Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Dietrich
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von Dietrich »

Ich hatte das Problem nicht, da ich damals eh auf Jahresvisum-Basis hier war. Aber ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben, dass man dann sein Visum bis zur Entscheidung "verlaengert" kriegt....

Aber vielleicht muss man dann vorher mit einem speziellen Visum eingereist sein?
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Dietrich
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von Dietrich »

Ich habe auf
http://www.mid.ru/brp_4.nsf/0/C952E5476 ... 620045068B

folgenden Abschnitt gefunden:
В случае если заявление и иные документы, необходимые для получения разрешения на временное проживание, уже приняты, выезжать из Российской Федерации не обязательно.
Wie wuerdet ihr das deuten?

Und ausserdem steht dort:
2.3. Разрешение на временное проживание выдается не позднее чем через шестьдесят суток со дня принятия заявления. В случае отказа в выдаче разрешения на временное проживание выдается соответствующее уведомление.
Das sind m.E. nach weniger als 6 Monate....
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Zejtnot
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von Zejtnot »

Also mir wurde damals auch gesagt, dass ich mit der Spravka, die den Antrag auf Wohnrecht bestätigte, im Land bleiben durfte und sollte. Und ich deute auch das Gesetz, was Dietrich gepostet hat, so.

Bei mir war es damals zwar nicht akut - hatte ebenso ein Jahresvisum mit Arbeitsgenehmigung - aber das wussten die Mitarbeiterinnen nicht so genau. Sie meinten zu mir: So, dieses Blatt aufheben und bei Kontrollen als Nachweis vorzeigen.
Das sind m.E. nach weniger als 6 Monate....
Kann es sein, dass die Frist verkürzt wurde, im Zusammenhang damit, dass das Wohnrecht für diverse GUS-Staatsbürger nun verpflichtend ist?! Ich entsinne mich dunkel an so etwas.
m1009

Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von m1009 »

achim hat geschrieben:
m1009 hat geschrieben:es ist nach ihrer aussage so, das es auch rueckwirkend fuer die alten bis zum oktober ausgestellten visa gilt.
Und was ist mit den Visas, die im September ausgestellt wurden?
die visa um die es geht, wurden alle ab mai 2007 ausgestellt...

und wie schon geschrieben, laut aussage von den stellen in N.Novgorod fallen diese visa auch unter die neue regelung...

ich frag heute abend mal nach, mit welchen aemtern genau meine frau da gesprochen hatt...
Andy
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von Andy »

- Also ich habe im Juni noch ein (Geschaefts-)Jahresvisum mit 365 Tagen Aufenthalt bekommen. Am Samstag bin ich nach einer kurzen Reise wieder in Sheremetevo eingereist. Seit Juni bin ich schon mehr als 90 Tage in Russland und es gab keine Probleme. Weiss der Teufel was hier jetzt gilt. Ich gehe mal davon aus, dass das Visum weiterhin gueltig ist. Erst wenn an der Grenze jemand sagt "jetzt ist Schluss", dann ist eben Schluss. Zum Glueck habe ich jetzt meine Arbeitserlaubnis bekommen und fahre nach Muenchen um ein Arbeitsvisum zu machen.
- die Regelung, dass man innert 60 Tagen die "rasreshenje na vremennoe prebijvanie" bekommt, gilt nur fuer GUS-Auslaender. Bei denen ist das Verfahren weit einfacher.
- man darf angeblich keinen Antrage dafuer stellen, wenn man nur mit einem Touristenvisa oder Businnesvisum in Russland ist
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Dietrich
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von Dietrich »

Zu diesem Thema erreichte uns hier heute folgendes Schreiben des VDW
mit der Regierungsverordnung Nr. 635 der RF vom 4. Oktober 2007 sind neue Visa-Bestimmungen in Kraft getreten, die nachstehende Änderungen zur Folge haben:

• Neben dem Außenministerium der RF ist nunmehr auch die Migrationsbehörde des Innenministeriums der RF berechtigt, Visa auszustellen, zu verlängern, wieder herzustellen oder zu annullieren.

• Die Grenzschutzbehörden des Föderalen Sicherheitsdienstes der RF sind berechtigt, an den Grenzübergangstellen, Visa zu verlängern oder ggf. zu annullieren.

• Die ausstellenden Behörden sind berechtigt, die Aufenthaltsdauer innerhalb der Visa-Gültigkeit zu bestimmen. ACHTUNG: Die maximale Aufenthaltsdauer bei Mehrfach-Visa beträgt nunmehr 90 innerhalb jeder Periode von 180 Tagen.

