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Apostille

Verfasst: 04 Sep 2006, 23:47
von maladietz01
Hallo Stephka!

Nochmal langsam: Der Präsident eines deutschen Landesgerichts apostilliert eine russische Urkunde? Bist du da wirklich sicher dass du da nichts falsch verstanden hast? Apostillen erhält man meines Wissen nur in dem Land wo die Urkunde ausgestellt wurde, in meinem Fall wurde bei der Apostillierung sogar die Authenzität der Unterschrift lt. Unterschriftenliste geprüft, d.h. die apostillierende Stelle kennt sogar die Mitarbeiter die das Dokument ausgestellt haben. Kein deutsches Amt kann eine fremde Urkunde apostillieren selbst wenn sie 100x von einem russischen Notar beglaubigt ist. Wie soll denn das Landesgericht die Echtheit der Urkunde - geschweige denn der notariellen Beglaubigung - fest stellen?

Sollte das wirklich klappen wäre das eine Bild-Titelstory.

Im übrigen kann ich mir nach genaueren Durchlesen des gesamten Threads auch nur vorstellen dass es ich - wahrscheinlich um ein sprachlich bedingtes - Missverständnis handelt. Einen Eheantrag habe ich in Russland auch ausgefüllt, aber doch niemals übersetzt und apostilliert. Meine Frau und ich haben das direkt am SAGS gemacht, wozu braucht man denn da eine Übersetzung - geschweige denn eine Apostille? Wie die Vorposter schon richtig festgestellt haben handelt es sich hier nicht um eine Urkunde sondern um einen simplen Antrag - vergleichbar mit einem Visumantrag. Dafür (legal) eine Apostille zu erhalten ist schier unmöglich! Der Antrag wird am SAGS ausgefüllt, die geforderten übersetzten Dokumente bei der Anmeldung zur Eheschliessung eingereicht und das wars.

Wolfgang

Verfasst: 06 Sep 2006, 10:26
von Sibirier
Da nur von dem Notar die Beglaubigung und nicht die Beurkundung erfordert wird, braucht der Notar kein russisch können. Er beglaubigt ja nur, dass Du persönlich die Unterschrift (am besten in seinem Beisein) geleistet hast...

Das ist kleiner, feiner juristischer Unterschied...

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Verfasst: 06 Sep 2006, 20:52
von Stephka
Sibirier hat geschrieben:Da nur von dem Notar die Beglaubigung und nicht die Beurkundung erfordert wird, braucht der Notar kein russisch können. Er beglaubigt ja nur, dass Du persönlich die Unterschrift (am besten in seinem Beisein) geleistet hast...

Das ist kleiner, feiner juristischer Unterschied...
Hallo! Genau so ist es! Ich war heute extra nochmal beim Landgericht und habe den Antrag vorgelegt und nachgefragt ob ich denn tatsächlich eine Apostille bekomme, wenn ich eine notarielle Beglaubigung für den Schriebs bekommen habe. Der Notar soll meine Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen und ich bekomme sofort eine Apostille dafür. Schöne Grüße an alle! Stephka

Verfasst: 08 Sep 2006, 20:57
von Ragnar Schluchtmann
es gibt in Berlin russischsprachige Notariate und Uebersetzungsbueros. Zum Beispiel auf der Greifswalder Strasse, direkt am Maerchenbrunnen.

Verfasst: 08 Sep 2006, 22:01
von Uwe
Die des Landgerichts Apostille (Aufsichtbehörde für die Notare) beglaubigt den Notar und nicht den Inhalt des Dokuments.
Wenn das also ein in Deutschland zugelassener Notar ist, dann ist dieses Verfahren vollkommen in Ordnung.

In Russland wird dieser Trick oft benutzt, wenn deutsche Behörden sinnlose Unterlagen fordern und das dann trotz Übersetzung nicht merken.

Gruß

Uwe

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Verfasst: 10 Sep 2006, 19:05
von Stephka
Ragnar Schluchtmann hat geschrieben:es gibt in Berlin russischsprachige Notariate und Uebersetzungsbueros. Zum Beispiel auf der Greifswalder Strasse, direkt am Maerchenbrunnen.
Hallo! Ich habe heute versucht den Dolmetscher(Notar) gegenüber vom Märchenbrunnen zu finden. Leider ohne Erfolg. Kannst du mir vielleicht die Hausnummer sagen? Vielen Dank, Gruss stephka