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Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 16 Mai 2008, 10:38
von bella_b33
Dann wirds bei mir richtig lustig :( , d.h. ich muss mich mit meinem Arbeitgeber unterhalten, daß ich evtl. so eingesetzt werde, daß ich auf jeden Fall über 183Tage in Russland bin.
Viele Grüße,
Silvio
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 16 Mai 2008, 17:35
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:Mir geht es hauptsächlich darum, daß ich meine Steuern nicht doppelt abführen muss.
Musst Du in keinem Fall, denn es gibt ein Steuerabkommen zwischen Russland und Deutschland, welches das ausschließt. Einfach mal googlen.
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 18 Mai 2008, 13:05
von Andy
- wer nach der oben zitierten deutschen Abgabeordnung (AO) in Deutschland nicht steuerpflichtig ist
- aber sich in Russland deutlich weniger als 183 Tage aufhaelt (z.B. mit Multi-Visum)
- den Rest der Zeit auf Dienstreisen irgendwo in der Welt verbringt
- in Russland keine Vid na shitelstvo hat oder rasreshenje na vremennoe (vielleicht sogar mit, bin mir hier aber nicht 100%ig sicher)
zahlt nirgendwo Steuern auf der Welt !!!!! Herzlichen Glueckwunsch !!!! Kein Gesetz zwingt ihn dazu und man muss nichts befuerchten.
Wer dann lieber Steuern zahlt um irgendwem irgendwelche Nachweise zeigen zu koennen, ist selber schuld.
Wenn man nach Deutschland irgendwann zurueckzieht, kann man das inzwischen (steuerfrei) erworbene Vermoegen beim Finanzamt "anmelden". Das bedeutet, dass dann spaeter irgendwann niemand ankommt und fragt, woher das Geld eigentlich stammt. Man sollte sich aber inzwischen Aufzeichnungen machen um dem deutschen Finanzamt darzustellen, wie und in welchem Zeitraum das Vermoegen erworben wurde.
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 19 Mai 2008, 14:23
von Zejtnot
Andy hat geschrieben:zahlt nirgendwo Steuern auf der Welt !!!!! Herzlichen Glueckwunsch !!!! Kein Gesetz zwingt ihn dazu und man muss nichts befuerchten.
Das bezweifle ich. Denn auch nach diesem Abkommen muss man an dem Ort, wo man mehrheitlich ist, Steuern zahlen. Ab 183 ist natürlich eindeutig klar, wo man mehrheitlich war. Aber ist man weniger dort, aber nirgendwo mehr, dann ist man dennoch dort steuerpflichtig. (Im Zweifelsfall kann man den Lohn gemäß dem Abkommen auch dort versteuern, wo die konkrete Arbeit durchgeführt wurde - so habe ich es zumindestens verstanden.)
Der einzige Vorteil: Ist man überall weniger als 183 Tage, kann man im jeweiligen Land erzählen, man würde ja woanders zahlen. Das ist aber dennoch ungesetzlich. (Und gerade wenn man den Lohn in Russland überwiesen bekommt, schwierig, weil so dämlich sind die Steuerbehörden ja auch nicht.)
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 19 Mai 2008, 19:54
von zimdriver
Zejtnot_ hat geschrieben:...., weil so dämlich sind die Steuerbehörden ja auch nicht.)
Und in D ganz sicher auch nicht, wenn man dann irgendwann mal wieder heimwärts ziehen sollte. Weltweiter Steuerflüchtling ist auch kein schöner Beruf...
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 19 Mai 2008, 23:21
von Andy
Also Leute, Ihr seid ja so richtig deutsch

Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 20 Mai 2008, 06:30
von bella_b33
@Andy
wäre ja schön wenn es so wäre wie Du sagst, ich werd ja dann sehen was auf mich zukommt wenn ich umziehe. Ich melde mich dann dort bei der Steuerbehörde, wenn es soweit ist und frage was genau abgeführt werden muss.
Viele Grüße
Silvio
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 20 Mai 2008, 11:05
von manuchka
Andy hat geschrieben:Also Leute, Ihr seid ja so richtig deutsch

Wenn "deutsch" hier meint, dass die Leute ehrlich sind bzw. sich an bestimmte Regeln halten - dann ist das doch ein tolles Kompliment. Ich bin gerne deutsch.
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 20 Mai 2008, 16:32
von ttt
Wenn "deutsch" hier meint, dass die Leute ehrlich sind bzw. sich an bestimmte Regeln halten - dann ist das doch ein tolles Kompliment. Ich bin gerne deutsch.
Stimm ich zu. Man muss sich nicht in allem anpassen. Bloß weil hier an manchen Stellen ein Rechtsnihilismus herrscht, muss man es ja der Mehrheit der Russen nicht gleichtun.
Re: Russische Einkommenssteuer für Ausländer
Verfasst: 20 Mai 2008, 17:02
von Sibirier
Ich finde persönlich, dass das russische Einkommensteuersystem dem deutschen bei weitem überagt. Du zahlst (als residenter) nur 13%, dafür muss Du Dir aber auch keine Gedanken machen, was Du absetzen kannst (außer vielleicht ein Kauf einer Wohnung).
In DE zahlst Du bis 45% und machst Dir Gedanken, was Du alles absetzen kannst, damit Du dann auf unter 30% kommst....