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Verfasst: 18 Apr 2007, 20:04
von flodul
@all
Die ganze Chose mit der Sorgerechtsbescheinigung hat sich in Rauch aufgelöst und war gar nicht notwendig. Kann man Sachbearbeiter eigentlich regresspflichtig machen????
Ende gut alles gut. Visa sind ausgestellt!
Vielen Dank an alle die mich bei meinen Fragen unterstützt haben insbes. Uwe und Zeppelin.
Verfasst: 19 Apr 2007, 00:43
von Monzi
kannst du uns (mir?) mehr Fleisch an den Knochen geben?
Meine Freundin hat 2 Kinder (6 & 7 Jahre alt) aus erster Ehe. Mir blüht also das gleiche. Allerdings wird der miterziehungsberechtiger Partner höchstwahrscheinlich dem Zuzug nach Deutschland nicht zustimmen.
Mich interessiert das Thema brennend. Viele andere auch, denke ich.
Verfasst: 19 Apr 2007, 04:02
von Zeppelin
flodul hat geschrieben:@all
Die ganze Chose mit der Sorgerechtsbescheinigung hat sich in Rauch aufgelöst und war gar nicht notwendig. Kann man Sachbearbeiter eigentlich regresspflichtig machen????
Dürfte schwierig bis unmöglich sein. Aber jucken würde mich das auch. Einen einzelnen Mitarbeiter des ÖD kann man für seine Amtsausübung nicht regresspflichtig machen, aber dessen Dienstherren u.U.
Ende gut alles gut. Visa sind ausgestellt!
Herzlichen Glückwunsch!
Vielen Dank an alle die mich bei meinen Fragen unterstützt haben insbes. Uwe und Zeppelin.
Meinerseits: Keine Ursache.
Grüße,
Zeppelin
Verfasst: 19 Apr 2007, 10:20
von manuchka
Regresspflicht geht über Amtshaftung, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, aber da gehören natürlich ein paar Voraussetzungen dazu. Guckst du
hier
Verfasst: 19 Apr 2007, 10:47
von flodul
@monzi
An der notariell beglaubigten Zustimmung des Vaters zur Ausreise der Kinder wirst Du wohl nicht vorbeikommen. Bei uns wurde das über den Verzicht auf den Unterhaltsanspruch gelöst (30 Euro/Monat!). Sonst frag noch mal konkret.
Bei mir war es so, dass die Bescheinigung vorlag und der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde [/u]zusätzlich eine Sorgerechtsbescheinigung forderte. Allerdings wusste er nicht wie diese aussehen sollte und von wem sie ausgestellt werden sollte!!! Bei hartnäckigem Nachbohren und nachdem wir einige Bescheinigungen besorgt hatten stellte sich dann heraus, dass da wohl jemand über das Ziel hinausgeschossen war. Allerdings war die Behörde insgesamt kooperativ.
Die Regresspflicht war nicht so ganz ernst zu nehmen. Soooo schlimm war es denn nun auch nicht. Ausserdem habe ich öfter mit Behörden Kontakt.
Verfasst: 19 Apr 2007, 11:07
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Regresspflicht geht über Amtshaftung, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, aber da gehören natürlich ein paar Voraussetzungen dazu. Guckst du
hier
Oh, Verzeihung, dass ich das
NICHT in Bezug auf den einzelnen ÖD'ler nicht relativiert habe.
Doch für den vorliegenden SV glaube ich kaum, das dies nötig gewesen wäre (diese Relativierung).
Wer wollte schon beweisen, dass hier vorsätzlich zum Nachteil des Antragstellers gehandelt wurde?
Verfasst: 19 Apr 2007, 12:41
von manuchka
Zepp, hab ich irgendwas falsches gesagt, oder warum hört sich deine Antwort schon wieder wie die einer sehr pikierten beleidigten Leberwurst an? War einfach nur ne zusätzliche Info zu deiner dazu, mehr nicht. Sonst hätte ich schon geschrieben "Mann, der doofe Zeppelin hat es nicht geschnallt - hier ist jetzt die ultimative Manu-Weisheit". Hab ich aber nicht.

Verfasst: 19 Apr 2007, 19:09
von Monzi
manuchka hat geschrieben: hier ist jetzt die ultimative Manu-Weisheit". Hab ich aber nicht.

aber immer verdammt nahe dran! Ganz großer Schulterklopfer!
Verfasst: 19 Apr 2007, 21:27
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Zepp, hab ich irgendwas falsches gesagt, ...

Schon gut manuchka. Es ist ja zutreffend, dass ich etwas in einer Absolutheit ausgedrückt hatte, die nicht zu 100% haltbar ist.
Und Deinen Hinweis auf den Kommentar bzw. der Erläuterung zum 839 BGB (oder wie immer man das nennen mag, was unter dem Link von Dir zu lesen ist) verstehe ich als Korrektur dieser Aussage von mir, dass es unmöglich sei, einen ÖD'ler persönlich regresspflichtig zu machen.
Ist ja auch okay so!
Aber im hiesigen Kontext halte ich es eben für überflüssig, die relativ selten durchsetzbare Möglichkeit der von Schadenersatzansprüchen gegen einen speziellen ÖD'ler überhaupt zu erwähnen.
Meine persönliche Bilanz aus meiner Zeit in DD ist, dass das nur funzt, wenn man persönlichen Vorsatz nachweisen kann, der durch keinerlei Regelungen des Dienstbetriebes auch nur annähernd gedeckt ist..
Sagt die der Mordfall Adolph aus 1997 bei Moritzburg/ Sachsen noch etwas oder hast Du schon mal davon gehört?
Wenn ja, dann ahnst Du womöglich, was ich meine.
Soviel zum Thema Leberwurst & Co.
Wenn Du allerdings herausbekommst, warum und von wem Roland und Petra Adolph sowie der Hund des Ehepaares ermordet wurden, können wir das Thema gern vertiefen.
Re: sorgerechtsbescheinigung russland für deutsche ALB
Verfasst: 27 Jun 2008, 14:17
von flodul
Positiver Nachtrag zum Thread:
Wir sind seit einem Jahr verheiratet. Die Tochter besucht mit gutem Erfolg das Gymnasium. Integration war anstrengend aber die meisten Schwierigkeiten waren nur halb so gross wie befürchtet.
Fazit: UNS GEHT ES GUT!
Danke an alle die uns geholfen haben!
Gruss
Flodul
P.S.etzt habe ich vielleicht auch mal wieder Zeit fürs Forum.