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Verfasst: 05 Apr 2007, 10:50
von manuchka
work hat geschrieben:Unkenntnis und "Erfahrungen" vom Hörensagen
meets
Kenntnis von Recht und Gesetz.
Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Sry!
für "WORK": Ich weiß nicht, ob du dich konkret auf meinen Beitrag bezogst mit deiner Bemerkung zu Unkenntnis und Erfahrungen vom Hörensagen. Hm... ich war bei der ganzen Geschichte dabei, von Anfang bis Ende, soviel mal zum Hörensagen.

Du scheinst auf jeden Fall der Meinung zu sein, alles besser zu wissen und Recht und Gesetz genau zu kennen - bist wohl selbst beim Auswärtigen Amt oder dem Bundesgrenzschutz oder ein ganz schlauer Über-Jurist. In dem Fall können wir anderen kleinen Doofis, als die du uns hier hinstellst, einfach nur ehrfürchtig unseren Hut ziehen vor dir, großer Meister.

Nur mal zur Info: Wir tauschen hier Erfahrungen aus. Und da kann es durchaus mal passieren, dass der eine andere Erfahrungen in der gleichen Sache hat als noch jemand. Liegt in der Natur der Sache, darum heißt es "Erfahrung" und nicht "wissenschaftliches oder juristisches Dogma". Deine Erfahrungen sind willkommen und gern gesehen, deine Belehrungen nicht.

Verfasst: 05 Apr 2007, 11:42
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:Wer nicht weiss was SDÜ ist, so wie ich bis vor einem Moment:

Schengener Durchführungsübereinkommen
Die Dechiffrierung ist ja ein sehr netter Zug von Dir, aber ich könnte schwören, das das Kürzel SDÜ schon sehr bald zu Deinem Basisvokabular gehören wird. :wink:

Dazu gehört dann auch noch ein anderes Kürzel, das relevant werden dürfte, sobald man mit dem Themenkreis Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht in Berührung kommt: SIS = Schengener Informationssystem.

Darauf hatte Zejtnot indirekt verwiesen, als er eben anmerkte, dass man bei Visaverstößen einen Eintrag bekommt - was ich hiermit bestätige. (Ich weiß es daher, weil ich kürzlich jemandem dabei behilflich gewesen bis, einen solchen SIS-Eintrag, der zu Unrecht vorgenommen worden war, wieder los zu werden. Dabei wurde mir erklärt, wie sowas passieren kann.)

Ansonsten verstehe ich gar nicht warum hier so ein Streit ausgebrochen ist.

Fakt ist nun einmal was die Mehrheit hier geschrieben hat: HAUPTreiseziel ist hier das Stichwort. Für Einreise über andere Schengenstaaten braucht man eine plausible Begründung und ganz besonders dafür, wenn unbeabsichtigt der Fall eintritt, dass man das eigentliche Zielland gar nicht erst erreicht.

Es kann zwar sein, dass man nicht erwischt wird, wenn man sich absichtlich ein SCHENGENvisum von einem anderen Staat "besorgt", als von dem der tatsächliches Hauptreiseziel ist. Aber wenn doch, hat das eben üble Konsequenzen.

Zeppelin

Verfasst: 05 Apr 2007, 13:25
von Zejtnot
work hat geschrieben:Unkenntnis und "Erfahrungen" vom Hörensagen
Lieber "work", ich habe ihm Auswärtigen Amt angefragt. Antwort:

"Grundsatz in der GKI (Gemeinsame Konsularische Instruktion (der Schengen-Staaten)) ist klar und deutlich, dass das Hauptreiseziel in dem Land, bei dessen Botschaft das Visum beantragt wird, liegen MUSS. Sobald bei der Visabeantragung Zweifel aufkommen, wird abgelehnt!"

... und das gilt natürlich für die Grenze!

