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neue Fragen
Verfasst: 04 Mär 2007, 00:01
von Hannibal
Hallo Leute,
erstmal vielen Dank an alle, es hat mittlerweile geklappt und wir haben geheiratet. Übrigens sogar in Deutschland.
Jetzt haben wir folgendes Problem: Meine Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis nur bis Ende Mai bekommen. Grund ist, das ihr Reisepass nur bis dahin gültig ist. Wir wollen natürlich einen neuen Pass mit ihrem neuen Namen. In Bonn wurde mir erzählt, das der Reisepass nach dem russischen Pass gemacht wird, der natürlich noch den alten Namen hat. Diesen zu ändern würde bis zu 6 Monate dauern, was natürlich nicht zu machen ist. Auch für den Reisepass würden sie länger brauchen, selbst wenn wir den alten Namen einsetzen. Da sie sowieso im April nach Russland reisen möchte, könnte sie den Pass vor Ort ändern lassen (wahrscheinlich wieder nur auf den alten Namen) Das würde zeitlich sicher klappen, nur frage ich mich, ob auch das Visum übertragen wird und sie problemlos wieder zurückreisen kann. Das ist alles sehr verwirrend und die Auskünfte, die ich bisher erhalten habe sind es genauso. Vielleicht weiß jemand den einen oder anderen Rat.
Vielen Dank für alle Antworten.
Wolfgang
Re: neue Fragen
Verfasst: 04 Mär 2007, 01:29
von Zeppelin
Hannibal hat geschrieben:Hallo Leute,
erstmal vielen Dank an alle, es hat mittlerweile geklappt und wir haben geheiratet. Übrigens sogar in Deutschland.
Jetzt haben wir folgendes Problem: Meine Frau hat eine Aufenthaltserlaubnis nur bis Ende Mai bekommen. Grund ist, das ihr Reisepass nur bis dahin gültig ist. Wir wollen natürlich einen neuen Pass mit ihrem neuen Namen. In Bonn wurde mir erzählt, das der Reisepass nach dem russischen Pass gemacht wird, der natürlich noch den alten Namen hat. Diesen zu ändern würde bis zu 6 Monate dauern, was natürlich nicht zu machen ist. Auch für den Reisepass würden sie länger brauchen,
selbst wenn wir den alten Namen einsetzen. Da sie sowieso im April nach Russland reisen möchte, könnte sie den Pass vor Ort ändern lassen (wahrscheinlich wieder nur auf den alten Namen) Das würde zeitlich sicher klappen, nur frage ich mich, ob auch das Visum übertragen wird und sie problemlos wieder zurückreisen kann. Das ist alles sehr verwirrend und die Auskünfte, die ich bisher erhalten habe sind es genauso. Vielleicht weiß jemand den einen oder anderen Rat.
Vielen Dank für alle Antworten.
Wolfgang
Mal ganz knapp:
Ist sie noch in RUS gemeldet, bekommt sie auch nur dort einen neuen Pass.
Neuer Pass wir hier oder dort anhand einer von russ. Behörden anerkannten Übersetzung der Heiratsurkunde auf den Ehenamen ausgestellt.
Bearbeitungszeit hängt oft vom Vitamin B ab.
Falls Passerneuerung nur in RUS möglich ist, vorher mit der ABH in Verbindung setzen, damit diese dem Konsulat den Sachverhalt mitteilt.
Die AE kann vom Konsulat nicht erneuert werden, aber man bekommt problemlos eine neues Visum zur FZF und daraufhin von der ABH nach Wiedereinreise eine neue AE.
Wenn Du weitere Erläuterungen möchtest, schreib mir eine PN.
Gruß,
Zeppelin
Verfasst: 06 Mär 2007, 00:00
von Zeppelin
So,
nach unserem dem Telefonat ist nun einiges klarer.
Das wichtigste davon hier noch mal zum Nachlesen und für die Info der Allgemeinheit:
Passerneuerung dürfte nur in Rostov vor Ort möglich sein. Wie lange dies dort dauert kann ich nicht einschätzen.
