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Verfasst: 24 Nov 2006, 15:41
von manuchka
Kroschka, nee, das finde ich nun wieder nicht so logisch, denn Staatsbürgerschaft hat in erster Linie nix mit dem Wohnsitz zu tun. Ich muss ja auch nicht meinen deutschen Pass abgeben, nur weil ich in Russland wohne.
Ich finde es aber logisch, dass - wenn ich mich von einem Land lossage (in dem ich ja Fremder bin und unterdrückt wurde), weil ich in mir die Wurzeln eines anderen Staates habe oder mich zumindest darauf berufe und auch Bürger dieses Staates mit allen Privilegien werden will - ich dann auch ganze Sache mache und mir nicht von überall die Rosinen rauspicke. Und vor allem lerne ich die Sprache des Staates, dessen Nationalität ich (angeblich) habe! Aber das ist ein anderes Thema.
Verfasst: 24 Nov 2006, 16:15
von Kroschka
Aber wenn du als Deutsche dein Kind z. B. (aus welchen Gruenden auch immer) in den USA zur Welt bringst, hat das Kind auch Anspruch auf die amerikanische Staatsbuergerschaft.
So wird das mit den Russlanddeutschen auch sein, die in Russland geboren sind.
Verfasst: 24 Nov 2006, 16:47
von manuchka
Nein, ist es nicht, und zwar deshalb, weil in den USA das Territorialitätsprinzip gilt (d.h. jeder, der auf dem Territorium der USA geboren wird, hat Anspruch auf die amerikanische Staatsbürgerschaft, egal welcher Staatsangehörigkeit die Eltern sind), in Russland aber gilt - wie übrigens auch in Deutschland - das Abstammungsprinzip (d.h. wenn mindestens einer der Elternteile russischer Staatsbürger ist, hat das Kind Anspruch auf die russische Staatsbürgerschaft, egal wo es geboren wird).
Verfasst: 24 Nov 2006, 16:59
von Kroschka
Na dann weiss ich auch nicht weiter.
Ich freu mich das ich beide haben koennte, wenn ich wollte.
Und aus
Verfasst: 24 Nov 2006, 18:26
von manuchka
Das freut mich für dich auch, ehrlich, denn das hat schon eine Menge Vorteile, die ich als Ehefrau eines Russen auch gern hätte... naja. Aber immerhin "dürfen" dann ja unsere Kinder mal

Verfasst: 28 Nov 2006, 18:53
von Rotech
Also ich bin der Meinung das man nur auf einer Hochzeit tanzen kann, eine Staatsbürgerschaft, nicht mehr, finde ich richtig.
rotech
Verfasst: 03 Dez 2006, 14:29
von Zeppelin
Also der Thread hier bringt mich auch ganz schön ins Grübeln. Natürlich weiß ich dass es eine ganze Reihe von Fällen gibt, wo es russ. Staatsbürgern mit irgend welchen Tricks gelingt, auch bei der Einbürgerung in Dtl. die russ. Staatsbürgerschaft beizubehalten.
Das Wort "Tricks" beziehe ich ausdrücklich nicht auf Leute, für die dies legal ist! Und meines Wissens gilt dies nur für Minderjährige und die sog. Kontingentflüchtlinge jüdischer Abstammung.
Interessant finde ich aber die Frage, ob jemand, der ganz offiziell beide Staatsbürgerschaften, jedoch seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Dtl. hat, überhaupt so einfach in die russ. Armee eingezogen werden kann.
Die Türkei hat da m.E. eine recht vernünftige Lösung gefunden für Leute, die praktisch ihr ganzes Leben im Ausland verbracht, aber dennoch die türkische Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese gegen Zahlung (von so um die 5000,- Euro) einen auf wenige Wochen drastisch verkürzten Wehrdienst ableisten. Bei der Zahlung handelt es sich aber um eine offiziell festgesetzte Gebühr an den Staat und nicht etwa um Schmiergeld. siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkei#Milit.C3.A4r
Den Mangel an der Ermöglichung eines Wehrersatzdienstes kann dies natürlich nicht ausgleichen, ist aber doch schon ein m.E. akzeptabler Kompromiss gegenüber dem Zwang zu vollem Wehrdienst.
Verfasst: 03 Dez 2006, 17:00
von Puch
manuchka hat geschrieben:Aber die russischen Gesetze verbieten auch eine doppelte Staatsbürgerschaft außer bei Ländern (wie z.B. Turkmenistan), mit denen es ein bilaterales Abkommen gibt, weshalb die Russlanddeutschen eigentlich ihren Pass abgeben müssten.
...
Falsch.
Noaoüÿ 6. Äaieiia aðaæäainoai
1. Aðaæäaiei Ãinneeneie Oaäaðaöee, eiaþuee oaeæa eiia aðaæäainoai, ðanniaoðeaaaonÿ Ãinneeneie Oaäaðaöeae oieüei eae aðaæäaiei Ãinneeneie Oaäaðaöee, ça eneeþ÷aieai neo÷aaa, iðaäoniioðaiiuo iaæäoiaðiäiui äiaiaiðii Ãinneeneie Oaäaðaöee eee oaäaðaeüiui çaeiiii.
2. Iðeiaðaoaiea aðaæäaieiii Ãinneeneie Oaäaðaöee eiiai aðaæäainoaa ia aea÷ao ça niaie iðaeðauaiea aðaæäainoaa Ãinneeneie Oaäaðaöee.
Verfasst: 04 Dez 2006, 02:52
von Paul
Zeppelin hat geschrieben:Den Mangel an der Ermöglichung eines Wehrersatzdienstes kann dies natürlich nicht ausgleichen, ist aber doch schon ein m.E. akzeptabler Kompromiss gegenüber dem Zwang zu vollem Wehrdienst.
Das heißt: ein akzeptabler Kompromiß zum vollen Wehrdienst in
zwei Staaten?
Verfasst: 04 Dez 2006, 12:50
von Kroschka
Was mich mal interessieren wuerde ob man theoretisch auch drei Staasbuergerschaften haben kann.
Ich meine wenn ich als Russlanddeutsche mit doppelter Staatsbuergerschaft mein Kind in den USA zur Welt bringen wuerde, dann haette doch das Kind drei Staatsbuergerschaften.
( rein theoretisch natuerlich. Bin weder schwanger noch habe ich jemals vor mein Kind in den USA zu gebaeren)
Aber waere doch moeglich