Danke für Deine Rückfrage. Ich habe nicht vor eine neue zweite Staatsbürgerschaft zu erwerben. Der Erste Satz ist vielleicht etwas mißverständlich formuliert. Er bezieht sich ausschließlich darauf, dass ich bereits etliche andere Threads zum Thema Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft gelesen hatte und das Thema Entlassung aus der Russischen Staatsbürgerschaft in diesen Threads nach meiner Auffassung zu kurz gekommen ist.wolk0815 hat geschrieben:Darf man fragen, welche andere Staatsbürgerschaft denn stattdessen angenommen werden soll ? Auf welcher Grundlage ?
Da Stimme ich Dir zu. Insbesondere kann man etwas derartiges nicht ohne Zustimmung der deutschen Behörden erreichen, da die Annahme einer nicht-deutschen Staatsbürgerschaft nach Erwerb der Deutschen automatisch zum Verlust der Deutschen Staatsbürgerschaft führt.wolk0815 hat geschrieben: Genereller Hintergrund: bevor man sich Gedanken macht, wie man aus einer Staatsbürgerschaft rauskommt, um eine andere anzunehmen, sollte man schauen, welche möglichen Konsequenzen das ggf auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat (die man hier ja wohl behalten will).
