Firmengründung in Russland

Business-Frau und Geschäftsmann finden hier zusammen. Aber bitte nicht verwechseln, hier geht es nur ums Geschäft.
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patznjeschniki
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Update: Firmenneugründung Moskau 2012

Beitrag von patznjeschniki »

Hallo an alle,

euer Forum war mir, als Leser, bisher eine sehr große Hilfe. Schon mal Danke dafür! Jetzt wird es auch für mich langsam ernst, deshalb kurz meine Geschichte:

Ich bin 27 Jahre alt, lebe in Deutschland, habe ein halbes Jahr in Russland studiert, habe seit drei Jahren eine russische Freundin (in Russland) und spreche nahezu fließend russisch. Mit einem deutschen Unternehmen will ich eine Firmenneugründung OOO in Russland angehen, etwa in 02/2012.
Ich plane eine Gründung in der Möbelbranche im Softwarebereich. Da etwa 40% aller Möbelverkäufe in Moskau stattfinden, steht schon fast fest, wo ich gründen werde. Ich selbst werde dort allein anfangen und von der Muttergesellschaft mit ausreichend Kapital ausgestattet. Meine Freundin wird dann nach Russland ziehen und könnte sogar bei der Gründung behilflich sein bzw. die Gründung ausführen. Allerdings habe ich noch einige Fragen an euch, die ich auch trotz Forum und gekaufter Literatur nicht lösen konnte:

- Wer hat aktuell gute Kontakte in Moskau parat, die mir helfen, alle Dokumente (Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Geschäftsvisum, Gründungsdokumente, Registrierungen bei sämtlichen Ämtern, Steuerabrechnungen, etc.) anzufertigen und mich im in bei der russischen Bürokratie unterstützen?

- Wenn meine Freundin die Firma gründet und nachfolgend auf mich überträgt, taucht die OOO dann als "Deutsch" auf? (Ich habe nur gelesen, dass Dt. Unternehmen manchmal die Melkkuh für die Behörden darstellen.)
- Ist es sinnvoll, das bereit gestellte Kapital der Muttergesellschaft als mtl. Gehalt aus Dt. zu überweisen (eventuell aus einer extra dafür gegründeten Dt. GmbH), oder sollte es schon in die OOO einfließen?

- Hier wurde erwähnt, dass der GF immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Könnte meine Freundin weiterhin als GF neben mir angestellt sein, eine zusätzlichen Job haben und das gesetzl. Mindestgehalt erhalten (und somit weniger als ich)?

- Moskau ist eine sehr teure Stadt. Habt ihr Empfehlungen für den ersten Firmensitz?

- Inwiefern habe ich es leichter bei der Gründung, wenn ich mehr als 2 Mio. Rubel pro Jahr verdiene?


Schon jetzt Danke für eure Tipps und euren Rat!


patznjeschniki
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GastroService
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Re: Firmengründung in Russland

Beitrag von GastroService »

Hier ist eine ausfuehrliche Beschreibung, wie man eine OOO gruendet.
http://www.een-bayern.de/awp/inhalte/La ... ng-RUS.pdf
Gruss
Guenter
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Norbert
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Re: Update: Firmenneugründung Moskau 2012

Beitrag von Norbert »

patznjeschniki hat geschrieben:Wenn meine Freundin die Firma gründet und nachfolgend auf mich überträgt, taucht die OOO dann als "Deutsch" auf? (Ich habe nur gelesen, dass Dt. Unternehmen manchmal die Melkkuh für die Behörden darstellen.)
Das Unternehmen taucht nirgends als Deutsch auf, egal wer es anmeldet. Eine OOO hat einen oder mehrere Gesellschafter (учередитель) und einen Direktor. Eine, mehrere oder alle Personen davon können Ausländer sein (der Direktor braucht natürlich in diesem Fall eine Arbeitsgenehmigung). Aber dennoch gibt es kein Häkchen in deren Akten, "ausländisch".

