hat lange gedauert bis der ticker wieder lief
Verfasst: 23 Apr 2004, 23:17
da ist der text der mitteilung:
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Europäische Visumpolitik und das EU-Visum Informationssystem
Zu den Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen nach dem Schengener Übereinkommen gehört auch eine gemeinsame Visumpolitik. Ihr Kernstück ist das einheitliche Schengen-Visum, mit dem sich der Inhaber während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr, im Schengen- Raum aufhalten darf. Zu der gemeinschaftlich geregelten europäischen Visumpolitik gehören vor allem eine gemeinsame Liste von Drittstaaten, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen beziehungsweise deren Staatsangehörige visumfrei sind, eine hochsichere einheitliche Visummarke, die Fälschungen und Missbrauch vorbeugen soll, einheitliche Kriterien der Antragstellung, Prüfung und Entscheidung über ein Visum.
EU-Visum- Informationssystem (VIS)
Die europäische Visumpolitik leistet damit einen Beitrag sowohl zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung als auch zur Sicherheit in der Europäischen Union. Als Zukunftsprojekte stehen vor allem zwei Themen im Vordergrund:
die Einführung biometrischer Merkmale
die Schaffung eines Visum-Informationssystems.
Das von Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagene und inzwischen in Vorbereitung befindliche EU-Visum- Informationssystem (VIS) würde in erster Linie drei Verbesserungen mit sich bringen:
Die gleichzeitige Visumbeantragung bei mehreren Mitgliedstaaten durch eine Person, das so genannte "Visa-Shopping ", könnte zukünftig verhindert werden.
Das VIS würde außerdem die Überprüfung von erteilten Visa erleichtern.
die Verfahrens- und Verwaltungspraxis in den Auslandsvertretungen könnte sich einheitlicher und effektiver gestalten.
Bei einer geschätzten Kapazität von 20 Millionen Visa pro Jahr haben die zur Entscheidung anstehenden Fragen weit reichende organisatorische und finanzielle Konsequenzen: In welchem Umfang sollen neben den "üblichen " Personendaten und digitalisierten Lichtbildern biometrische Merkmale aufgenommen werden, zum Beispiel Fingerabdrücke und Gesichtserkennung? Soll nur eines oder sollen mehrere dieser Merkmale erfasst werden? Wie erfolgt die Speicherung, wo und für wie lange?
Bei all diesen Fragen sind Datenschutzbestimmungen zu beachten, eine sinnvolle Begrenzung der Datenmengen zum Zwecke ihrer Handhabbarkeit vorzusehen und die besonderen Anforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus und illegaler Einwanderung zu berücksichtigen.
Neuerungen ab 01.04.2004
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz wurden verschiedene ausländerrechtliche Verfahren insbesondere bei der Ein- und Durchreise vereinfacht.
Diese sind jetzt Gesetz:
Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten novelliert
Bereits seit dem 1. Juli 2000 können ausländische Ehepartner schon nach 2 Jahren ein vom Fortbestand der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten. Die Regelung soll vor allem ausländische Frauen besser vor Gewalt in der Ehe schützen und unterlag Selektionskriterien.
Diese Regelung gilt uneingeschränkt (01.04.2004)
Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes neu geregelt und zum 01.04.2004 als Gesetz in Kraft getreten.
Unter anderem beinhaltet dieser neu geregelte Passus ein "Mitreiserecht" ausländischer Ehepartner bei Familienbesuchen ihres deutschen Ehegatten,
der ständig im Ausland wohnt.
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Reinhard
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Europäische Visumpolitik und das EU-Visum Informationssystem
Zu den Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen nach dem Schengener Übereinkommen gehört auch eine gemeinsame Visumpolitik. Ihr Kernstück ist das einheitliche Schengen-Visum, mit dem sich der Inhaber während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr, im Schengen- Raum aufhalten darf. Zu der gemeinschaftlich geregelten europäischen Visumpolitik gehören vor allem eine gemeinsame Liste von Drittstaaten, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen beziehungsweise deren Staatsangehörige visumfrei sind, eine hochsichere einheitliche Visummarke, die Fälschungen und Missbrauch vorbeugen soll, einheitliche Kriterien der Antragstellung, Prüfung und Entscheidung über ein Visum.
EU-Visum- Informationssystem (VIS)
Die europäische Visumpolitik leistet damit einen Beitrag sowohl zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung als auch zur Sicherheit in der Europäischen Union. Als Zukunftsprojekte stehen vor allem zwei Themen im Vordergrund:
die Einführung biometrischer Merkmale
die Schaffung eines Visum-Informationssystems.
Das von Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagene und inzwischen in Vorbereitung befindliche EU-Visum- Informationssystem (VIS) würde in erster Linie drei Verbesserungen mit sich bringen:
Die gleichzeitige Visumbeantragung bei mehreren Mitgliedstaaten durch eine Person, das so genannte "Visa-Shopping ", könnte zukünftig verhindert werden.
Das VIS würde außerdem die Überprüfung von erteilten Visa erleichtern.
die Verfahrens- und Verwaltungspraxis in den Auslandsvertretungen könnte sich einheitlicher und effektiver gestalten.
Bei einer geschätzten Kapazität von 20 Millionen Visa pro Jahr haben die zur Entscheidung anstehenden Fragen weit reichende organisatorische und finanzielle Konsequenzen: In welchem Umfang sollen neben den "üblichen " Personendaten und digitalisierten Lichtbildern biometrische Merkmale aufgenommen werden, zum Beispiel Fingerabdrücke und Gesichtserkennung? Soll nur eines oder sollen mehrere dieser Merkmale erfasst werden? Wie erfolgt die Speicherung, wo und für wie lange?
Bei all diesen Fragen sind Datenschutzbestimmungen zu beachten, eine sinnvolle Begrenzung der Datenmengen zum Zwecke ihrer Handhabbarkeit vorzusehen und die besonderen Anforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus und illegaler Einwanderung zu berücksichtigen.
Neuerungen ab 01.04.2004
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz wurden verschiedene ausländerrechtliche Verfahren insbesondere bei der Ein- und Durchreise vereinfacht.
Diese sind jetzt Gesetz:
Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten novelliert
Bereits seit dem 1. Juli 2000 können ausländische Ehepartner schon nach 2 Jahren ein vom Fortbestand der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten. Die Regelung soll vor allem ausländische Frauen besser vor Gewalt in der Ehe schützen und unterlag Selektionskriterien.
Diese Regelung gilt uneingeschränkt (01.04.2004)
Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes neu geregelt und zum 01.04.2004 als Gesetz in Kraft getreten.
Unter anderem beinhaltet dieser neu geregelte Passus ein "Mitreiserecht" ausländischer Ehepartner bei Familienbesuchen ihres deutschen Ehegatten,
der ständig im Ausland wohnt.
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Reinhard