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Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 11 Aug 2008, 19:36
von Zeppelin
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:aber die Leute sind irgendwann genervt, wenn Sie, um z. B. einen Einschreibbrief abzuholen, erst noch erklären müssen, woher denn die Unterschiede beim Namen kommen. Das nervt ganz einfach.
Danke M.-M.,
genau so habe ich das auch gemeint.

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 21 Aug 2008, 13:01
von Magdeburg-Moskva
Karsten hat geschrieben:
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Sicher lässt sich das auf dem kurzen Dienstweg lösen, aber die Leute sind irgendwann genervt, wenn Sie, um z. B. einen Einschreibbrief abzuholen, erst noch erklären müssen, woher denn die Unterschiede beim Namen kommen. Das nervt ganz einfach.
Aber das ist doch jetzt Theorie, oder? Meine These lautet doch gerade: In Deutschland hat im tatsächlichen Alltag niemand wegen dieser unterschiedlichen Schreibwesen Probleme zu erleiden. (In Russland wäre das übrigens ganz anders: Da kannst du wirklich in Teufels Küche landen, wenn dein Name in verschiedenen Dokumenten unterschiedlich in die kyrillische Schrift übertragen wurde. Habe selbst viel Spaß damit gehabt.)
Hallo, Karsten!
Ernsthafte Probleme wird sicher niemand erleiden, da stimme ich dir vollkommen zu.

Jetzt stell dir mal vor, dass Frau Anna Eisenbieger auf ebendiesen Namen einen Brief bei der Post abholen soll. Im Pass dürfte Ayzenbiger, Anna stehen. Der Postbedienstete kennt sie nicht. Jetzt muss sie ihm entweder den russischsprachigen Vermerk "Фамилия и имя переводятся на немецкий язык как Eisenbieger Anna <Дата> <подпись> <печать компетентного органа>" plausibel machen, oder den Postbediensteten auf ihren Aufenthaltstitel verweisen. Dann muss der Postbedienstete erstmal überlegen, ob er sich auf die Angaben im Aufenthaltstitel berufen kann, ggf. die Kollegin fragen. Denn der Brief ist recht wichtig und der Mitarbeiter etwas ängstlich. Und Frau Eisenbieger ist genervt, weil ihr das schon das dritte Mal an diesem Tag passiert ist.

Es ist einfach nicht schön und führt zu lästigen Frage-und-Antwortspielen. Schwerwiegende Nachteile entstehen daraus aber nicht. Oder doch?

Und was gibt Frau Eisenbieger (oder eine überforderte Mitarbeiterin eines Reisebüros oder gar ihr Ehemann, der von dem ganzen Spiel fast gar nix und der großen und mächtigen russischen Sprache erst recht nix versteht) ein, wenn sie ein Flugticket bucht? Hier wird es schon heiß, denn Eisenbieger und Ayzenbiger sind für stupide arbeitende und wenig wohlwollende Angestellte am Flughafen unterschiedliche Namen (die ersten drei Buchstaben passen absolut nicht). Und wenn das Flugzeug noch überbucht ist, wird Frau Eisenbieger einfach abgelehnt wegen unzureichender Dokumente und die Kompensation nach EU-Direktive wird nicht gezahlt. Schließlich ist ein Aufenthaltstitel an sich kein Reiseausweis (könnte man so interpretieren, ist jetzt rechtlich nicht fundiert).


Naja, Frau Eisenbieger muss schon auf einige Dinge achten, was man ihr aber ersparen könnte. Im Alltagsverkehr wird sie irgendwann einfach nicht die ID-Seite des Passes aufschlagen, sondern ihren Aufenthaltstitel. Gleiches tat ich auch mit der Seite meines RU-Visums, wenn ich in RU zu tun hatte (propusk, Fahrschein kaufen). Wenn derjenige weitere Angaben brauchte, blätterte er erst nach hinten durch, dann nach vorn, zur ID-Seite. :-)


