fremantle hat geschrieben:... 2) Legalisierung der Kopien. Dass heißt, jedes Papier wird mit einem Apostille-Stempel versehen und damit einzeln nochmals beglaubigt.
...
Ich tendiere schwer zu Variante 2, allein aus Erfahrung, denn das scheint einer deutschen Beglaubigung ja am nächsten zu kommen. Aber meine Liebste ist ganz verunsichert, weil ihre Freundin vom Grundstücksamt meinte, Variante 1 ist richtig. Ich sag da: Wir wollen keine Datscha in Russland kaufen, sondern heiraten! Und dass hier die Originalpapiere notwendig wären wage ich schwer zu bezweifeln.
Meine allgemeine Frage: Denkt ihr auch so - Variante 2 ist richtig?
Also dazu kann ich nicht wirklich etwas sagen, weil ich mich gar nicht damit auskenne, wie sich die russ. Standesämter verhalten. Ich würde vom Gefühl her auch zu Variante 2. tendieren, weil es mir plausibel erscheint.
Varinate 1. - so sie denn von Eurem Standesamt in St. Piter akzeptiert wird - erscheint mir aber der bequemere Weg, da man dann nicht so viele Rennereien hat. Das würde mich aber wundern, denn soweit ich mich mit der Haager Konvention über die gegenseitige Anerkennung von Urkunden auskenne ist es eigentlich so, dass die Apostille tatsächlich nur von der direkt übergeordneten Behörde erteilt werden darf.
Hast Du schon mal eine Apostille gesehen? Die kann man nur ausstellen, wenn man eine sichere Liste der zulässigen Dienstsiegel und die Unterschriftsproben, der tatsächlich mit der Urkundenausstellung beauftragen Beamten zur Verfügung hat. Wie sollte ein Notar zu all diesen Listen auf dem jeweils aktuellen Stand gelangen?
Bevor ein Staat der Haager Konvention beitreten kann, muss er sehr genau nachweisen, dass er diese Bedingungen erfüllt.
fremantle hat geschrieben:Und meine Spezialfrage an Zeppelin: hat sich schon erledigt, nachdem ich mir Deine Texte nochmals durchgelesen hab. Die Antwort auf meine Frage lautet: Ja. Sag mal, wenn wir nun statt eines EFZ aus Dtl. eine Freistellung desselben durchs OLG bekommen (oder auch nicht), benötigen wir dann auch diesen halben Aktenorder an Schriftstücken aus Russland? Wenn ich dich richtig verstanden hatte beantragt man ja ein EFZ, muss also alles einreichen, um dann gesagt zu bekommen: Huch, das geht ja gar nicht. Die Russen machs nicht so, dann tun wirs auch nicht. Also muss man sich vor dem OLG rechtfertigen, warum man doch in RUssland heiraten möchten und bitte bitte so ein Papier braucht und schliesslich vom OLG, ausgehändigt durch das Standesamt, dann doch diese Freistellung bekommt. Lapidar gesagt. Alles richtig so?
Danke Euch allen! Prozessupdate folgt.
Sehr gute Frage Euer Ehren! Obwohl ich mich schon länger mit dem dt. Ausländer- und Personenstandsrecht (laienhaft) beschäftige, ist mir so ein Fall noch nie begegnet.
Also kurz dazu: eingentlich hat man selbst mit dem OLG-Verfahren gar nichts zu tun, sofern dieses nicht selbst irgend welche Rückfragen stellt.
Der eigentliche Herr des Verfahrens ist das Standesamt, dass für Deinen Hauptwohnsitz in D zuständig ist.
An Deiner Stelle würde ich dort hin gehen und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass das Befreiungsverfahren für das EFZ nur für eine Beabsichtigte Heirat in D vorgesehen ist und es in Eurer Konstellation daher weder ein EFZ noch eine Beefreiung davon gibt.
Darauf dann eine Apostille von besagtem Standesamt I und schließlich eine von russ. Behörden akzeptierte Übersetzung. Das MUSS der Russ. Behörde genügen.
Wenn die dennoch etwas von EFZ faseln mögen sie doch bitte auch erklären, wie man zu einem solchen kommen kann, wenn RUS selbst gar keine ausstellt. Basta!
Solltet Ihr jedoch trotz alledem ein Befreiungsverfahren anleiern, das in Wirklichkeit gar nicht so viel Aufwand macht, ginge das eigentlich nur dadurch, dass Ihr zumindest eine Eheschließung in D anmeldet.
Wo Ihr dann tatsächlich heiratet, ist eigentlich Wurscht, aber ihr hättet schon mal den ganzen Mist erledigt, der irgendwann mal auf Euch zukommt, wenn Ihr Euch in einem EU-Staat niederlassen wollt, wobei das dann per Umweg über D wiederum am einfachsten wäre.
Denn da die ganzen Grundlagen für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Heirat schon geprüft wurden, ist später die Chance sehr hoch, das FZF-Visum über eine sog. Vorabzustimmung der ABH zu bekommen = null Problemo.
@ manu: Hau mich, falls ich das mit der "formellen und materiellen Rechtmäßigkeit" nicht richtig ausgedrückt haben sollte.
Gruß,
Zeppelin