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Verfasst: 03 Nov 2006, 15:33
von rico
Ja und das mit der Einkommenssituation ist genau der punkt!!
Ich habe Unterhaltszahlungen zu leisten und deshalb kann ich auch kein Visa für eine Hochzeit in Deutschland beantragen!
Es bleiben mir lediglich 890 Euro von meinem verdienst!!! Der rest sind alles Unterhaltszahlungen!!!
Ich sehe schon schwarz wenn ich endlich verheiratet bin und meine Liebste zu mir nach Deutschland holen will!!
Da habe ich doch überhaupt keine Chansen auf Familienzusammenführung!!! Es ist jetzt schon hart sich so selten sehen zu können!! Und wenn man erst verheiratet ist und dann nicht mit seiner eigenen Frau zusammenleben darf!! Ich krieg noch Depressionen..!
Am besten einen strick nehmen und fertig!
Verfasst: 03 Nov 2006, 17:20
von manuchka
Soweit ich verstanden habe, ist die Einkommenssituation nur dann maßgeblich, wenn die Liebste vor der Heirat ein FZF- bzw. Heiratsvisum nach Deutschland haben soll und man als Zukünftiger dafür eine Verpflichtungserklärung abgeben muss.
Wenn ihr sowieso in Russland heiratet, weiß ich nicht, ob anschließend, wenn ihr verheiratet seid, noch die Einkommenssituation für das FZF-Visum maßgeblich ist. 890 Euro sind aber auch verflixt wenig, noch dazu für zwei...
Verfasst: 03 Nov 2006, 17:56
von rico
Wenig ist untertrieben!!
Aber der Deutsche Staat ist ja schon immer Gutmütig mit den Geschiedenen Männern umgegangen!! :(
Aber wer weiß denn ich bin ja nach meiner Hochzeit auch unterhaltspflichtig für meine zukünftige!! Wer weiß wieviel sie uns dann lassen!!
Vielleicht gibt uns der Staat auch eine kleine starthilfe?
Aber hoffen kann man ja!!
Verfasst: 03 Nov 2006, 21:22
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe, ist die Einkommenssituation nur dann maßgeblich, wenn die Liebste vor der Heirat ein FZF- bzw. Heiratsvisum nach Deutschland haben soll und man als Zukünftiger dafür eine Verpflichtungserklärung abgeben muss.
Wenn ihr sowieso in Russland heiratet, weiß ich nicht, ob anschließend, wenn ihr verheiratet seid, noch die Einkommenssituation für das FZF-Visum maßgeblich ist. 890 Euro sind aber auch verflixt wenig, noch dazu für zwei...
Schon richtig Manu.
Offiziell dürfte das Einkommen zur Zeit noch keinen Einfluss auf ein FZF-Visum haben.
Aber in den vergangenen Monaten war bei
http://www.Info4alien.de immer häufiger zu lesen, dass dies inzwischen zur Praxis vieler Konsulate gehören soll und z.B. im Zusammenhang mit "Scheinehebefragungen" manchmal deutlich wird.
Sollte das FZF-Visum abgelehnt werden, hat man mit einer Remonstration zwar recht gute Chanchen, aber es dauert eben und macht jede Menge Stress.
Außerdem muss man permanent damit rechnen, dass das Aufenthaltsgesetz in naher Zukunft bzgl. Ehegattennachzug verschärft wird, man also nachweisen muss, dass man den Unterhalt für sich, Ehegatten und ggf. weitere berechtigte Personen aufbringen kann.
Daher ja meine Empfehlung an
rico (@ all), sich genau zu überlegen, im Ausland zu heiraten anstatt hier. Wie sich das Heiratsvisum legal umgehen lässt, habe ich hier ja schon öfter geschrieben.
Grüße,
Zeppelin
Verfasst: 06 Nov 2006, 10:01
von rico
Kann eine frau auch mit einem touristen Visa nach Schengenland kommen und dann vor ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen??
Ich meine wenn man zuvor in Russland geheiratet hat.