Noch ne Ergänzung: Die Briefzusteller, die Magdeburg-Moskva Briefe zustellen und noch in der Schule russisch lernen durften, stellen M.-M. Einschreibbriefe auch dann zu, wenn als Empfänger
anonymer russischer Briefeschreiber hat geschrieben: Москва Магдебург
Irgendeine Straße 25
39000 Klein-Moskau
Германия
steht

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 21 Aug 2008, 13:35
von Zeppelin
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Jetzt stell dir mal vor, dass Frau Anna Eisenbieger auf ebendiesen Namen einen Brief bei der Post abholen soll. Im Pass dürfte Ayzenbiger, Anna stehen. Der Postbedienstete kennt sie nicht. Jetzt muss sie ihm entweder den russischsprachigen Vermerk "Фамилия и имя переводятся на немецкий язык как Eisenbieger Anna <Дата> <подпись> <печать компетентного органа>" plausibel machen, oder den Postbediensteten auf ihren Aufenthaltstitel verweisen. Dann muss der Postbedienstete erstmal überlegen, ob er sich auf die Angaben im Aufenthaltstitel berufen kann, ggf. die Kollegin fragen. Denn der Brief ist recht wichtig und der Mitarbeiter etwas ängstlich. Und Frau Eisenbieger ist genervt, weil ihr das schon das dritte Mal an diesem Tag passiert ist.

... Und wenn das Flugzeug noch überbucht ist, wird Frau Eisenbieger einfach abgelehnt wegen unzureichender Dokumente und die Kompensation nach EU-Direktive wird nicht gezahlt. Schließlich ist ein Aufenthaltstitel an sich kein Reiseausweis (könnte man so interpretieren, ist jetzt rechtlich nicht fundiert). ...
Zwei sehr schöne Beispiele M.-M.
Etwa wie im ersten davon trug es sich zu, als meine Frau gestern bei Ihrer Bank ihren Kontovertrag geändert hat. :zorn:

Ansonsten: Die genauen Rechtsgrundlagen kann ich auch nicht benennen, aber die deutschen Behörden betrachten den Zusatzvermerk in der AE meiner Frau über den korrekten Namen durchaus als verbindlich an.

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 21 Aug 2008, 14:43
von Magdeburg-Moskva
Hi, Zeppelin, ich versuche mal ne Herleitung:

Ein deutscher Aufenthaltstitel im Pass ist ein deutsches, EU- oder sogar weltweit geltendes Dokument, das nachweist, Person X darf sich in Deutschland aufhalten, in allen anderen Ländern der Schengenstaaten bis zu 3 Monaten. Trotz des Fotos ist er kein Passersatz und somit kein Identitätsnachweis. Der Vermerk über den Namen ist - schon weil nur auf Deutsch geschrieben - nur für deutsche Behörden verbindlich.

Die Identität wird hingegen mit einem Reisepass, Personalausweis/Inlandspass (nur in jeweils bestimmten Ländern) oder einem Passersatz (vorläufiger Reisepass, bestimmte Formen der Aufenthaltsberechtigung, früher noch der Kinderausweis, nicht alle Länder, z. B. USA) nachgewiesen. In bestimmten Ländern auch durch Führerschein. Für besondere Personengruppen, (teilweise nur wenn sie dienstlich unterwegs sind) durch Truppenausweis, Diplomatenpass, Ausweis für konsularische Mitarbeiter (+ Angehörige), Seefahrtsbuch (паспорт моряка), Dienstausweis für Angehörige der Zivilluftfahrt (Crew member ID).


Am Flughafen gilt:
Identitätsnachweis und Nachweis der Ein- und Durchreiseberechtigung (Visum, Aufenthaltstitel, OK-to-board-letter der Reederei, sonstige Erklärung oder Bürgschaft über die Einreiseberechtigung)
Hierbei gilt Identitätsnachweis = Internationales Dokument (Pass, Diplomatenpass, Seefahrtsbuch) oder zumindest im Ab-, Ein- und Durchreiseland anerkannter und für die Reise gültiger Passersatz, Personalausweis, Inlandspass, Truppenausweis (military ID)
Gerade mit Aufenthaltstiteln allein, auch wenn sie nicht in den Pass geklebt und ein eigenständiges Dokument sind, kommt man meist nicht weiter.