Verfasst: 05 Apr 2007, 18:42
von zimdriver
Zeppelin hat geschrieben:...
Ansonsten verstehe ich gar nicht warum hier so ein Streit ausgebrochen ist....
Nein? Tatsächlich nicht?
Zeppelin hat geschrieben:Lassmal, der kann nicht anders....
Es gibt halt einige Leute die meinen, mit der durch längeren Auslandsaufenhthalt erworbene Kompetenz omnikompetent zu sein. ...
Gruß,
Zeppelin
Ganz einfach: Weil diese pauschalen Ratschläge, mit Schengenvisa von X- Botschaft nach Y- Land ohne Aufenthalt in X- Land zu reisen, falsch sind und langfristig schaden können. Nicht alle Forumler sind erfahren/ belesen/ vorsichtig genug, mit Paß- und Visaangelegenheiten entsprechend überlegt umzugehen. Und 6 Monate Einreisesperre können lang sein, 12 Monate entsprechend mehr.
Das sollten alle bedenken, besonders jedoch jene, die mit Schengen- Datensystem/ Informationsaustausch/ SDÜ/tütatü täglich/ beruflich seit Jahren umzugehen angeben.

Verfasst: 05 Apr 2007, 20:06
von work
Eigentlich wollte ich auf diesen Beitrag nix mehr schreiben, weil mir hier zuviel "Ich kenne jemand, der jemand kennt" mitschwingt.
Erlebtes oder Gehörtes hat halt oftmals nichts mit der Auslegung des Gesetzes und dessen Umsetzung zu tun. Jetzt schreib ich doch was.

*Break*
Mein Posting war eigentlich schon fertig, ich hab es wieder gelöscht. Weil's mir auf gut deutsch zu blöd ist.

Nun putscht Euch mal schön weiter hoch mit Einreisesperren (nicht mal eine durchgeführte Zurückweisung löst eine solche aus) und sonstigen Schreckensszenarien. Ich lass Euch in Eurer Expertenrunde alleine.

CU und LG

Verfasst: 05 Apr 2007, 20:30
von zimdriver
work hat geschrieben:...
Nun putscht Euch mal schön weiter hoch mit Einreisesperren (nicht mal eine durchgeführte Zurückweisung löst eine solche aus) und sonstigen Schreckensszenarien. Ich lass Euch in Eurer Expertenrunde alleine.

CU und LG
Dann nennen wir die Einreisesperre Visaversagung oder -verweigerung oder schlichtweg Verweigerung der Annahme des Visaantrages- das Resultat ist das gleiche.
Danke trotzdem für Deine Zurückhaltung.

Verfasst: 05 Apr 2007, 20:35
von fremantle
Zeppelin hat geschrieben:Die Dechiffrierung ist ja ein sehr netter Zug von Dir, aber ich könnte schwören, das das Kürzel SDÜ schon sehr bald zu Deinem Basisvokabular gehören wird. :wink:
:) Bestimmt! Ausgeschrieben kannte ich schon SDÜ und SIS und weiss auch was sich dahinter verbirgt, mir waren nur die Abkürzungen noch nicht untergekommen, da dass ja nicht mein täglich Brot ist...

Verfasst: 05 Apr 2007, 21:12
von Zeppelin
fremantle hat geschrieben:...da dass ja nicht mein täglich Brot ist...
Dann hoffe ich mal, dass das auch so bleibt. :wink:

Verfasst: 06 Apr 2007, 06:54
von Zejtnot
work hat geschrieben:... weil mir hier zuviel "Ich kenne jemand, der jemand kennt" mitschwingt.
Mein Zitat oben war direkt aus der Visaabteilung im Auswärtigen Amt. Nicht, von jemandem, den ich kenne, der jemanden kennt - sondern offiziell angefragt in einer Visastelle. Da schwingt auch nichts mit, sondern da ist namentlich die internationale Vereinbarung genannt, die hier gilt ("GKI").

Danke für Deine Zurückhaltung! (Auch wenn es oft gut geht - man muss anderen juristische Gratwanderungen nicht noch schmackhaft machen!)

Verfasst: 07 Apr 2007, 20:05
von michaelwagener
info von der web-site des generalkonsulates in ekatarinburg
( die machen neuerdings auch Visa!! :D )


Mit dem Schengen-Visum sind dann auch Transit und/oder kürzere Aufenthalte in den anderen Schengen-Staaten möglich.
Wird versucht, ein Schengen-Visum anders zu nutzen, als dies beantragt wurde, kann dem Reisenden die Einreise in den Schengen-Raum an der Grenze verweigert werden. Bei späteren Anträgen auf Erteilungen eines Schengen-Visums kann es zur Ablehnung des Visumsantrags kommen.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Jekaterinburg erteilt nur Schengen-Visa für Personen, die nachweisen, dass ihr Hauptreiseziel in Deutschland liegt

Michael