Oder kann man diesen weg nicht machen? Kann sogar eine Abschiebung erfolgen?
danke
Verfasst: 06 Nov 2006, 12:18
von Zeppelin
rico hat geschrieben:Kann eine frau auch mit einem touristen Visa nach Schengenland kommen und dann vor ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen??
Ich meine wenn man zuvor in Russland geheiratet hat.
Oder kann man diesen weg nicht machen? Kann sogar eine Abschiebung erfolgen?
danke
Nein. Nach der Heirat im Ausland ist dieser Weg verbaut!
Man muss dann ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF) beantragen, nachem die Ehe hier registriert wurde. Dazu müssen natürlich die Heiraturkunde (mit Apostille) und vermutlich auch die Geburtsurkunde der Frau (mit Apostille) übersetzt weren.
Was alles genau nötig ist, sagen einem das Standesamt, am Wohnsitz des dt. Ehepartners und ggf. die ABH.
Jedenfalls ist dieser Weg nicht weniger langwierig und aufwendig, als wenn man gleich hier heiratet.
Wenn die Gültigkeit der Ehe anerkannt ist, kann das FZF-Visum beantragt werden und es wird mindestens drei Monate dauern, bis darüber entschieden wird; meistens dauert das aber länger.
(Ich nehme mal an, dass Du es warst, der eben die entsprechnde Frage bei i4a gepostet hat. Dann schau mal in den flgenden Link:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13)
Gruß,
Z.
Verfasst: 06 Nov 2006, 12:44
von rico
Ja habe dort auch gepostet!
Und wie siehts aus wenn man direkt nach der Hochzeit die Heiratsurkunde übersetzen lässt und damit auf die Deutsche Botschaft geht um ein Visa zu bekommen zum mitreisen der eigenen Ehefrau? Ist das auch nicht rechtmäßig dieser weg? Und wenn dann die eigene Ehefrau mit diesem Visa die Aufenthaltsgenehmigung auf dem ABH beantragt? Ich denke doch das ein Ehepaar zusammenleben will wenn sie schon verheiratet sind!! Und das schnell und nicht erst langwierig warten bis das FZF Visa fertig ist!!
Es ist sicher einfacher hier in Deutschland zu heiraten aber dafür muß man erstmal ein Visum bekommen!! Auch ein besuchsvisa!!
Verfasst: 06 Nov 2006, 13:25
von Zeppelin
rico hat geschrieben:Ja habe dort auch gepostet!
Und wie siehts aus wenn man direkt nach der Hochzeit die Heiratsurkunde übersetzen lässt und damit auf die Deutsche Botschaft geht um ein Visa zu bekommen zum mitreisen der eigenen Ehefrau? Ist das auch nicht rechtmäßig dieser weg? Und wenn dann die eigene Ehefrau mit diesem Visa die Aufenthaltsgenehmigung auf dem ABH beantragt? Ich denke doch das ein Ehepaar zusammenleben will wenn sie schon verheiratet sind!! Und das schnell und nicht erst langwierig warten bis das FZF Visa fertig ist!!
Es ist sicher einfacher hier in Deutschland zu heiraten aber dafür muß man erstmal ein Visum bekommen!! Auch ein besuchsvisa!!
Na klar kannst Du auch mit der übersetzten Heiratsurkunde zum Konsulat gehen.
Aber was passiert dann wohl?
Wenn das Konsulat es gut mit Euch meint, schicken sie Euch wieder weg und geben Dir den Rat, Dich selbst an Standesamt und ABH in D zu wenden.
Andernfalls kannst sagt das Konsulat: "ok, geben Sie her. Wir schicken das mit der Behördenpost an die ABH wo sie wohnen."
Und natürlich leidet die ABH unter totalem Arbeitsmangel und wird ganz schnell Eure Angelegenheit an das Standesamt weitergeben. Das Standesamt kann es bistimmt auch gar nicht erwarten... Und so weiter und so fort.
