Meinst DU mit Businessman ЧП - частный предприятель? Da sind die Regelungen analog zur OOO, welche Uwe schon richtig genannt hat.Manuel_at hat geschrieben:selbstständig in Form einer OOO oder als Businessman
(In Novosibirsk kenne ich drei deutsche Direktoren von OOOs - alle brauchen die Arbeitsgenehmigung oder den Wid na Schitelstwo.)
Das Problem ist ja, dass die Behörden oft selbst die Gesetze nicht kennen - man muss sie ihnen als Antragsteller zeigen. Ist ja eigentlich nett, dass somit Verstöße oft unbemerkt bleiben. ABER, man liefert sich damit einer gewissen Unberechenbarkeit aus.Die Behörden in Abakan konnten bisher keine Detailinfo geben, aber vielleicht bzw. hoffentlich ändert sich das noch![]()
Gedankenkonstrukt: Deine OOO wird der Hit schlechthin und das missfällt der Konkurrenz. Der Direktor einer konkurrierenden OOO kennt zufällig den Chef des Migrationsamtes und fragt, ob man da nicht etwas machen könnte. Der schaut mal nach, ob sich in den letzten Jahren nicht irgendein Gesetz geändert hat und man Dir etwas anhängen könnte. Das klingt alles sehr hyphotetisch, und kommt definitiv ganz ganz selten vor. Aber es ist in Sibirien schon passiert und selbst das deutsche Auswärtige Amt konnte nicht helfen!
Genau, melde Dich, wenn Du zum Sprachkurs hier bist!vielleicht treffen wir uns ja mal in Novosibirsk



