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Verfasst: 16 Mär 2007, 00:39
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:...Letztlich gings primär darum, ob ich direkt zum OLG hin muss,
Nein! Das ist der Service vom Standesamt.
fremantle hat geschrieben:...oder die mich anquatschen, salopp gesagt.
Jepp, das werden Sie, falls sie Bedarf daran haben.
fremantle hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Das ganze habe ich auch nur für den Fall eingeflochten, dass es tatsächlich zu der Konstellation kommen könnte, dass ein russ. Standesamt ein EFZ fordert, (...)
fremantle hat geschrieben:Hoffen wir mal nicht
Mit meinen Hinweisen wollte ich eher darauf hinaus, Argumente für die Unmöglichkeit einer solchen Forderung zu liefern.
Und der Tenor der übrigen (in der Sache erfahrenen) Forummler/innen läuft m.E. auch daraus hinaus, dass man auch ohne EFZ bzw. Befreiung davon problemlos in RUS heiraten kann.
fremantle hat geschrieben:Ja, da geb ich Dir vollkommen Recht. Sollten wir uns wirklich in Dtl. niederlassen, wird sie auch genügend Deutsch können, da leg ich ja auch Wert drauf, und sie möchte es auch von sich aus. Hat sich nur noch nicht ergeben.
Ist ja auch noch etwas Zeit, wie es aussieht.
Aber: Noch ist es so, dass man (vom Gesetz her) nicht fordern kann, dass Sprachkenntnisse Voraussetzung für eine Familienzusammenführung zum dt. Ehepartener nach D wären!
M.a.W.: man hat Anspruch auf die Teilnahme an einem sog. Integrationskurs, für den man nur eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung aufbringen muss.

Good Luck
Zeppelin

Verfasst: 16 Mär 2007, 01:50
von fremantle
Zeppelin hat geschrieben:Das ist der Service vom Standesamt.
Wie nett von denen, vielleicht sollte ich eine leckere russische Schokolade mitbringen - oder gar Shampanskoe! (...vielleicht auch nicht ;))
Zeppelin hat geschrieben:Mit meinen Hinweisen wollte ich eher darauf hinaus, Argumente für die Unmöglichkeit einer solchen Forderung zu liefern.
Und der Tenor der übrigen (in der Sache erfahrenen) Forummler/innen läuft m.E. auch daraus hinaus, dass man auch ohne EFZ bzw. Befreiung davon problemlos in RUS heiraten kann.

:idea:
Zeppelin hat geschrieben:Ist ja auch noch etwas Zeit, wie es aussieht.
Aber: Noch ist es so, dass man (vom Gesetz her) nicht fordern kann, dass Sprachkenntnisse Voraussetzung für eine Familienzusammenführung zum dt. Ehepartener nach D wären!
M.a.W.: man hat Anspruch auf die Teilnahme an einem sog. Integrationskurs, für den man nur eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung aufbringen muss.

Leider.

Also ich meine, nicht leider, dass es noch so ist, sondern dass es dann wohl für uns unter diesen Umständen nix mehr wird.

Verfasst: 16 Mär 2007, 12:15
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Das ist der Service vom Standesamt.
Wie nett von denen, vielleicht sollte ich eine leckere russische Schokolade mitbringen - oder gar Shampanskoe! (...vielleicht auch nicht ;))
Damit wäre ich eher zurückhaltend. Nicht etwa aus Geiz, sondern aus Rücksicht auf die Beamten, die dadurch unter Korruptionsverdacht geraten könnten.
Wir haben das nach unserer Heirat so gemacht, dass ich mich zunächst beim Leiter des Standesamtes erkundigt habe, ob es erlaubt ist, sich mit einer kleinen Aufmerksamkeit für die freundliche Beratung, schnelle Bearbeitung und schließlich eine schöne Trauung zu bedanken.
Je ein Blumenstrauß für die drei Damen, die sich um uns gekümmert haben, fand er unproblematisch.
Deine Idee wäre sicher auch nicht so wild.
Aber wohlgemerkt: Erst wenn alles gut gelaufen ist. Sonst hat das so ein "G'schmäckle"
fremantle hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Ist ja auch noch etwas Zeit, wie es aussieht.
Aber: Noch ist es so, dass man (vom Gesetz her) nicht fordern kann, dass Sprachkenntnisse Voraussetzung für eine Familienzusammenführung zum dt. Ehepartener nach D wären!
M.a.W.: man hat Anspruch auf die Teilnahme an einem sog. Integrationskurs, für den man nur eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung aufbringen muss.

