Dietrich hat geschrieben:Sibirier hat geschrieben:Also ich habe heute mal in der Botschaft nachgefragt, da meine Frau ein 3-Jahres-Visum (ausgestellt von der dt. Botschaft) benutzt und wir nun nächsten Monat erstmalig mit diesem Visum in die Schengenstaaten fliegen (Tschechien). Die Botschaft bestätigte mir meine Aussage. Es können Fragen der Grenzbeamten kommen, aber das Visum soll man dort beantragen, wo man sich am meisten aufhalten möchte.... Dies wird kontrolliert bei der nächsten Visumsbeantragung....
Ganz davon abgesehen, dass deine Frau das Visum ja erstmal deshalb bekommen hat, weil sie deine Frau ist. Waere doch komisch, wenn du als Deutscher in die Spanische Botschaft gehst und sagst:
Geben Sie meiner Frau mal ein 3-Jahres-Visum, weil vielleicht werden wir ja im ersten Jahr mehr in Spanien im Urlaub als in Deutschland sein.....
Da stimme ich Dir völlig zu, denn hier haben wir ja quasi einen Sonderfall gegenüber sonstigen Schengenvisa. Bei Verheirateten leitet sich schließlich das Aufenthaltsrecht im Schengenraum aus dem Staatsangehörigkeitsrecht des Bürgers des jeweiligen Schengenstaates ab, was wiederum primär den Anspruch auf ein nationales Aufenthaltsrecht ergibt. Der / die Schengenstaatler/-in ist aber keineswegs verpflichtet, hier seinen Hauptwohnsitz zu haben.
Daher würde ich auch für die Position plädieren, dass unter diesen Umständen die Forderung nicht mehr zu halten ist, dass der größte Anteil des Aufenthaltszeitraum in Schengen in dem Staat sein soll, der das Visum ausstellt.
Das Recht, seinen Nichtschengen-Ehepartner ins Schengenausland mitzunehmen verliert man schließlich nicht dadurch, dass man außerhalb des Schengenraums lebt.
Ich bestreite sogar, dass man auf so einer Reise überhaupt das Gebiet des visaerteilenden Staates betreten muss, ohne dabei einen Verstoß gegen die Regeln zu begehen.
Klar ist es möglich, dass bei Grenzübertritten und erneuten Visaanträgen Fragen gestellt werden dürften, aber die kann man ja dann auch problemlos beantworten.
Nehmen wir ein konstruiertes praktisches Beispiel: Ein Ehepaar, sie Spanierin, er Russe lebt in z.B. Omsk. Sie wollen eine Woche Urlaub auf Rügen machen. Dafür beantragen sie ein spanisches Visum, reisen aber ohne Umwege von RUS nach D und zurück. Wo sollte hier das Problem sein?
Die Spanierin hat nach Schengenvertrag IMHO durchaus das Recht, sich gemeinsam mit ihrem Mann so frei zu bewegen, als wäre sie allein unterwegs.
M.M. muss man hier halt zwischen Besucher- und Touristenvisa versus Visa für Ehepartner, Kinder etc. unterscheiden, weil Letztere einen Anspruch haben, Erstere aber nicht.
Falls das jemand anders sieht, würde es mich interessieren.