In der Zwischenzeit kannst Du dann noch ein gutes Jahr Dein Junggesellenleben genießen, wenn Du scharf darauf bist.
Oh Mann! Entschuldigung, aber bist Du wirklich so naiv oder tust Du nur so? Ihr kommt um den Weg nicht herum, wenn Du es nicht packst, dass ihr hier in D heiratet.
Wie das geht, habe ich ja hier schon geschrieben. Mann muss eben nur dafür sorgen, dass man eine seriöste Einladung für die Verlobte organisiert und sie nicht primär zum Zweck der Heirat hier einreist.
Es ist nicht verboten, hier zu heiraten, wenn dies anlässlich eines Aufenthalts hier geschieht, der einem ganz anderen Zweck dient und man vorher alle Unterlagen beigebracht hat, die das Standesamt und OLG braucht, um der Eheschließung zuzustimmen.
Lies doch endlich mal die FAQ bei i4a und sieh Dir dort die einschlägigen Threads an!
Aber was soll's. Wenn ihr partout meint in der RF heiraten zu müssen, kannst Du Deine Gattin nur noch mit einem FZF hierher bekommen, hast dann aber keinen Einfluss mehr auf das Verfahren.
Und mit genau diesem Visum müsste Deine Gattin dann tatsächlich höchst selbst bei der ABH antreten und die AE beantragen.
Gruß,
Z.
Verfasst: 06 Nov 2006, 15:29
von Uwe
Zeppelin
was Du da schreibst ist schlichtweg falsch.
Das deutsche Standesamt hat mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun.
Russland ist keine Bananenrepublik und die Ehe ist durch die Eheschließung in Russland automatisch anerkannt.
Das Standesamt kommt erst ins Spiel, wenn man ein Familienbuch anlegenlassen will. Das ist aber freiwillig und keine Pflicht.
Die Heiratsurkunde muss natürlich übersetzt werden. Da kann ich nur raten, dass in der in Deutschland vorgeschriebenen Form machen zu lassen: Heiratsurkunde - Apostille - Übersetzung nach ISO durch einen in Deutschland zugelassenen Übersetzer. Man braucht diese Urkunde später immer mal wieder.
Ich kenne Fälle, wo die ABH keine Apostille wollte sondern eine in Russland erstellte Übersetzung anerkannte.
Der Weg für das Visum ist dann: Antrag über die Botschaft - Bundesverwaltungsamt- zuständige ABH. Wenn man vorher mit der ABH schon gesprochen hat, geht die Erteilung in der Regel sehr schnell. In den meisten Fällen dauerte das 2 - 3 Wochen.
Wenn Du der Meinung bist, dass nur eine Eheschließung in Deutschland das große Glück verspricht, dann ist das Deine eigene Meinung, die sicherlich nicht annähernd allgemeinverbindlich ist. Also kein Grund, jemand anderen anzupöbeln. Ansonsten sind Deine Ausführungen einfach nicht richtig.
Für eine Eheschließung in Russland gibt es schon sehr gute Gründe: problemlos im Papierkram, man braucht für das Visum keine VE, Abwicklung ist schneller, etc.
Gruß
Uwe
Verfasst: 06 Nov 2006, 16:41
von Zeppelin
Uwe hat geschrieben:Zeppelin
was Du da schreibst ist schlichtweg falsch.
...
Gruß
Uwe
Na wenn Du meinst Uwe, wird das schon stimmen. Vor allem habe ich noch nichts von der Existenz von Bananenplantagen in der Russischen Föderation vernehmen können - schon gar nicht in Russland.
Aber ich frage mich, weshalb meine Frau und ich verheiratet sein können und ohne Probleme hier leben dürfen.
Uns brät niemand eine "Extrawurst" und wir haben uns lediglich an das gehalten, was möglich ist.
Es stimmt allerdings, dass die Anlage eines Familienbuches keine Pflicht ist, aber dies bringt eben eine Reihe 'kleiner' Vorteile - auch bei der Erteilung des FZF-Visums.
Grüße,
Zeppelin