Leider.

Also ich meine, nicht leider, dass es noch so ist, sondern dass es dann wohl für uns unter diesen Umständen nix mehr wird.
Ich glaube eigentlich nicht, dass es wirklich so schlimm kommt. Immerhin haben die ausl. Ehepartner Deutscher, eigentlich keine Integrationsprobleme und nicht nur der Art. 6 GG ist eine heilige Kuh, sondern auch noch einige weitere.

Zeppelin

Verfasst: 16 Mär 2007, 21:43
von fremantle
Zeppelin hat geschrieben:
fremantle hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Das ist der Service vom Standesamt.
Wie nett von denen, vielleicht sollte ich eine leckere russische Schokolade mitbringen - oder gar Shampanskoe! (...vielleicht auch nicht ;))
Damit wäre ich eher zurückhaltend. Nicht etwa aus Geiz, sondern aus Rücksicht auf die Beamten, die dadurch unter Korruptionsverdacht geraten könnten. Zeppelin
Ist mir klar, war eher als scherz gemeint 8) (Anspielung auf russische Beschleunigungen)... In Deutschland nie, woanders nach Möglichkeit auch nicht.

Thema Apostille: Welche von 3 Varianten

Verfasst: 19 Mär 2007, 18:30
von fremantle
Liebe Hochzeitskundigen,

Nun geht es also los mit der Rennerei. Wie im Thread beschrieben wollen wir vorgehen. Wir wissen leider noch nicht, in welcher Form das Standesamt in Petersburg gerne meine Ledigkeit bescheinigt haben möchte. Sollten Sie ein EFZ fordern (welches ja laut Zeppelin in Dtl für den Fall: Hochzeit in Russland nicht ausgestellt wird), möchten wir darauf vorbereitet sein.

Meine zukünftige Frau ist zur Zeit in Perm bei Ihren Eltern an ihrem Hauptwohnsitz und hat damit die einmalige Chance, gesammelt und geordnet die notwendigen Unterlagen zu bekommen. Wenn sie in einer Woche wieder in Petersburg ist, wirds schwierig.

Nun war sie heute bei einem Notar, der ihre Geburtsurkunde sowie die Geburts- und Hochzeitsurkunden der Eltern und Kopien der Pässe per Stempel und Unterschrift beglaubigt hat. Er erklärte ihr nun die drei Möglichkeiten der Apostille, die die Stadtverwaltung (also das Einwohnermeldeamt) für sie ausstellen kann:

1) Legalisierung des Notars. Dass heißt, die Stadtverwaltung macht ein Schreiben mit Apostille-Stempel fertig, dass der Notar akkreditiert ist und seine Beglaubigung sämtlicher Seiten damit rechtens.

2) Legalisierung der Kopien. Dass heißt, jedes Papier wird mit einem Apostille-Stempel versehen und damit einzeln nochmals beglaubigt.

3) Legalisierung des Originals. Dass würde bedeuten, dass die (einzige) Originalurkunde dieser Dokumente per Apostille beglaubigt wird, und dann nach hier geschickt werden soll.

Ich tendiere schwer zu Variante 2, allein aus Erfahrung, denn das scheint einer deutschen Beglaubigung ja am nächsten zu kommen. Aber meine Liebste ist ganz verunsichert, weil ihre Freundin vom Grundstücksamt meinte, Variante 1 ist richtig. Ich sag da: Wir wollen keine Datscha in Russland kaufen, sondern heiraten! Und dass hier die Originalpapiere notwendig wären wage ich schwer zu bezweifeln.

Meine allgemeine Frage: Denkt ihr auch so - Variante 2 ist richtig?

