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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 12 Aug 2008, 20:16
von Norbert
Als Deutscher, der schon das Wohnrecht hat, braucht man keine Abmeldung.

(Theoretisch müsste man den Abriss der "уведомление", also dieses Registrierungsblattes, an die Meldebehörde zurückschicken. Da diese "уведомление" jedoch meist von Ausländern mit Wohnrecht entgegen dem Gesetz nicht gefordert wird, kann man sie auch nicht zurückschicken.)

Wie Dietrich schon richtig andeutet, gilt dies nur für Deutsche, Polen und Italiener - ferner nur, wenn das Wohnrecht schon erteilt wurde. Alle anderen müssen für jede Ausreise ein Aus- und Einreisevisum beantragen (als Mehrfachvisum gibt es das nicht), was jeweils 20 Tage dauert. Man kann dieses Visum auch direkt nach der Einreise beantragen, da keine festen Aus- und Einreisedaten eingetragen werden - wurde mir im Amt gesagt.

(Ich vermute, dass Dein Bekannter wohl Deutscher ist, in seinem Amt aber die Sonderregelung für Deutsche nicht bekannt ist - so war es bei mir. Auf eine PM hin kann ich Dir das Gesetz schicken.)

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 14 Aug 2008, 11:21
von Kationok
Hi,

habe gerade erst das Wohnrecht (rasreshenje) erhalten. Alle Dokumente auch ärztliche Tests durften bei Antragsabgabe nicht älter als 3 Monate sein. Zu Punkt 5., ich musste kein Einkommen nachweisen. Die Migrationsinspektorin meinte, dass dies kürzlich erst geändert wurde. Wenn Kinder auch dieses Recht bekommen wollen/ sollen, müssen sie genau die selben Tests wie die Erwachsenen machen!

Jetzt kommt noch die Registrierung und die Abgabe der Fingerabrdrücke - dies muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der "rasreshenje" erfolgen. Und unter genau der Adresse die man im Antrag abgegeben hat. Nach der Erhalt der rasreshenje (Wohnrecht), kann man das Arbeitsrecht (rasreshenje na rabotu) beantragen. Ob man sich jedes Jahr unter der selben Adresse melden muss, weiss ich nicht, kann aber eigentlich nicht sein. Weiß jemand darüber etwas?

Noch kurz zum Antrag auf die rasreshenje, unser Vermieter und Eigentümer der Wohnung musste eine notariell bestätigte Erklärung abgeben, dass ich dort wohne und seinen gesamten Inlandspass kopieren und notariell bestätigen lassen, das gleiche mit er Eigentumsurkunde!

Gruesse

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 14 Aug 2008, 11:34
von Norbert
Kationok hat geschrieben:Ob man sich jedes Jahr unter der selben Adresse melden muss, weiss ich nicht, kann aber eigentlich nicht sein. Weiß jemand darüber etwas?
So lange Du im gleichen Rayon der Stadt umziehst, ist es kein Problem. Wenn Du allerdings den Stadtbezirk wechselst, musst Du eine Übergabe der Papiere von einem Amt ins andere organisieren. Kleiner Erfahrungsbericht: http://www.deutsche-novosibirsk.de/gesc ... ibirsk/#36 (zweite Hälfte des Artikels).

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 22 Aug 2008, 01:32
von willi
habe mich mal da auf meiner Auslaenderbehoerde kundig gemacht.
Aussage war die das bei nicht angemeldeten Auslandsaufenthalten von mehr als 6 Monaten das Aufenthaltsrecht entzogen wird. Wenn der Aufenthalt jedoch zuvor angemeldet wurde z.B. 24 Monate Wehrdienst im Heimatland dann ist dies ohne Konsequenzen.

Gib es eigenlich auch russische Langzeitvisa fuer Deutsche mit russischen Partner falls man in Deutschland wohnt?

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 22 Aug 2008, 02:20
von ferdystschenko
willi hat geschrieben: Gib es eigenlich auch russische Langzeitvisa fuer Deutsche mit russischen Partner falls man in Deutschland wohnt?
Soweit ich gehört habe, gibt es solche Langzeitvisa nur für Wirtschaftreisende. Falls da jemand was anderes weiß, würde mich das interessieren.

Könnte man die Frage, ob der russische Ehepartner in Russland gemeldet sein muss, bitte, soweit möglich, auch in der Haupt-Post (also dann in der FAQ) beantworten? Das ist m.E. schon ein wichtiger Hinweis.