Ich habe in mehreren Firmen mit ausländischen Gesellschaftern oder Direktoren gearbeitet und mich nie als "Melkkuh" gesehen. Im Gegenteil, bei mir war gerade nichts zu holen, weil ein "ordentlicher Deutscher" nie schmiert.
Ist es sinnvoll, das bereit gestellte Kapital der Muttergesellschaft als mtl. Gehalt aus Dt. zu überweisen (eventuell aus einer extra dafür gegründeten Dt. GmbH), oder sollte es schon in die OOO einfließen?
Als kleine OOO kommt man steuerlich sehr gut, wenn man sich mit "vereinfachter Besteuerung" erfassen lässt. Dann sollte man aber am Quartalsende nie viel Geld auf dem Konto haben, da dieses Guthaben pauschal mit 15 % versteuert wird. Insofern ist es wiederum optimal, dass man bei der Muttergesellschaft immer so viel Geld "bestellt", wie man im laufenden Quartal braucht und dieses dann planmäßig runterfährt.

Die Details solltest Du aber mit einem erfahrenen Buchhalter besprechen. ;)
Hier wurde erwähnt, dass der GF immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Könnte meine Freundin weiterhin als GF neben mir angestellt sein, eine zusätzlichen Job haben und das gesetzl. Mindestgehalt erhalten (und somit weniger als ich)?
Wieso? Dies habe ich nie so wahrgenommen, bin seit Jahren Direktor einer OOO.
Inwiefern habe ich es leichter bei der Gründung, wenn ich mehr als 2 Mio. Rubel pro Jahr verdiene?
Du bekommst die Arbeitsgenehmigung für Dich selber sehr schnell und ohne großen Papierkram. Damit kannst sofort legal in Russland arbeiten, agieren und Geld verdienen.
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Re: Update: Firmenneugründung Moskau 2012

Beitrag von bella_b33 »

patznjeschniki hat geschrieben: Könnte meine Freundin weiterhin als GF neben mir angestellt sein, eine zusätzlichen Job haben und das gesetzl. Mindestgehalt erhalten (und somit weniger als ich)?
Ja, das geht auf jeden Fall. Ich kenne genau diese Konstellation, wo die Frau Generaldirektor der OOO ist(bekommt Mindestlohn und hat nebenbei noch ihren normalen Job) und der Mann seinen Job in der OOO als normaler Angestellter ausübt(bekommt mehr Lohn als die Generaldirektorin ;)).
Norbert hat geschrieben:Als kleine OOO kommt man steuerlich sehr gut, wenn man sich mit "vereinfachter Besteuerung" erfassen lässt. Dann sollte man aber am Quartalsende nie viel Geld auf dem Konto haben, da dieses Guthaben pauschal mit 15 % versteuert wird.
Eines hast Du vergessen: Es gibt ZWEI vereinfachte Besteuerungsprinzipien: 15% auf Guthaben oder 6% auf Einnahmen. Ich hatte erst die 15% Sache.....hat mir gar nicht gefallen, da wir immer Geld auf dem Firmenkonto haben. Bin seit 2010 auf der 6% Sache, gefällt mir deutlich besser.
Diese vereinfachten Steuerprinzipien kann man für Firmen unter 5Mill rub. Jahreseinnahmen einsetzen, sowei ich das weiß.
patznjeschniki hat geschrieben: Inwiefern habe ich es leichter bei der Gründung, wenn ich mehr als 2 Mio. Rubel pro Jahr verdiene?
Bei der Gründung(welche Deine Frau ja ausführen soll) nichts! Die Arbeitsgenehmigung ist aber deutlich leichter zu erhalten :)
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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GastroService
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Re: Firmengründung in Russland

Beitrag von GastroService »

Ich denke, dass der Geschaeftsfueher einer russischen OOO nicht mehr gefaehrdet ist, als ein Geschaeftsfuehrer einer deutschen (EU) GmbH oder Limitit. Wenn Mist gemacht wird, ist der Geschaeftsfuehrer immer am "drannsten".
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patznjeschniki
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Re: Firmengründung in Russland

Beitrag von patznjeschniki »

Erst mal всем большое спасибо für die Antworten!

GastroService hat geschrieben:Hier ist eine ausfuehrliche Beschreibung, wie man eine OOO gruendet.
Danke Günther für den Link! Das ist sehr hilfreich und wird mir viel Zeit ersparen.


Norbert hat geschrieben:
patznjeschniki hat geschrieben:Wenn meine Freundin die Firma gründet und nachfolgend auf mich überträgt, taucht die OOO dann als "Deutsch" auf? (Ich habe nur gelesen, dass Dt. Unternehmen manchmal die Melkkuh für die Behörden darstellen.)
Das Unternehmen taucht nirgends als Deutsch auf, egal wer es anmeldet. Eine OOO hat einen oder mehrere Gesellschafter (учередитель) und einen Direktor. Eine, mehrere oder alle Personen davon können Ausländer sein (der Direktor braucht natürlich in diesem Fall eine Arbeitsgenehmigung). Aber dennoch gibt es kein Häkchen in deren Akten, "ausländisch".

