Zejtnot_ hat geschrieben:Anderer Fall: Deine Schwiegermutter heiratet schnell - dann darf sie nicht abgeschoben werden. Aber der Konsulatsbeamte bekommt dennoch Stress, weil er die Visaerschleichung (Erschleichung weil falscher Visagrund angegeben) nicht geahnt hat ...
Hm, dass der Konsulatsbeamte Stress bekommen würde, habe ich so noch nicht gehört - will es aber auch nicht ausschließen.
Aber: So ohne weiteres begründet die Eheschließung noch nicht so ohne Weiteres ein eigenständiges Aufenhaltsrecht, sofern tatsächlich eine "Visaaerschleichung" vorlag.
Ich schreibe das nur, um Paare nicht zu verschrecken, die auch per Besuchsvisum hier heiraten wollen.
Bei Visaaerschleichung erfolgt im ersten Schritt zwar keine Abschiebung, aber eine Ausreiseaufforderung mit der Aufkage, das Visaverfahren nachzuholen.
Und das wird dann so richtig in die Länge gezogen und mit allerlei Ägrenissen am Rande gespickt.
Doch: Sobald der eigentliche Reisezweck erfüllt wird, liegt selbst dann keine "Visaerschleichung" vor, wenn man nebenbei auch heiratet.
Das ist zwar einen Mindermeinung, aber sie ist nie wiederlegt worden.
PS: Das Beispiel mit dem "Untertauchen" = illegaler Aufenthalt, bezieht sich auf einige Fälle, die ich persönlich kenne. Was denen blüht, wenn's auffliegt, mag ich mir lieber nicht ausmalen. Aber anschwärzen mag ich sie auch nicht.
Es sind auch meistens Leute, die glauben, sie hätten ohnehin nichts mehr zu verlieren.
In meiner Nachbarschaft lebt ein Mädl aus Marij El, deren Pass längst abgelaufen ist. Wovon sie lebt, will ich lieber auch nicht genau wissen.
Gegen gutgemeinte Ratschläge, sich zu stellen, ist sie natürlich resistent und meint 'schlimmer geht's nimmer'...