Von dieser Regelung sind NICHT BETROFFEN: Ausländer mit sog. Arbeitsvisa, d.h. Visa, die entweder aufgrund einer Arbeitsgenehmigung für die bei russischen juristischen Personen eingestellten Ausländer für 1 Jahr (Vermerk im Visum „работа по найму, многократная ОР“) oder für akkreditierte Mitarbeiter ausländischer Repräsentanzen (Vermerk im Visum „Иносотрудник – ОР”) ausgestellt wurden. Die russische Abkürzung „OP“ steht für „allgemeines Arbeitsvisum“.

Von dieser Regelung sind BETROFFEN: Ausländer, die als akkreditierte Mitarbeiter bei einer Repräsentanz oder einer russischen Firma angestellt sind, und ihre Visa beispielsweise über Reisebüros, Fonds oder Visavermittlungsorganisationen beantragt haben und nicht über akkreditierende Stellen (TPP der RF oder die Staatliche Registrierungskammer beim Justizministerium der RF) oder durch die territoriale Einheit der Föderalen Migrationsdienst Russlands (z. B. durch die Leitung der Föderalen Migrationsdienst in der Stadt Moskau).
Hier nochmal das komplette Schreiben als PDF:
http://www.freewebs.com/tonsilgon/Neue_ ... gen_de.pdf

ACHTUNG: Ich habe gerade gesehen, dass die Sache mit den 90 und 180 Tagen falsch uebersetzt ist. Hier habe ich es geaendert, aber im PDF ist es noch falsch....

Hier der russische Text, der scheint das Original zu sein:
Постановлением Правительства РФ Nr 635 от 4 октября 2007 г. введены изменения в положение о визах, в частности:

• Наряду с Министерством иностранных дел РФ полномочие на оформление, продление, восстановление и аннулирование виз имеет и Федеральная миграционная служба МВД РФ.

• Дополнительно пограничные органы Федеральной службы безопасности РФ в пунктах пропуска через госграницу России правомочны продлевать и аннулировать визы.

• Оформляющие визы органы, устанавливают суммарный срок пребывания иностранных граждан по многократной визе. ВНИМАНИЕ: максимальный срок пребывания по многократной визе составляет 90 дней в течение каждого периода в 180 дней.

Это ограничение НЕ ОТНОСИТСЯ: к иностранным гражданам с т.н. годовой обыконвенной рабочей визой, т.е. визой, оформленной на основании разрешения на работу, выданной нанятым на работу в российских юридических лицах иностранным гражданам (отметка в визе «работа по найму, многократная ОР») и аккредитованным сотрудникам иностранных представительств (отметка в визе „иносотрудник – ОР”). Сокращение «OP» означает «обыкновенная рабочая».

Это ограничение ОТНОСИТСЯ, в частности, и: к иностранным гражданам, которые хотя и аккредитованы как сотрудники иностранных представительств или работают по найму в российских юридических лицах, но оформили свои многократные визы по приглашениям различных сторонних организаций (турфирмы, фонды или другие посреднические фирмы), а не через аккредитирующие органы (как правило через ТПП РФ или ГРП при Минюсте РФ) или через территориальное подразделение ФМС РФ по субъекту Росси (напр. в Москве через УФМС по Москве).
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von Zejtnot »

Was ist mit Kulturmittlern? Die Sprachassistenten bei Goethe? Die Ordensschwestern der Caritas? Die Deutschlehrer der Zentrale für Auslandsschulwesen?

Was ist mit Studenten?

All diese haben kein OP-Visum - wie wird es bei denen gelöst?
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Dietrich
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von Dietrich »

Hoert sich fuur mich alles an wie "NGO-Gesocks"...

Fuer die "reichen" 90 Tage im Halbjahr vollkommen aus!
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von Zejtnot »

Auch wieder wahr.

Die denken auch an alles!
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manuchka
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Re: Neue Visabestimmungen für Jahresvisa??

Beitrag von manuchka »

In der Verordnung, die an den Änderungen schuld ist, sind ausdrücklich übrigens auch humanitäre Visa von der Regelung 90/180 betroffen... für die gilt also das gleich wie für Businessvisa. Mal sehen, ob die RF da evtl. wieder zurückrudert, wenn plötzlich humanitäre und soziale NGOs ihre Programme für Russland mit Bedauern aus organisatorischen Gründen einstellen müssen.
Du erntest, was du säst.
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