Ich habe in mehreren Firmen mit ausländischen Gesellschaftern oder Direktoren gearbeitet und mich nie als "Melkkuh" gesehen. Im Gegenteil, bei mir war gerade nichts zu holen, weil ein "ordentlicher Deutscher" nie schmiert.
Gut zu wissen, Norbert. Damit kann ich mich auch mehr identifizieren. Aber gab es bei dir nicht mal den Fall, dass mit Geschäftsschließung o.ä. gedroht wurde oder du fortwährend blockiert wurdest bis zur Zahlung der "entsprechenden Bearbeitungsgebühr"?


Norbert hat geschrieben:
patznjeschniki hat geschrieben:Hier wurde erwähnt, dass der GF immer mit einem Bein im Gefängnis steht. Könnte meine Freundin weiterhin als GF neben mir angestellt sein, eine zusätzlichen Job haben und das gesetzl. Mindestgehalt erhalten (und somit weniger als ich)?
Wieso? Dies habe ich nie so wahrgenommen, bin seit Jahren Direktor einer OOO.
Hast du ein Patentrezept oder einen besonderen Umgang mit den Behörden, oder gibt es ein Geheimnis? Sonst hört man vielerorts von großen Problemen.


bella_b33 hat geschrieben:
patznjeschniki hat geschrieben: Könnte meine Freundin weiterhin als GF neben mir angestellt sein, eine zusätzlichen Job haben und das gesetzl. Mindestgehalt erhalten (und somit weniger als ich)?
Ja, das geht auf jeden Fall. Ich kenne genau diese Konstellation, wo die Frau Generaldirektor der OOO ist(bekommt Mindestlohn und hat nebenbei noch ihren normalen Job) und der Mann seinen Job in der OOO als normaler Angestellter ausübt(bekommt mehr Lohn als die Generaldirektorin ;)).
Das finde ich witzig! :-)) Sind das genau die genannten Motivationsgründe? Gibt es eventuell noch andere Vorteile, die ich noch nicht erkannt habe? Oder ist diese Konstellation eigentlich nicht vollständig sinnvoll?


Norbert hat geschrieben:Als kleine OOO kommt man steuerlich sehr gut, wenn man sich mit "vereinfachter Besteuerung" erfassen lässt. Dann sollte man aber am Quartalsende nie viel Geld auf dem Konto haben, da dieses Guthaben pauschal mit 15 % versteuert wird.
bella_b33 hat geschrieben:Eines hast Du vergessen: Es gibt ZWEI vereinfachte Besteuerungsprinzipien: 15% auf Guthaben oder 6% auf Einnahmen. Ich hatte erst die 15% Sache.....hat mir gar nicht gefallen, da wir immer Geld auf dem Firmenkonto haben. Bin seit 2010 auf der 6% Sache, gefällt mir deutlich besser.
Diese vereinfachten Steuerprinzipien kann man für Firmen unter 5Mill rub. Jahreseinnahmen einsetzen, sowei ich das weiß.
Wie flexibel und kurzfristig kann man zwischen beiden Modellen wechseln? Anfangs werde ich vorraussichtlich eh keinen Gewinn erwirtschaften. Ist deshalb das 6%-Modell besser?


patznjeschniki hat geschrieben: Inwiefern habe ich es leichter bei der Gründung, wenn ich mehr als 2 Mio. Rubel pro Jahr verdiene?
Norbert hat geschrieben:Du bekommst die Arbeitsgenehmigung für Dich selber sehr schnell und ohne großen Papierkram. Damit kannst sofort legal in Russland arbeiten, agieren und Geld verdienen.
bella_b33 hat geschrieben:Bei der Gründung(welche Deine Frau ja ausführen soll) nichts! Die Arbeitsgenehmigung ist aber deutlich leichter zu erhalten :)
Ist der Aufwand und die Rennerei für die Arbeitserlaubnis derart groß, dass man die 2 Mio. Rubel auf jeden Fall anpeilen sollte oder eventuell irgendwo anders gegenrechnet?