Und meine Spezialfrage an Zeppelin: hat sich schon erledigt, nachdem ich mir Deine Texte nochmals durchgelesen hab. Die Antwort auf meine Frage lautet: Ja. Sag mal, wenn wir nun statt eines EFZ aus Dtl. eine Freistellung desselben durchs OLG bekommen (oder auch nicht), benötigen wir dann auch diesen halben Aktenorder an Schriftstücken aus Russland? Wenn ich dich richtig verstanden hatte beantragt man ja ein EFZ, muss also alles einreichen, um dann gesagt zu bekommen: Huch, das geht ja gar nicht. Die Russen machs nicht so, dann tun wirs auch nicht. Also muss man sich vor dem OLG rechtfertigen, warum man doch in RUssland heiraten möchten und bitte bitte so ein Papier braucht und schliesslich vom OLG, ausgehändigt durch das Standesamt, dann doch diese Freistellung bekommt. Lapidar gesagt. Alles richtig so?

Danke Euch allen! Prozessupdate folgt.

Re: Thema Apostille: Welche von 3 Varianten

Verfasst: 19 Mär 2007, 21:51
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:... 2) Legalisierung der Kopien. Dass heißt, jedes Papier wird mit einem Apostille-Stempel versehen und damit einzeln nochmals beglaubigt.
...
Ich tendiere schwer zu Variante 2, allein aus Erfahrung, denn das scheint einer deutschen Beglaubigung ja am nächsten zu kommen. Aber meine Liebste ist ganz verunsichert, weil ihre Freundin vom Grundstücksamt meinte, Variante 1 ist richtig. Ich sag da: Wir wollen keine Datscha in Russland kaufen, sondern heiraten! Und dass hier die Originalpapiere notwendig wären wage ich schwer zu bezweifeln.

Meine allgemeine Frage: Denkt ihr auch so - Variante 2 ist richtig?
Also dazu kann ich nicht wirklich etwas sagen, weil ich mich gar nicht damit auskenne, wie sich die russ. Standesämter verhalten. Ich würde vom Gefühl her auch zu Variante 2. tendieren, weil es mir plausibel erscheint.
Varinate 1. - so sie denn von Eurem Standesamt in St. Piter akzeptiert wird - erscheint mir aber der bequemere Weg, da man dann nicht so viele Rennereien hat. Das würde mich aber wundern, denn soweit ich mich mit der Haager Konvention über die gegenseitige Anerkennung von Urkunden auskenne ist es eigentlich so, dass die Apostille tatsächlich nur von der direkt übergeordneten Behörde erteilt werden darf.
Hast Du schon mal eine Apostille gesehen? Die kann man nur ausstellen, wenn man eine sichere Liste der zulässigen Dienstsiegel und die Unterschriftsproben, der tatsächlich mit der Urkundenausstellung beauftragen Beamten zur Verfügung hat. Wie sollte ein Notar zu all diesen Listen auf dem jeweils aktuellen Stand gelangen?

Bevor ein Staat der Haager Konvention beitreten kann, muss er sehr genau nachweisen, dass er diese Bedingungen erfüllt.
fremantle hat geschrieben:Und meine Spezialfrage an Zeppelin: hat sich schon erledigt, nachdem ich mir Deine Texte nochmals durchgelesen hab. Die Antwort auf meine Frage lautet: Ja. Sag mal, wenn wir nun statt eines EFZ aus Dtl. eine Freistellung desselben durchs OLG bekommen (oder auch nicht), benötigen wir dann auch diesen halben Aktenorder an Schriftstücken aus Russland? Wenn ich dich richtig verstanden hatte beantragt man ja ein EFZ, muss also alles einreichen, um dann gesagt zu bekommen: Huch, das geht ja gar nicht. Die Russen machs nicht so, dann tun wirs auch nicht. Also muss man sich vor dem OLG rechtfertigen, warum man doch in RUssland heiraten möchten und bitte bitte so ein Papier braucht und schliesslich vom OLG, ausgehändigt durch das Standesamt, dann doch diese Freistellung bekommt. Lapidar gesagt. Alles richtig so?