Auf unsere Frau Eisenbieger bezogen muss der Name als Ayzenbiger (laut russ. Reisepass) im Ticket stehen. In Deutschland käme sie mit Eisenbieger im Ticket vielleicht noch an Bord; wenn Sie das Zielland (RU, KZ, EG, TR) wieder per Flugzeug verlassen will, kann das sehr vom Wohlwollen des örtlichen Personals abhängen.

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 22 Aug 2008, 01:02
von khratoy
Vielen Dank @ Zeppelin, manuchka und E.P.H. für Eure Antworten! Da freu ich mich ja schon auf ein Abenteuer;-)
manuchka hat geschrieben:Fristen gibt es in der Tat (Antrag auf Änderung des Inlandspasses nach Namensänderung muss - soweit ich weiß - innerhalb eines Monats eingereicht werden), aber ein Verstoß hat wohl in der Regel keine Konsequenzen.
Da Sie den Inlandspass aber nur im Inland ändern kann, hätte Sie ja direkt nach der Namensänderung nach Russland gemusst??? Wir fahren aber erst jetzt 2 1/2 Jahre nach unser Hochzeit das erste mal wieder (d.h. ich war öfters geschäftlich da, aber das hilft ja nun mal gar nichts), innerhalb eines Monats hätten wir auch nie entsprechend frei bekommen gleich nach der Hochzeit. Na super, wollen wir hoffen, dass die Beamten keinen schlechten Tag haben (was in RU ja manchmal vorkommen soll) bzw. lassen den Herrn Schwiegervaten als einzigen Verwandten vor Ort ein wenig vorarbeiten.

Freu mich schon -> Heiratsurkunde ist legalisiert, ok. Aber da dort in DK der Name nicht geändert werden konnte, musste das in Deutschland beantragt werden. D.h. diese Urkunde muss übersetzt und im Zweifel mit Apostille legalisiert werden (wo macht man so was eigentlich - in D oder RU?) und dann beide Dokumente vorgelegt werden. Ein Glück ist wenigstens unser gemeinsamer Name so einfach, dass er kaum falsch trasnskibiert werden kann. Ich berichte ausführlich.

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 28 Aug 2008, 23:25
von obijan
weiß von euch jemand mehr darüber, wie meine frau (russin) Ihren auslandpass umtauschen bzw auf den neuen familiennamen umschreiben lassen kann?
wir haben in deutschland geheiratet und vor kurzem hat sie während unseres urlaubs in russland bereits ihren inlandspass auf den neuen familiennamen umschreiben lassen.
wo kann sie nun den auslandpass erneuern?
welche dokumente sind erforderlich?
geht das ganze per post oder nur persönlich?
entstehende kosten... und was ihr sonst noch so an tipps habt...
danke bereits im voraus!

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 29 Aug 2008, 00:17
von wolk0815
obijan hat geschrieben:wo kann sie nun den auslandpass erneuern?welche dokumente sind erforderlich?geht das ganze per post oder nur persönlich? entstehende kosten...
Wo ? Bei dem für euer Bundesland zuständigen russischen Konsulat. Wenn du uns noch mitteilst, welches das bei euch wäre, kann man euch ggf gleich eine Link zukommen lassen. Diese beantwortet dann auch die Frage nach den notwendigen Dokumenten. Vorweg schon mal 3, welche ich noch so parat hatte:

Für Hamburg: http://www.generalkonsulat-rus-hamburg. ... mode=pass2
Für Frankfurt: http://www.ruskonsulatfrankfurt.de/Rus/ ... M-allg.htm
Für Bonn: http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/consinfo/passport/

Von einer Variante per Post habe ich noch nicht gehört. Ausschliessen möchte ich es aber auch nicht,da bis vor kurzem auch noch die Abmeldung in der RF und die Anmeldung im Konsulat Voraussetzung für einen Passtausch im Konsulat war. