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Verfasst: 28 Feb 2007, 12:38
von Zejtnot
Dietrich hat geschrieben:Sorry, wenn ich dich scheinbar immer damit persoenlich treffe.
Nee, persönlich nehme ich das nicht. Keine Sorge. Ich kenne nur viele liebe Konsulatsbeamte und verteidige sie daher auch gern. Genauso wie Uwe gern die russischen Beamten verteidigt, weil er ein paar persönlich kennt.
Dietrich hat geschrieben:Wieso muss der "Eingeladene" dann auch noch Geldmittel etc. etc. vorweisen? ... Quatsch!
Subjektiv: Du hast absolut Recht!

Objektiv: Du haftest mit der Verpflichtungserklärung nur für die anfallenden Kosten. Nicht für die Rückkehrwilligkeit! :roll:

Verfasst: 28 Feb 2007, 13:41
von Dietrich
Zejtnot_ hat geschrieben: Objektiv: Du haftest mit der Verpflichtungserklärung nur für die anfallenden Kosten. Nicht für die Rückkehrwilligkeit! :roll:
Soweit ich weiss, aber auch fuer die Kosten einer eventuellen Abschiebung, die ja dann den nicht-rueckkehrwilligen wohl droht.

Verfasst: 28 Feb 2007, 13:57
von Zeppelin
Dietrich hat geschrieben:Soweit ich weiss, aber auch fuer die Kosten einer eventuellen Abschiebung, die ja dann den nicht-rueckkehrwilligen wohl droht.
Das schon, aber dazu muss es erst einmal zu einer Abschiebung kommen.
Und es ist durchaus nicht so, dass jemand, der länger als bis zum Ablauf des Visums hier bleibt, auch automatisch zur Fahndung ausgeschrieben wird.
Wenn man hier nicht auffällig wird, kann man relativ einfach untertauchen.

Fliegt das dann aber über kurz oder lang doch auf, wird es natürlich richtig haarig und ob der Staat sich dann tatsächlich sämtliche Folgekosten vom VE-Geber holen kann, ist höchst fraglich.

Verfasst: 28 Feb 2007, 14:09
von Zejtnot
Genau, Zeppelin stellt es richtig dar.

Anderer Fall: Deine Schwiegermutter heiratet schnell - dann darf sie nicht abgeschoben werden. Aber der Konsulatsbeamte bekommt dennoch Stress, weil er die Visaerschleichung (Erschleichung weil falscher Visagrund angegeben) nicht geahnt hat ...

Ist also in der Tat eine komplexe Problematik.

Verfasst: 28 Feb 2007, 15:35
von Zeppelin
Zejtnot_ hat geschrieben:Anderer Fall: Deine Schwiegermutter heiratet schnell - dann darf sie nicht abgeschoben werden. Aber der Konsulatsbeamte bekommt dennoch Stress, weil er die Visaerschleichung (Erschleichung weil falscher Visagrund angegeben) nicht geahnt hat ...
Hm, dass der Konsulatsbeamte Stress bekommen würde, habe ich so noch nicht gehört - will es aber auch nicht ausschließen.

Aber: So ohne weiteres begründet die Eheschließung noch nicht so ohne Weiteres ein eigenständiges Aufenhaltsrecht, sofern tatsächlich eine "Visaaerschleichung" vorlag.
Ich schreibe das nur, um Paare nicht zu verschrecken, die auch per Besuchsvisum hier heiraten wollen.
Bei Visaaerschleichung erfolgt im ersten Schritt zwar keine Abschiebung, aber eine Ausreiseaufforderung mit der Aufkage, das Visaverfahren nachzuholen.
Und das wird dann so richtig in die Länge gezogen und mit allerlei Ägrenissen am Rande gespickt.

Doch: Sobald der eigentliche Reisezweck erfüllt wird, liegt selbst dann keine "Visaerschleichung" vor, wenn man nebenbei auch heiratet.
Das ist zwar einen Mindermeinung, aber sie ist nie wiederlegt worden.


PS: Das Beispiel mit dem "Untertauchen" = illegaler Aufenthalt, bezieht sich auf einige Fälle, die ich persönlich kenne. Was denen blüht, wenn's auffliegt, mag ich mir lieber nicht ausmalen. Aber anschwärzen mag ich sie auch nicht.
Es sind auch meistens Leute, die glauben, sie hätten ohnehin nichts mehr zu verlieren.
In meiner Nachbarschaft lebt ein Mädl aus Marij El, deren Pass längst abgelaufen ist. Wovon sie lebt, will ich lieber auch nicht genau wissen.
Gegen gutgemeinte Ratschläge, sich zu stellen, ist sie natürlich resistent und meint 'schlimmer geht's nimmer'...