Danke Euch allen! Prozessupdate folgt.
Sehr gute Frage Euer Ehren! Obwohl ich mich schon länger mit dem dt. Ausländer- und Personenstandsrecht (laienhaft) beschäftige, ist mir so ein Fall noch nie begegnet.
Also kurz dazu: eingentlich hat man selbst mit dem OLG-Verfahren gar nichts zu tun, sofern dieses nicht selbst irgend welche Rückfragen stellt.
Der eigentliche Herr des Verfahrens ist das Standesamt, dass für Deinen Hauptwohnsitz in D zuständig ist.
An Deiner Stelle würde ich dort hin gehen und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass das Befreiungsverfahren für das EFZ nur für eine Beabsichtigte Heirat in D vorgesehen ist und es in Eurer Konstellation daher weder ein EFZ noch eine Beefreiung davon gibt.
Darauf dann eine Apostille von besagtem Standesamt I und schließlich eine von russ. Behörden akzeptierte Übersetzung. Das MUSS der Russ. Behörde genügen.
Wenn die dennoch etwas von EFZ faseln mögen sie doch bitte auch erklären, wie man zu einem solchen kommen kann, wenn RUS selbst gar keine ausstellt. Basta!

Solltet Ihr jedoch trotz alledem ein Befreiungsverfahren anleiern, das in Wirklichkeit gar nicht so viel Aufwand macht, ginge das eigentlich nur dadurch, dass Ihr zumindest eine Eheschließung in D anmeldet.
Wo Ihr dann tatsächlich heiratet, ist eigentlich Wurscht, aber ihr hättet schon mal den ganzen Mist erledigt, der irgendwann mal auf Euch zukommt, wenn Ihr Euch in einem EU-Staat niederlassen wollt, wobei das dann per Umweg über D wiederum am einfachsten wäre.
Denn da die ganzen Grundlagen für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Heirat schon geprüft wurden, ist später die Chance sehr hoch, das FZF-Visum über eine sog. Vorabzustimmung der ABH zu bekommen = null Problemo.

@ manu: Hau mich, falls ich das mit der "formellen und materiellen Rechtmäßigkeit" nicht richtig ausgedrückt haben sollte.

Gruß,
Zeppelin

Re: Thema Apostille: Welche von 3 Varianten

Verfasst: 19 Mär 2007, 23:10
von fremantle
Zeppelin hat geschrieben:(...)Variante 1: (...) Das würde mich aber wundern, denn soweit ich mich mit der Haager Konvention über die gegenseitige Anerkennung von Urkunden auskenne ist es eigentlich so, dass die Apostille tatsächlich nur von der direkt übergeordneten Behörde erteilt werden darf.
Oh, ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor. Ich meinte eigentlich diesen Sachverhalt:
1) Der Notar hat bereits ganz normal sämtliche Papiere notariell per Siegel und Sichel beglaubigt.
2) Dann geht man mit diesen Papieren zum Amt und legt das alles vor. Um den Bürokratniki (was für ein schönes Wort fällt mir da gerade ein :) ) Arbeit und mir selbst Kosten zu ersparen, stellen sie eine, sagen wir mal "übergreifende" Bescheinigung mit Apostille etc. pp. aus die wiederum beglaubigt, das der Notar da feine Arbeit geleistet hat und alles nach russischen Gepflogenheiten von ihm beglaubigt wurde. Da diese internationale Apostille übergreifend den Notar in rechte Licht rückt, sollten damit alle Papiere beglaubigt sein, die seinen Stempel tragen.

