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Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 02 Nov 2007, 21:29
von Paulchen
Stimmt genau was Manuchka und M-M sagen. Hier der Gesetzeswortlaut aus dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz:
" § 28 StAG
1 Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. 2 Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist. "
Also nur wer freiwillig und ohne Zustimmung deutscher Behörden zB in die RUS Armee eintritt ist fällig.
...Ob das auch für Deutsche gilt, die freiwillig Aufsichtsrat bei der Gasprom kontrollierten North European Gaspipeline werden?

Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 06 Nov 2007, 13:01
von manuchka
Oh!!! Das sollte man doch mal ernsthaft in Erwägung ziehen...

Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 29 Nov 2007, 22:02
von Paulchen
So, nun ist unser Sohn endlich auch im Pass meiner Frau eingetragen. NIchtmal 3 Wochen hat es gedauert und eigentlich waren die in der russischen Botschaft in Berlin recht freundlich wenn auch, wie berichtet, hinsichtlich der verschiedenen Appostillen-Formen etwas unterbelichtet und daher mit irreführenden Angaben. Die Übersetzung der Deutschen Urkunden kann man übrigens selbst machen! Die wird dann vor Ort überprüft und, wenn richtig, von der Botschaft beglaubigt.
Man braucht insgesamt nur folgendes mitzubringen:
-ausgefüllter Antrag
- Geburtsurkunde (mit Appostille des Standesamtes I für Berlin) + Übersetzung
- Reisepässe der Eltern (als notarielle beglaubigte Kopiene mit Appostillen des LG_ Präsidenten) + Übersetzung
- telefonisch vereinbarter Termin (allerdings hatten wir den Eindruck, dass ein Termin vollkommen überflüssig ist, wenn man an der Tür einfach nur behauptet, dass man einen hat. Prüft nämlich kein Mensch nach!)
Wenn das Kind im Pass des deutschen Elternteils eingetragen ist, dann reicht der Botschaft nicht der Personalausweis sondern dann wollen sie auch von seinem/ihren Reisepass eine notariell beglaubigte Abschrift mit Appostillie. Dafür mussten wir nochmal losrennen... also daran denken! Erschien mir sehr seltsam aber Diskussion natürlich sinnlos.
Kostenpunkt für den ganzen Spaß inkl. Apostillen (ohne Übersetzung) ca. 200 - 250 EUR.
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 29 Nov 2007, 22:08
von zimdriver
... Glückwunsch. Und das nächste Mal laift Ihr wohl, wenn Ihr mal weit reisen wollt und für Euren Sohn einen reisepaß braucht. Zum Glück kommt man mit dem deutschen Paß weiter als mit dem russischen ...
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 30 Nov 2007, 11:18
von Dietrich
Ich werde im Januar zur dtsch. Botschaft losgehen, um unsere Luette in meinen Reisepass einzutragen und ihr einen Kinderausweis ausstellen zu lassen.
Dazu braucht man:
- einen Termin
- die russ. Geburtsurkunde mit Apostille (ohne Uebersetzung, die koennen da naemlich russisch!)
- falls man noch in D gemeldet ist, wollten die letztes Mal eine "Erlaubnis" haben, dass sie was in den Pass schreiben duerfen.(*)
Kosten weiss ich nicht mehr, aber es waren weniger als 50 Euro...
(*) Dazu habe ich in "meinem" Einwohnermeldeamt angerufen und dem "Chef" dort das Problem erlaeutert. Als der dann meinte, dass es ein solches Schreiben offiziell gar nicht gaebe, habe ich ihm die Nummer der Botschaft und den Namen der Ansprechpartnerin gegeben. Er hat dann in Moskau angerufen und mit denen "abgeklaert", was die denn da gerne haetten. Das Ding hat er dann per Fax geschickt.
So einfach kann Buerokratie sein ;-)
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 30 Nov 2007, 13:07
von Paulchen
zimdriver hat geschrieben: Und das nächste Mal laift Ihr wohl, wenn Ihr mal weit reisen wollt und für Euren Sohn einen reisepaß braucht.
ja, für die USA z.B. braucht man wohl nen eigenen Pass fürs Baby (mit Foto!

)
Aber das ist ja nicht so aufwändig. Man geht zum Bürgeramt, bringt ein Foto des Babys mit und stellt den Antrag für 13,- EUR.
Gebe Dietrich davollkommen Recht! SOOOO einfach kann man Bürokratie machen...
z.B. mit einer Prima Übersicht wie hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... eutsch.pdf
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 30 Nov 2007, 14:51
von manuchka
Dietrich, ich war vorgestern in der Konsularabteilung, da lag ein Heftchen rum mit Infos zum neuen E-Pass und anderen Ausweisdokumenten. Ich hab es leider nicht mitgenommen, aber wenn ich mich recht entsinne, stand da,
a) dass Kinder nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden
b) dass es keinen Kinderausweis mehr gibt, sondern nur noch Kinderreisepässe für Kinder bis 12. Natürlich mit entsprechendem biometrischen Foto (und es hängt auch eine Empfehlung eines Fotogeschäfts in der Nähe aus, wo man die Fotos gemacht kriegt).
Guck mal hier:
http://www.epass.de/ unter "Dokumente im Überblick", da steht auch, was man jeweils zur Beantragung braucht.
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 30 Nov 2007, 15:20
von Dietrich
Also dann gibt es eben einen Kinderreisepass (fuer beide dann aber ;-) und einen Personalausweis (der Spass ist mir 8 Euro wert ;-)
Immerhin gilt fuer die Bilder:
Gelten für Kinderbilder dieselben Anforderungen wie für die Passfotos von Erwachsenen?
Nein. Für Kinder unter zehn Jahren gelten weniger strenge Anforderungen. Abweichungen sind bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich bei Kopfhaltung und Gesichtsausdruck sowie den Augen und der Blickrichtung zulässig. Auch für Kinder ist jedoch eine „Frontalaufnahme“ vorgeschrieben. Nähere Einzelheiten sind der Foto-Mustertafel und der Passbild-Schablone für Kinder zu entnehmen.
Obwohl die Biometrie-Anforderungen erst ab 5 Jahren gelten, kaeme das Bild von unserer Luetten (aus dem russischen Pass) auch so durch:
Passbild_check_1_k.jpg
bzw.
Passbild_check_2_k.jpg
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 30 Nov 2007, 15:30
von manuchka
Personalausweis macht die Botschaft nicht, ich hab gefragt

Kann aber sein, dass die Antwort so lautete, weil ich noch in DE gemeldet bin. Ich glaube aber, dass sie generell keine PA machen.
Re: Prob. für deu./russ. Kinder bezüglich dopp. Staatssangehör.
Verfasst: 30 Nov 2007, 15:43
von Dietrich
Stimmt, einen Perso hat man ja auch nur, wenn man in D gemeldet ist....
Naja, dann melde ich meine Luetten eben naechstes Mal in D an und lasse da einen machen. Muss eh hin, weil meiner abgelaufen ist.