben: Versuch macht kluch. Es kommt tatsächlich darauf an, ob Eure ABH sich und Euch viel oder wenig Aufwand machen möchte.
Viel Aufwand bedeutet, die ABH besteht auf das FZF-Verfahren. Aber eigentlich ist es absoluter Blödsinn das Konsulat zusätzlich mit einer Angelegenheit zu belasten, die man im Rahmen eines legalen Aufenthalts auch direkt klären könnte.
Nun ist es aber so, das die Bundesländer das Einwohnerrecht ziemlich verschieden handhaben. (Womit ich auf Dietrichs Einwand eingehen will, wass die Anmeldung betrifft.)
Hier in Berlin ist das ziemlich liberal: Ich beherberge einen Gast und melde ihn ordnungsgemäß an. Sofern ich dann einen Termin bei der ABH bekomme, stellt die dann auch eine AE aus, wenn sonst alles okay ist (Ehe).
Doch anderswo (z.B. Hamburg) mag das anders aussehen. Auch NRW ist offenbar nicht eben das Paradies.
Von Bayern allerdings sind mir nur ziemlich kulant gehandhabte Fälle des Ehegattennachzugs zu dt. Ehepartnern bekannt.
Also versucht es. Notfalls müsst Ihr eben doch zum Konsulat laufen.
Gruß,
Zeppelin
Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 13:24
von wolk0815
Also versuchen kann man es ja in der Tat einfach mal. Aber nicht umsonst gibt es das FZF-Verfahren, welches eindeutig länger dauert und andere Schritte/Überprüfungen enthält also ein Schengenvisum. Ansonsten wäre das ganz FZF-Verfahren sinnlos in denen der Ehegatte schon mal mit Visum in D war. Man könnte ja argumentieren: ´Ihr kennt ihr ja schon. Er durfte doch schon mal nach D kommen und da war es auch OK für euch´.
Auch bliebe ja das -im Moment von Aniki noch unbeantwortete- Thema der Sprachkenntnisse bzw so wäre dann die ganze Idee ausgehebelt. Dann würde Person X erst mal zu Besuch kommen (wofür keinerlei Sprachkenntnisse nötig sind), dann heiraten und danach einfach wieder mit dem Besuchsvisum (und immer noch ohne Sprachkenntnisse) auftauchen können und eine AE bekommen.
Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 14:01
von Zeppelin
wolk0815 hat geschrieben:...´Ihr kennt ihr ja schon. Er durfte doch schon mal nach D kommen und da war es auch OK für euch´.
Auch bliebe ja das -im Moment von Aniki noch unbeantwortete- Thema der Sprachkenntnisse bzw so wäre dann die ganze Idee ausgehebelt. Dann würde Person X erst mal zu Besuch kommen (wofür keinerlei Sprachkenntnisse nötig sind), dann heiraten und danach einfach wieder mit dem Besuchsvisum (und immer noch ohne Sprachkenntnisse) auftauchen können und eine AE bekommen.
Okay: Mein Fehler. Die Sprachkenntnisse habe ich mal vorausgesetzt, weil ja zumeist bei den Ehepartnern aus RUS auf dem geforderten Level vorhanden. Und davon können sich ggf. auch ABH oder Konsulat im direkten Dialog überzeugen.
Aber wer sich schon mehrfach legal in D aufgehalten hat, über den dürfte mit größter Sicherheit auch bereits eine "Ausländerakte" angelegt worden sein.
Auf diese könnte die ABH dann zurück greifen - wenn sie denn will.
Wenn eine solche Akte existiert, wird sie ggf. bei der Behörde aufbewahrt, an der der/die ausländische Bürger/-in zuletzt gemeldet war.
Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 14:09
von wolk0815
Zeppelin hat geschrieben:Wenn eine solche Akte existiert, wird sie ggf. bei der Behörde aufbewahrt, an der der/die ausländische Bürger/-in zuletzt gemeldet war.
Meine Frau hatte vor unserem Kennenlernen schon ein mehrmonatiges Praktikum in D hinter sich - Akte also ganz offensichtlich vorhanden und es wurde von uns auch darauf verwiesen. Leider hat das die Zeit für das FZF-Verfahren auch nicht wirklich verkürzt. Aber ich will mich nicht beschweren. Zu unserer Zeit war so allgemein von 2-3 Monaten die Rede (schlimmere Fälle gab es da auch schon). Bei war das dann auch mit knapp was über 2 Monaten, sozusagen in der ´Regelzeit, durch.
Von Vorabzustimmung wollte unsere ABH nichts wissen bzw es gab quasi gleich ein ´Sowas machen wir nicht!´.
(und auch hier: haben sonst aber eine gaaaanz ´liebe´ ABH

)
Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 14:47
von Aniki
wolk0815 hat geschrieben:
Auch bliebe ja das -im Moment von Aniki noch unbeantwortete- Thema der Sprachkenntnisse
B1 von Goethe und B2 von einem privaten Sprachzentrum sind vorhanden - also hier kein Hindernis...
Muss mein Mann eigentlich in Russland anwesend sein, während ihm hier ggf. das Nationale Visum gemacht wird? Oder kann er mit mir mit seinem gegenwärtigen Multivisum schon in Deutschland sein und sein Nationales Visum dann in Russland abholen/ gegen das Multivisum tauschen?
Das Konsulat kann doch eigentlich niemanden, der ein Multivisum hat, monatelang an Russland ketten, während er auf das Nationale Visum wartet - oder doch?
Sehr interessante Diskussion - schon mal mittendrin Dank an alle

Re: Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann
Verfasst: 10 Mär 2010, 15:05
von Sibirier
Also ich denke, er wird sich in der Bearbeitungszeit wohl schon in DE (bis auf die so oft beschrieben max. 90 Tagen) aufhalten. Für das nationale Visum wird die Botschaft nach Entscheidung wohl nur noch ein paar Tage brauchen....