Mir ist diese Variante aber etwas suspekt, ich würde mich darauf nicht einlassen. Dummerweise hab ich nun schon seit Tagen mein zuständiges Amt nicht erreicht.
Zeppelin hat geschrieben:Hast Du schon mal eine Apostille gesehen?
Nein, deshalb frage ich ja solche grundsätzlichen Fragen... [depp] sagt da wohl mancher... :)
Zeppelin hat geschrieben:(...)Der eigentliche Herr des Verfahrens ist das Standesamt, dass für Deinen Hauptwohnsitz in D zuständig ist.
An Deiner Stelle würde ich dort hin gehen und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass das Befreiungsverfahren für das EFZ nur für eine Beabsichtigte Heirat in D vorgesehen ist und es in Eurer Konstellation daher weder ein EFZ noch eine Beefreiung davon gibt.
Darauf dann eine Apostille von besagtem Standesamt I und schließlich eine von russ. Behörden akzeptierte Übersetzung. Das MUSS der Russ. Behörde genügen.
Wenn die dennoch etwas von EFZ faseln mögen sie doch bitte auch erklären, wie man zu einem solchen kommen kann, wenn RUS selbst gar keine ausstellt. Basta!
Und genau so mach ich das... Leg denen meinen Stapel Papier auf den Tisch, dann solln se mal sehen... Wenn sie fragen haben da beim Standesamt, bekommen sie auch noch meine Telefonnummer :)

Zeppelin, ich freu mich dass Du mir soviel beibringst, Danke Dir. Aber es haben, im Gegensatz zu Dir, auch soviele in Russland geheiratet die das alles schon durch haben, da wär es schön von denen hier zwei kleine Sätze nochmal zu lesen. Mal kucken ob noch was kommt.

Re: Thema Apostille: Welche von 3 Varianten

Verfasst: 20 Mär 2007, 00:17
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Hast Du schon mal eine Apostille gesehen?
Nein, deshalb frage ich ja solche grundsätzlichen Fragen... [depp] sagt da wohl mancher... :)
Also ich denke das keineswegs, denn das kann man als Normalmensch nur wissen, wenn man schon mal etwas damit zu tun hatte
fremantle hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:(...)Der eigentliche Herr des Verfahrens ist das Standesamt, dass für Deinen Hauptwohnsitz in D zuständig ist.
An Deiner Stelle würde ich dort hin gehen und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass das Befreiungsverfahren für das EFZ nur für eine Beabsichtigte Heirat in D vorgesehen ist und es in Eurer Konstellation daher weder ein EFZ noch eine Beefreiung davon gibt.
Darauf dann eine Apostille von besagtem Standesamt I und schließlich eine von russ. Behörden akzeptierte Übersetzung. Das MUSS der Russ. Behörde genügen.
Wenn die dennoch etwas von EFZ faseln mögen sie doch bitte auch erklären, wie man zu einem solchen kommen kann, wenn RUS selbst gar keine ausstellt. Basta!
Und genau so mach ich das... Leg denen meinen Stapel Papier auf den Tisch, dann solln se mal sehen... Wenn sie fragen haben da beim Standesamt, bekommen sie auch noch meine Telefonnummer :)

Zeppelin, ich freu mich dass Du mir soviel beibringst, Danke Dir.
Dafür gibt es nichts zu danken (auch wenn ich mich natürlich über die Anmerkung freue) und meine Absicht ist es auch nicht, Dir (oder anderen) etwas "beizubringen". Wenn es jedoch nützlich ist, was ich schreibe, ist das doch schon okay.
Mein Motiv düfte so ähnlich sein, wie Deines, und das vieler Anderer hier: Einfach dazu beitragen, dass nicht jeder "das Fahrrad selbst erfinden" muss bzw. sich selbst durch's Dickicht kämpft.
Ferner hätten wir es ohne externe Hilfe auch nicht so einfach gepackt, die möglichen Probleme zu vermeiden.
fremantle hat geschrieben:Aber es haben, im Gegensatz zu Dir, auch soviele in Russland geheiratet die das alles schon durch haben, da wär es schön von denen hier zwei kleine Sätze nochmal zu lesen. Mal kucken ob noch was kommt.
Das sehe ich auch so, denn ich kann nur etwas zu den Verhältnissen hier sagen. Bezüglich RUS hänge ich ebenfalls nur am "Infotropf" meiner Frau, einiger Freunde und des Forums hier.
Mein bislang daraus gewonnener Erkenntnisstand ist nur, dass Heiraten in RUS erst einmal unproblematischer erscheint und durchzuführen ist, als hier in D.
Aber es kann dann durchaus noch eine nerviges "dickes Ende" nachkommen, wenn eine gemeinsame Wohnsitznahme in einem anderen Staat beabsichtigt wird. Spätestens dann bereuen so manche, dass sie auf die Vorzüge einer Heirat in einem sog. "Positivstaat" verzichtet haben.
Und die Sache mit der Befreiung vom EFZ kommt praktisch einer Heirat ind einem dieser sog. Positivatsaaten gleich, weil Stichwort "Voranzustimmung zur Familienzusammenführung".
Aus meiner Sicht ist das unterm Strich der geringsre Aufwand, um sich alle Türen für später aufzumachen.

