Apostille
Verfasst: 04 Sep 2006, 23:47
Hallo Stephka!
Nochmal langsam: Der Präsident eines deutschen Landesgerichts apostilliert eine russische Urkunde? Bist du da wirklich sicher dass du da nichts falsch verstanden hast? Apostillen erhält man meines Wissen nur in dem Land wo die Urkunde ausgestellt wurde, in meinem Fall wurde bei der Apostillierung sogar die Authenzität der Unterschrift lt. Unterschriftenliste geprüft, d.h. die apostillierende Stelle kennt sogar die Mitarbeiter die das Dokument ausgestellt haben. Kein deutsches Amt kann eine fremde Urkunde apostillieren selbst wenn sie 100x von einem russischen Notar beglaubigt ist. Wie soll denn das Landesgericht die Echtheit der Urkunde - geschweige denn der notariellen Beglaubigung - fest stellen?
Sollte das wirklich klappen wäre das eine Bild-Titelstory.
Im übrigen kann ich mir nach genaueren Durchlesen des gesamten Threads auch nur vorstellen dass es ich - wahrscheinlich um ein sprachlich bedingtes - Missverständnis handelt. Einen Eheantrag habe ich in Russland auch ausgefüllt, aber doch niemals übersetzt und apostilliert. Meine Frau und ich haben das direkt am SAGS gemacht, wozu braucht man denn da eine Übersetzung - geschweige denn eine Apostille? Wie die Vorposter schon richtig festgestellt haben handelt es sich hier nicht um eine Urkunde sondern um einen simplen Antrag - vergleichbar mit einem Visumantrag. Dafür (legal) eine Apostille zu erhalten ist schier unmöglich! Der Antrag wird am SAGS ausgefüllt, die geforderten übersetzten Dokumente bei der Anmeldung zur Eheschliessung eingereicht und das wars.
Wolfgang
Nochmal langsam: Der Präsident eines deutschen Landesgerichts apostilliert eine russische Urkunde? Bist du da wirklich sicher dass du da nichts falsch verstanden hast? Apostillen erhält man meines Wissen nur in dem Land wo die Urkunde ausgestellt wurde, in meinem Fall wurde bei der Apostillierung sogar die Authenzität der Unterschrift lt. Unterschriftenliste geprüft, d.h. die apostillierende Stelle kennt sogar die Mitarbeiter die das Dokument ausgestellt haben. Kein deutsches Amt kann eine fremde Urkunde apostillieren selbst wenn sie 100x von einem russischen Notar beglaubigt ist. Wie soll denn das Landesgericht die Echtheit der Urkunde - geschweige denn der notariellen Beglaubigung - fest stellen?
Sollte das wirklich klappen wäre das eine Bild-Titelstory.
Im übrigen kann ich mir nach genaueren Durchlesen des gesamten Threads auch nur vorstellen dass es ich - wahrscheinlich um ein sprachlich bedingtes - Missverständnis handelt. Einen Eheantrag habe ich in Russland auch ausgefüllt, aber doch niemals übersetzt und apostilliert. Meine Frau und ich haben das direkt am SAGS gemacht, wozu braucht man denn da eine Übersetzung - geschweige denn eine Apostille? Wie die Vorposter schon richtig festgestellt haben handelt es sich hier nicht um eine Urkunde sondern um einen simplen Antrag - vergleichbar mit einem Visumantrag. Dafür (legal) eine Apostille zu erhalten ist schier unmöglich! Der Antrag wird am SAGS ausgefüllt, die geforderten übersetzten Dokumente bei der Anmeldung zur Eheschliessung eingereicht und das wars.
Wolfgang