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 22 Aug 2008, 06:33
von Kationok
Noch kurz eine Anmerkung zu 1) beim Führungszeugnis brauchte ich keine Apostille. Und Punkt 9) Heiratsurkunde, da hatte ich einfach sicherheitshalber eine Apostille anfertigen lassen. Grundsätzlich kann man eigentlich sagen, immer alle deutschen Dokumente mit Apostille und Übersetzung in Russland übersetzen und vom russischen Notar bestätigen lassen.

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 22 Aug 2008, 06:39
von Norbert
willi hat geschrieben:Gib es eigenlich auch russische Langzeitvisa fuer Deutsche mit russischen Partner falls man in Deutschland wohnt?
Nein. Auch das neue Visaabkommen zwischen der EU und Russland gibt das nicht her. (Der Anspruch auf ein Schengen-Dauervisa für russische Partner leitet sich auch nicht aus diesem Abkommen ab, sondern aus dem Schutz der Ehe sowie der EU-Freizügigkeit, also der Reisefreiheit für alle EU-Bürger sowie deren Familie.)
ferdystschenko hat geschrieben:Könnte man die Frage, ob der russische Ehepartner in Russland gemeldet sein muss, bitte, soweit möglich, auch in der Haupt-Post beantworten?
Ich habe es eingefügt. Hast natürlich Recht, das fehlte, obwohl es eindeutige Bedingung ist.
Kationok hat geschrieben:1) beim Führungszeugnis brauchte ich keine Apostille.
Wie hast Du die Übersetzung bekommen? Da das Führungszeugnis aus Deutschland keinen Stempel hatte, weigerten sich alle Notare der Stadt Novosibirsk, die Übersetzung zu bestätigen. Nach deren Angaben können nur Dokumente mit Stempeln eine notariell beglaubigte Übersetzung bekommen.

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 22 Aug 2008, 11:38
von Kationok
Norbert hat geschrieben:Wie hast Du die Übersetzung bekommen?
Das haben die Leute aus der Firma meines Mannes in die Hand genommen, und ich habe alles uebersetzt und notariell bestaetigt bekommen. Es kann natuerlich sein, das da das beruehmte "Vitamin B" mit im Spiel war! Beim Migrationsservice hat auch keiner nachgefragt, denen muss man sowieso alles aus der Nase ziehen. Das mit der anschliessenden Registrierung haette man uns doch gleich mitteilen koennen. :evil:

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 22 Aug 2008, 11:47
von Norbert
Kationok, ohne Mist, diesen Wisch mit der Registrierung musste ich allein dieses Jahr viermal anschleppen (Ummeldung auf meine neue Wohnung, beim jährlichen Rapport über Einkünfte und Auslandsreisen, beim Antrag für den Вид на жительство, bei der Registrierung nach genehmigten Вид на жительство). Die haben den Wisch rumliegen und wollen ihn dennoch jedes mal neu. Jedes mal muss ich also zu unserer Hausverwaltung gehen und bestätigen lassen, dass die über meine Anwesenheit informiert sind.

Wie meinte die начальница in meinem Amt: "Entschuldigen Sie, dass ist наша раша!" (Wortwörtlich.)

Insofern kann ich Dir nur raten: Kläre das vernünftig, Du musst den Schriebs mindestens jährlich vorbeibringen.

Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung

Verfasst: 25 Aug 2008, 07:15
von Kationok
Norbert hat geschrieben:Insofern kann ich Dir nur raten: Kläre das vernünftig, Du musst den Schriebs mindestens jährlich vorbeibringen
Ist auch in meinem Sinne!Wir werden jetzt den Wohnungswechsel bei Migrationsservice neu beantragen und dann uns richtig in der neuen Wohnung registrieren lassen. Aber ich werde wohl Bekannte fragen, ob die mich registrieren koennen. Wir wohnen in einer Mietwohnung, und ich habe keine Lust mich auch einen unbekannten Vermieter einzulassen!
Und du meinst, ich muss jedes Jahr zur Registrierung noch so ein "заявление" des Vermieters abgeben?


Ich habe noch mal meine Dokumente zur Beantragung durchgeschaut, ich musste noch eine ganze Menge andere Dokumente abgeben:

-Kopie des Passes, des Visums, der Migrationskarte und des Registrationsscheines.
-Kopie des Inlandpasses meines Mannes und seiner Registrierung

Schon erwaent hatte ich:
-vom Vermieter, alles notariell bestätigt: Passkopie und Eigentumsurkunde und dieses Bestätigung das ich in der Wohnung wohnen und registriert werden darf
-INN und Konto, brauchte ich am Ende nicht mehr

Außerdem durfte kein einziger klitzekleiner Rechtschreibefehler oder ähnliches im Antrag, in den Übersetzungen oder sonstigen Dokumenten sein. Was in Deutschland noch als "offensichtlicher Fehler" durchgeht und automatisch korrigiert wir - das geht hier gar nicht!