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patznjeschniki
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Norbert
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Re: Firmengründung in Russland

Beitrag von Norbert »

patznjeschniki hat geschrieben:Aber gab es bei dir nicht mal den Fall, dass mit Geschäftsschließung o.ä. gedroht wurde oder du fortwährend blockiert wurdest bis zur Zahlung der "entsprechenden Bearbeitungsgebühr"?
Nein, nie. Wer soll mich denn wie blockieren können? Ich miete ein Büro, habe Mitarbeiter und zahle brav alle Steuern.

Die Feuerwehr hat uns mal besucht und geschimpft, dass der Brandschutzplan nicht auf lichtfestem Papier war. Wir hätten die Strafe "vor Ort" zahlen können. Stattdessen hat unsere Brandschutzbeauftragte das Protokoll unterschrieben, ist später zum Gericht und wurde ganz offiziell zu einer Strafe von 500 Rubel verdonnert. Die haben wir auf der Bank bezahlt. "Vor Ort" wäre einfacher gewesen - aber so haben wir eine saubere Weste.

So lange man kein Großunternehmen gründet (Großbrauerei, Einkaufszentrum - mit x kontrollierenden Behörden) oder in einem bekannter Maßen hart umkämpften Bereich agieren möchte (Gastronomie), halte ich diese Geschichten einfach für Legenden! Sicher gibt es Ämter, deren Langatmigkeit nervig sein kann - der Zoll beispielsweise - aber alles geht mit etwas Geduld ganz legal!
Norbert hat geschrieben:Hast du ein Patentrezept oder einen besonderen Umgang mit den Behörden, oder gibt es ein Geheimnis? Sonst hört man vielerorts von großen Problemen.
Immer sauber bleiben und alle Gesetze halbwegs kennen. Ferner fahre ich mit eine Buchhaltungsagentur sehr gut - weil die 10 Mitarbeiter dort gemeinsam die Gesetze besser kennen, als ein Einzelkämpfer sie kennen kann.
Oder ist diese Konstellation eigentlich nicht vollständig sinnvoll?
Für die Gründung ist sie gut, weil der Direktor ganz legal vor Ort ist und alles direkt machen kann. Auch danach ist es besser, wenn der Direktor immer vor Ort ist. Wenn man das als Ausländer aber eh vor hat, sehe ich dann keine Vorteile mehr.
patznjeschniki hat geschrieben:Ist der Aufwand und die Rennerei für die Arbeitserlaubnis derart groß, dass man die 2 Mio. Rubel auf jeden Fall anpeilen sollte oder eventuell irgendwo anders gegenrechnet?
Nun, zuerst beantragt die Firma eine Genehmigung, Ausländer anstellen zu dürfen. Dafür muss sie nachweisen, dass sie zuvor passende Russen gesucht aber nicht gefunden hat. Diese formelle Suche (bei der man natürlich nie jemanden findet) dauert etwa 2 Monate. Der Antrag etwa 3 Monate, wobei dabei diverse Quoten pro Branche und pro Herkunftsland gelten. Vielfach sind die Quoten hoffnungslos ausgelastet und man hat frühestens im nächsten oder übernächsten Kalenderjahr eine Chance. Hat man die Einstellungsgenehmigung, kann man die Arbeitsgenehmigung für den konkreten Ausländer beantragen. Dauert wieder 2 Monate. Dann beantragt man darauf basierend die Einladung, noch einmal 1 bis 3 Monate. Dann schickt man die nach Deutschland und beantragt das Einreisevisum. 1 Monate. Und das muss man dann vor Ort nur noch in ein Jahresvisum umwandeln lassen.

Die Prozedur wiederholt man dann leicht vereinfacht jedes Jahr aufs neue!
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Re: Firmengründung in Russland