Welche Staaten ganau zu dieser Liste der "Positivstaaten" gehören, weiß ich nicht, aber es sind alle, deren Bürger wechselseitig visafrei, bzw. mit vereinfachter Visaausstellung direkt beim Grenzübertritt jeweils für drei Monate zu Bsuchszwecken dort einreisen dürfen, und das variiert halt von Staat zu Staat, da es auch einseitige Regelungen gibt.

Z.B. brauchen Deutsche keine Vorabvisa für Tourizwecke in der Türkei, andersherum aber durchaus und RUS StA können einfach so nach Ägypten Reisen und bekommen ohne jeden Aufwand ein Visum in den Pass, etc., etc. (So mein unverbindlicher Informationsstand.).

Grüße,
Zeppelin

Re: Thema Apostille: Welche von 3 Varianten

Verfasst: 20 Mär 2007, 10:54
von Zejtnot
fremantle hat geschrieben:Sollten Sie ein EFZ fordern (welches ja laut Zeppelin in Dtl für den Fall: Hochzeit in Russland nicht ausgestellt wird), möchten wir darauf vorbereitet sein.
Also mir wurde es ohne Probleme ausgestellt und ich kenne auch keinen anderen Fall. Probleme gab es eigentlich immer nur, wenn keine Ledigkeitsbescheinigung aus Russland vorlag ... diverse Auswege haben wir ja schon genannt.

Die Standesbeamtin

Verfasst: 20 Mär 2007, 18:50
von fremantle
So, eine neue Erkenntnis.

Heute morgen um 8.35, gleich nach dem die Beamtin des Standesamts Köpenick ihr Büro aufgeschlossen und die Kaffeemaschine angeschmissen hatte klingelte ihr Telefon und dran war ich.

Schnell den Sachverhalt erläutert, nachgefragt, was sie denn nun wirklich sehen will und wie sich das mit der Apostille verhält.

"Die wirklich äußerst freundliche Frau G. erklärte also:

Ja, da haben Sie Recht. Für Russland gibts kein EFZ, aus (von Zeppelin) genannten Gründen. Aber hamse ma' keine Angst, wir kriegen das schon hin. Besorgen Sie sich von Ihrer Zukünftigen:

1) Kopien des Auslandspasses (wegen der offiziell transkribierten Schreibung) mit Beglaubigung
2) Die originale Geburtsurkunde Ihrer Frau mit Apostille als angeheftetes Stück Papier, höchstwahrscheinlich vom russ. Innenministerium ausgestellt (so zumindest ihre bisherige Erfahrung mit Russen)
3) (auf meine Anfrage hin:) Ja, die beglaubigte Kopie aus dem Inlandspass reicht, da steht ja bei den Russen der Familienstand drin, sonst gibt es ja nicht so viele Bescheinigung dafür. Aber bringen Sie mir noch Folgendes:
4) Eine eidestattliche Erklärung der Eltern Ihrer Liebsten, dass deren Kind nie und nicht verheiratet gewesen ist/war, notarielle Beglaubigung auch hier nicht vergessen.
Das alles muss dann von einem deutschen Übersetzer für uns verständlich gemacht und mit Stempel und Kringel versehen werden .

Und denn kommse mal mit den Papieren her, bringen Ihren Auszug aus dem Berliner Melderegister und eine Abstammungsurkunde mit. Damit machen wir Ihnen ein Schreiben fertig, dass die Petersburg ganz bestimmt akzeptieren werden."

Liebe Leute, so ne nette, typische Berlinerin wie ich sie liebe. Meine Heimat, ganz unkompliziert und freundlich. Und schlau bin ich nun auch! :)

So mach ich das. Warte nur noch bis die Post aus Russland da ist :P