Damit der neue Pass auch auf den Ehenamen ausgestellt wird, muss zunächst bei der örtlichen Behörde in Rostov eine nach den russischen Vorschriften übersetzte und autorisierte Heiratsurkunde vorgelegt werden, damit der Name überhaupt in das Melderegister augenommen wird.
Gleichzeitig sollte man auch einen neuen russ. Inlandspass auf diesen Namen beantragen.
Bevor die Reise von D nach RUS angetreten wird, sollte man sich von der zuständigen Ausländerbehörde eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Â§ 28 Abs. 1 des AufenthG verfügt, die verlängert wird, sobald ein neuer gültiger Reisepass vorgelegt werden kann.
Dieses Dokument nennt man FIKTIONSBESCHEINIGUNG und bestätigt, das Recht zum Aufenthalt in D und Schengen.
Es ist vor allem für den Fall von Bedeutung, dass der alte Pass nach Erneuerung von der russ. Behörde einbehalten wird (das passiert angeblich nicht immer, aber so ging es zumindest meiner Frau in selber Fallkonstellation.)
Denn, ohne den alten Pass hat Deine Frau plötzlich keinen anderen Nachweis als besagte FIKTIONSBESCHEINIGUNG (FB), dass sie nach Deutschland einreisen darf, und somit wird man ihr bei der Passkontrolle bei der Ausreise aus RUS kaum erlauben, in den Flieger zu steigen.
Daher braucht sie für die Rückreise nach D eine neues FZF-Visum vom dt. Konsulat in Moskau. Hierfür ist nun der Schlüssel die FB, den wenn man diese dem Konsulat vorweisen kann, erübrigt sich die sonstige Antragsprozedur. (Meine Gattin bekam dieses neue Visum somit innerhalb von 24 Stunden. Allerdings hatten wir das Konsulat vorab über die Sache unterrichtet - telefonisch und per Fax.)
Nach der Rückkehr nach D sofort einen Termin bei der ABH vereinbaren. Ggf. muss ja die FB verlängert werden, falls nicht sofort ein Erscheinen dort möglich ist.
Das Rückreisevisum wir i.d.R. nur für 7 Tage ausgestellt!
Soviel dazu meinerseits.
Grüße und viel Erfolg,
Zeppelin
Verfasst: 15 Mär 2007, 22:41
von Zeppelin
Nachtrag:
Nachdem ich mit der ABH in Dortmund telefoniert habe, und den ganzen Vorgang um das Thema Passerneuerung und Wiedereinreise mit der dortigen Sachbearbeiterin durchgekaut habe, musste ich feststellen, dass ich in den vorigen Postings in diesem Thread das wichtigste vergessen hatte.
Mit der Fiktionsbescheinigung allein kommt man natürlich nicht allzu weit. Ich hielt es zwar für selbstverständlich, aber noch wichtiger ist natürlich, sich vor der Ausreise aus D insofern gegen den möglichen Verlust des jetzigen Aufenthaltstitels abzusichern, indem man sich zuvor Kopieen von den relavnten Seiten des aktuellen Passes anfertigt, und diese von einer Behörde in D Beglaubigen lässt.
Übleicherweise machen das die Bürgerämter der Stadt-, Gemeinde- der Kreisverwaltungen gegen eine geringe Gebühr.
Die Kopien sollten in möglichst hoher Qualität in Schwarz-Weiß bzw. Graustufen angefertigt werden, damit niemand Fälschungsabsichten unterstellt. Beglaubigungssstempel und Unterschrift sind dann noch einfacher als Originale zu identifizieren, als z.B. bei einer nahezu perfekten Farbkopie.
Aus dem Originalpass sind natürlich nur die Hauptseite und die mit dem aktuellen Aufenthaltstitel relevant.
Um nun Warteproblemen beim zuständigen dt. Konsulat vorzeubeugen, sollte man dorthin vorab telefonischen Kontakt aufnehmen, den Sachverhalt schildern und ankündigen, dass man die FB und die (begalubigten) Passopieen schon mal vorab per E-Mail (eingescannt) oder per Fax dort hin übermittelt.