Beitrag von bella_b33 »

patznjeschniki hat geschrieben: Hast du ein Patentrezept oder einen besonderen Umgang mit den Behörden, oder gibt es ein Geheimnis? Sonst hört man vielerorts von großen Problemen.
Alle Dokumente usw. ordentlich und pünktlich abgeben, wenns Reklamationen gibt, dann sofort handeln, immer freundlich....klappt schon, hat immer irgendwie geklappt :)


patznjeschniki hat geschrieben: Das finde ich witzig! :-)) Sind das genau die genannten Motivationsgründe? Gibt es eventuell noch andere Vorteile, die ich noch nicht erkannt habe? Oder ist diese Konstellation eigentlich nicht vollständig sinnvoll?
Ich steig gerade wegen der von Dir angesprochenen "Motivationsgründe" nicht so ganz durch? Was sollen Diese denn sein?? Es ist bei mir einfach deswegen, weil ich von russischen OOOs kaum Ahnung oder Zeit habe mit damit zu befassen(ich bin wohl Das, was man als "nicht so oft zuhause" bezeichnet) auch ist mein Russisch nicht "Behördentauglich", meine Frau hat aber dienstlich schon einige OOOs unter sich und somit diesbezüglich kein Problem mit der Leitung einer Weiteren. "Motivationsgründe" oder Nachteile sehe ich jetzt direkt Keine in solch einer Konstellation, WENN das ein russischer Partner macht(muß ja nicht die eigene Frau sein ;)), dem man voll und ganz vertrauen kann.

patznjeschniki hat geschrieben: Wie flexibel und kurzfristig kann man zwischen beiden Modellen wechseln? Anfangs werde ich vorraussichtlich eh keinen Gewinn erwirtschaften. Ist deshalb das 6%-Modell besser?
Ich glaube zum Jahresabschluss kann man wechseln(hatten wir damals so gemacht). Was besser ist, musst Du für Dich entscheiden, da hat Jeder seine eigene Philosophie....ich persönlich steh voll auf die 6% Regelung :D


patznjeschniki hat geschrieben: Ist der Aufwand und die Rennerei für die Arbeitserlaubnis derart groß, dass man die 2 Mio. Rubel auf jeden Fall anpeilen sollte oder eventuell irgendwo anders gegenrechnet?
2 Mill anpeilen.....viel Glück! :) ;). Ich hatte erst vorläufige Aufenthaltserlaubnis + Arbeitsgenehmigung jetzt ein Vid na Shittelstwo(dauerhafte Aufenthaltserlaubnis inkl. Arbeitsgenehmigung).
Meine Frau hat das Alles gemacht damals mit der Arbeitserlaubnis, ich war da glaube nur zum Abholen dabei. Daher kann ich nicht viel dazu sagen. Musste sich aber auch erst noch mit den Behörden rumschlagen, warum sie denn unbedingt Arbeitserlaubnis für einen Ausländer haben will und Diesen dann auch noch in ihrer OOO anstellen will, anstatt sich ne Horde fähiger Russen anzulachen(ich hab ein bisschen nen speziellen Beruf, von daher konnte man das schnell erklären und fertig wars.....).

Gruß
Silvio
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patznjeschniki
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Re: Firmengründung in Russland

Beitrag von patznjeschniki »

Danke für eure Erfahrungen und Informationen! Das macht mir echt Mut, dass man auch einen guten und legalen Weg gehen kann und auch noch guten Gewissens.
Norbert hat geschrieben:Immer sauber bleiben und alle Gesetze halbwegs kennen. Ferner fahre ich mit eine Buchhaltungsagentur sehr gut - weil die 10 Mitarbeiter dort gemeinsam die Gesetze besser kennen, als ein Einzelkämpfer sie kennen kann.
Hast du eventuell Kontakte, die du weitergibst?


Nachdem, was ich hier lese, werde ich die 2 mille auf jeden Fall anpeilen. Vielleicht kann man ja im Gegenzug "das zu viel bezahlte Geld" der Muttergesellschaft anders zurückführen.
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Re: Firmengründung in Russland

Beitrag von Norbert »

patznjeschniki hat geschrieben:Hast du eventuell Kontakte, die du weitergibst?
Meine Buchhaltungsagentur sitzt in Nowosibirsk, bin mir nicht sicher, dass Dir das irgendwie hilft.
Vielleicht kann man ja im Gegenzug "das zu viel bezahlte Geld" der Muttergesellschaft anders zurückführen.
Vielleicht hatte ja Deine Firma eh vor, Dir Dinge wie eine Wohnung oder einen Dienstwagen zu stellen - dann kann dies direkt mit dem zuviel gezahlten Geld beglichen werden. Ärgerlich ist halt, dass man auf die Summe 34 % Pensionsfond (bis zu einer schnell erreichten Obergrenze) sowie 13 % Lohnsteuer (generell) zahlen muss!

Oder Du übernimmst "quasi schwarz" alle Taxi-Rechnungen der Firma oder oder oder.
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