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Verfasst: 08 Aug 2006, 11:25
von manuchka
Bephep, die Mühlen der Justiz mahlen langsam... man könnte sagen, lieber spät als nie, aber wenn man böse wäre (das sind wir ja aber nicht, nein), könnte man auch behaupten, die Schweiz ist froh, dass sie nix zahlen muss, und damit man nicht sagen kann, die Schweiz würde gar nix in der Sache zur Wiedergutmachung beitragen, stellt sie halt jetzt die tatsächlich Schuldigen vor Gericht. Aber an den Schadenersatzkosten braucht sie sich dann - auch freiwillig - nicht zu beteiligen, hat ja alles in ihrer Macht stehende getan...
Ich gebe zu, das ist etwas zynisch und berechnend ausgedrückt und entspricht - hoffentlich - nicht den Tatsachen.

Verfasst: 08 Aug 2006, 12:51
von Sportsfreund
die Schweiz ist eigenartig.
Nazisgold?
Geld/Gold was die Nazis im 3.Reich den Juden vor dem Ermorden
weggenommen und in den Banken in der Schweiz deponiert haben?
Echo aus den Bergen:
-Bankgeheimnis!
Was wollt Ihr bei einer Sache die "nur" 4 Jahre alt ist?
Etwa Geld?
Verfasst: 08 Aug 2006, 13:36
von Bephep
manu
Wenn die DE verurteilt wird weil der Vertrag nicht ratifiziert wurde und "nur" Gewohnheitsrecht war dann muss die Schweiz als Aufsicht ueber die Firma Sky Guide auch zahlen.
Heute steht in der Zeitung das Strafen zwischen 6 und 15 Monaten gefordert werden.Aber auch das der Fluglotze nicht wusste das die Kollosionsanzeige ausgeschaltet war.
Wenn man solche Sachen liesst dann ist das Rechtempfinden,nicht nur von mir,mit der Juristischen Realitaet nicht vereinbar.
Die Rechtssprechung in RU ist zweifelhaft aber ist unsere besser?? Bei diesem Beispiel habe ich meine Zweifel.
Nachtrag.
Sportsfreund
Das mit dem Nazigold ist ein sehr dunkles Kapitel der Schweiz den sie wussten schon im Krieg von wem das Gold stammte.
Verfasst: 08 Aug 2006, 15:24
von Paul
Bephep hat geschrieben:Wenn die DE verurteilt wird weil der Vertrag nicht ratifiziert wurde und "nur" Gewohnheitsrecht war dann muss die Schweiz als Aufsicht ueber die Firma Sky Guide auch zahlen.

Bephep, es war weder Vertrag noch Gewohnheitsrecht noch sonstiges Recht - darum muß Deutschland zahlen.
Die strafrechtliche Verantwortung der Fluglotsen ist eine andere Kiste. Wir werden sehen, wie das Verfahren weitergeht.
Verfasst: 09 Aug 2006, 14:24
von Bauleiter
Paul hat geschrieben:Wir werden sehen, wie das Verfahren weitergeht.
Das ist vorhersehbar. Der Lotse bekommt die ganze Schuld. Er kann ja nicht mehr bestraft werden.
Verfasst: 09 Aug 2006, 14:46
von Zeppelin
Bauleiter hat geschrieben:Paul hat geschrieben:Wir werden sehen, wie das Verfahren weitergeht.
Das ist vorhersehbar. Der Lotse bekommt die ganze Schuld. Er kann ja nicht mehr bestraft werden.
Vermutlich wird es so kommen.
Der Schweiz geht ja deshalb niemand ernsthaft an den Kragen, weil das internationale Interesse an dem schweizerischen Bankensystem so groß ist.
Kein Verbrecher verpfeift (freiwillig) seinen Heler und sprengt auch nicht den Bunker, wo er seine Beute deponiert hat.
Was ganz anderes wäre es natürlich, wenn Skyguide eine westliche VIP-Maschine zur Hölle befördern würde...
Verfasst: 09 Aug 2006, 14:53
von Sportsfreund
Bephep hat geschrieben:
Das mit dem Nazigold ist ein sehr dunkles Kapitel der Schweiz den sie wussten schon im Krieg von wem das Gold stammte.
Viele wussten dies und das... und haben nichts getan...
Aber dass die Schweiz bis heute das Geld behält... ist eine Saurei...
Verfasst: 09 Aug 2006, 14:55
von manuchka
Bauleiter hat geschrieben:Der Lotse bekommt die ganze Schuld. Er kann ja nicht mehr bestraft werden.
Klar, wie sonst immer die Piloten, wenn ein russisches Flugzeug irgendwo abstürzt. Ich würde aber den letzten Satz anders formulieren: Der kann sich ja nicht mehr wehren.
Verfasst: 09 Aug 2006, 14:55
von Bephep
Dem Fluglotsen kann man nicht die ganze Schuld geben weil er nicht wusste das ein Teil der Technik abgeschaltet war.
Er wurde ermordet,auch das finde ich nicht richtig und die Strafe von 8 Jahren zu gering,der Taeter wird nach 5 Jahren entlassen und abgeschoben,denke ich.
Verfasst: 09 Aug 2006, 14:58
von Bauleiter
manuchka hat geschrieben:Ich würde aber den letzten Satz anders formulieren: Der kann sich ja nicht mehr wehren.
Jetzt kommt aber die Juristin durch.