Mir wurde ferner mitgeteilt, dass man das Visum für die Rückreise von vornherein als "Visum zum Zweck der Wiedereinreise" beantragen sollte.
Und die Originale der FB und der Passkopien legt die Visaantragstellerin dann bei dieser Gelegenheit dem Konsulat vor.
Sobald absehbar ist, wann man mit dem neuen Pass beim Konsulat erscheinen kann, sollte man sich telefonisch beim Konsulat melden um einen Termin zu vereinbaren.
Bekommt man einen solchen, braucht man sich nicht an der langen Schlange anstellen.
Man sollte auch nich die teueren Telefonnummern anwählen, die für "gewöhnliche" Visaantragsteller im Internet veröffentlicht sind.
Das geht einfache, schneller und billiger, wenn man das über den deutschen Ehepartner abwickelt.
Solong,
Zeppelin
Verfasst: 16 Mär 2007, 10:13
von manuchka
Hut ab, Zeppelin, hast dich ja ganz schön ins Zeug gelegt - Telefonat hierhin und dorthin... Molodjec.
Verfasst: 16 Mär 2007, 12:21
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Hut ab, Zeppelin, hast dich ja ganz schön ins Zeug gelegt - Telefonat hierhin und dorthin... Molodjec.
Nicht dafür, wie die Rheinländer sagen würden. Hat mich ja nix gekostet (Telefonflatrate)
Und wenn ich behilflich sein konnte, entlohnt es etwas für den Stress, den wir früher bei diesen Sachen hatten.
Nun weiß ich, wie der Hase läuft, und da müssen andere ja nicht ins Messer laufen.
Zeppelin
Verfasst: 16 Mär 2007, 13:43
von Dietrich
Ich habe bisher auch immer die Erfahrung gemacht, dass man (bei deutschen Aemtern!) lieber einmal mehr vorher telefoniert als nachher zusaetzlich laeuft....
Bei russischen kann man das natuerlich komplett vergessen, denn da liegt es meist an der "Tagesform" der BearbeiterIn, welche Dokumente man in welcher Form zusaetzlich braucht.
Aber gerade was die deutsche Botschaft betrifft, da kann man gut vorher schon einiges organisieren. Man muss nur beharrlich genug sein und eben ein paarmal anrufen....
Und zumindest meine Standesbeamtin in meiner (Klein)Stadt in Deutschland fand es wohl auch spannend mit Moskau in Verbidung zu treten. Und der Leiter des Einwohnermeldeamtes hatte sich damals sogar selber(!) die Faxnummer der Botschaft im Internet rausgesucht....
Man sollte nur immer freundlich bleiben und sich leiber einmal mehr als einmal zuwenig bedanken....
Dietrich
Verfasst: 16 Mär 2007, 18:35
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Ich habe bisher auch immer die Erfahrung gemacht, ...
Man sollte nur immer freundlich bleiben und sich leiber einmal mehr als einmal zuwenig bedanken....
Dietrich
Das unterschreibe ich auch!
Zeppelin
edit: Auf Manus Wunsch Dietrichzitat nachträglich gekürzt.
Verfasst: 16 Mär 2007, 19:07
von manuchka
das hättest du auch ohne langes Dietrich-Zitat schreiben können, Zeppelin, der Beitrag steht ja direkt oben drüber. Nicht böse gemeint, aber die Themen werden durch unnötige Zitate unnötig lang - und ich bin hier nicht Moderator, sonst hätte ich schon gekürzt

Verfasst: 16 Mär 2007, 19:36
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:das hättest du auch ohne langes Dietrich-Zitat schreiben können,
Hast schon recht. Ich hols nach. Aber man weiß ja nie, ob wer einem zuvorkommt und dann reißt der Kontext ab und dann kommen wieder die sinnlosen Labereien von jenen, die zu faul sind, erst einmal den Thread durchzugehen, bevor ... bla bla
Zeppelin