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Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 31 Jan 2008, 13:32
von Marco
Dietrich hat geschrieben:Ein halbes Jahr ist verdammt wenig, denn mit Krankheit, Geburt eines Kindes etc. kann viel dazwischen kommen, was einem das Erlernen innerhalb eines halben Jahres fast unmoeglich machen kann.
Ich waere fuer 2-3 Jahre und dann noch 1 Jahr "Verlaengerung" als Warnschuss. Und dann wird eben die AE nicht verlaengert bzw. in eine NE umgewandelt. Ganz einfach.
Halte ich rechtlich für unmöglich und auch nicht für praktikabel. Spätestens wenn die Ausweisungsverfügung kommt, wird wahrscheinlich früher oder später das BVerfG sagen, dass die Verhältnismässigkeit nicht gewahrt ist.
Und was erst die ABH damit zu tun haben werden, diejenigen zu sanktonieren, die keine Deutschkenntnisse rechtzeitig nachweisen können, zig Rechtsstreitigkeiten sind dort auch vorprogrammiert, Einspruch gegen Ausweisung, Ablehnung desselben, paar Instanzen bei den Gerichten. Sieht man ja bei anderen Ausländern, die abgeschoben werden sollen, wie dort jede rechtliche Möglichkeit genutzt wird
Dietrich hat geschrieben:
Gibt/Gab es fuer die NE nicht soundso irgendeinen Sprachtest oder gilt das erst fuer die Einbuergerung?
[/quote]
Ja für die NE müssen Deutschkenntnisse im Gespäch mit dem ABH Mitarbeiter nachgewiesen werden, ansonsten gibt es nur ein Jahr Verlängerung
Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 31 Jan 2008, 13:45
von Dietrich
Dann hat man eben bei der Einreise 2 Moeglichkeiten:
1. Man weist den Goetheschein vor und reist ein wie jetzt.
2. Man verpflichtet sich, in den ersten 2 Jahren Aufenthalt in D einen solchen Schein zu machen, oder erklaert sich damit einverstanden, dass man nach dieser Zeit das Land wieder verlassen muss. Ohne Klagemoeglichkeit.
Wobei der "Schein" auch ein (kostenloser!) Test bei zentralen Auslaenderaemtern sein kann....
Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 31 Jan 2008, 14:29
von fremantle
Dietrich hat geschrieben:Dann hat man eben bei der Einreise 2 Moeglichkeiten:
1. Man weist den Goetheschein vor und reist ein wie jetzt.
2. Man verpflichtet sich, in den ersten 2 Jahren Aufenthalt in D einen solchen Schein zu machen, oder erklaert sich damit einverstanden, dass man nach dieser Zeit das Land wieder verlassen muss. Ohne Klagemoeglichkeit.
Wobei der "Schein" auch ein (kostenloser!) Test bei zentralen Auslaenderaemtern sein kann....
Dem wuerde ich mich anschliessen. Auf das Halbe jahr habe ich mich eigentlich nur in verbindung mit den "einfachen Grundkenntnissen" bezogen - einfache Saetze formulieren. In ein Formular namen und Geburtstag bzw StA eintragen, im Alltag halbwegs allein klarkommen (einkaufen, nach dem Weg fragen). Dass sollte eigentlich moeglich sein, auch wenn Hindernisse ploetzlich auftauchen. Das koennen schon einige, wenn sie sich etwas intensiver auf den naechsten Sommerurlaub vorbereiten.
Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 31 Jan 2008, 19:12
von Marco
Dietrich hat geschrieben:
2. Man verpflichtet sich, in den ersten 2 Jahren Aufenthalt in D einen solchen Schein zu machen, oder erklaert sich damit einverstanden, dass man nach dieser Zeit das Land wieder verlassen muss. Ohne Klagemoeglichkeit.
Da habe ich auch so meine Zweifel, dass das rechtlich möglich ist, damit meine ich insbesondere dass es keine Klagemöglichkeit geben soll, weil man eigentlich gegen jeden Verwaltungsakt einer Behörde vorgehen kann. Auch einen vorauseilenden Verzicht auf das Einspruchsrecht oder eine Klage gegen einen Verwaltungsakt (Ausweisungsverfügung) der noch nicht ergangen ist, halte ich auch rechtlich für problematisch.
Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 01 Feb 2008, 02:24
von Bephep
In Deutschland werden viele Hochschuldiplome nicht anerkannt,bei Titeln muss Ru dabei stehen.
Manchmal ist es widersinnig,eine Bekannte hat hier bei einer Fachhochschule gefragt welche Vorbedingungen für ein Studium sie erfüllen muss.Antwort war, irgendein Schein vom Goethe Institut.Das sie Deutschlehrerin studiert hat spielt keine Rolle.Bei der Universität hat man den Schein nicht verlangt,dort macht sie ein Fernstudium.
Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 03 Feb 2008, 09:58
von Ragnar Schluchtmann
Ich denke, dass man bei dem Ansatz mit dem Hochschulabschluss davon ausgegangen ist, dass der Hochschulabschluss die Kenntnis mindestens einer Fremdsprache zwingend voraussetzt. Und das diese Fremdsprache, die ja in der Regel Englisch, Franzoesisch oder Spanisch ist, die Integration zumindest erleichtert.
:( nicht immer gleich Diskrimierung vrmuten

Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 15 Feb 2008, 00:43
von Traxx
Ist eigentlich noch keinem Aufgefallen, dass die URL von dieser "Pedition" alles andere als auf einem deutschen Server liegt. geht mal auf dem Menüpunkt Pedition zurück und probiert dann mal auf dem offiziellen Weg wieder die URL zu finden.
Ihr gebt da alle Eure adressen frei!
@Admin, bitte URL entfernen!
Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 15 Feb 2008, 03:38
von Bephep
Von dieser Seite sind schon mehrmals "gute" Petitionen veröffendlicht worden.
Ich habe auch das Gefühl der Sammlung von Adressen.
Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 15 Feb 2008, 10:57
von fremantle
Der Server ist ein Schottischer, weil dort wohl dieses elektronische Petitionssystem von der Edinburgher Uni entwickelt wurde. (einzusehen hier:
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... sp#credits).
Der Deutsche Bundestag nutzt dieses System fuer die eigenen Petitionen und verlinkt selbst dorthin.
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02 ... erver.html
Das System "Öffentliche Petition" des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.
Alles ganz normal - Leute, wir sind in der EU!
Re: VerwGericht B: Nachzug erfordert Sprachkenntnisse (SPIEGEL)
Verfasst: 15 Feb 2008, 11:09
von manuchka
Das ist der offizielle Server für E-Petitionen, siehe hier:
http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/#credits Kannst ja mal eine Mail an den Petitionsausschuss schicken und nachfragen. Und: Wer nicht will, braucht ja da nichts zu veröffentlichen.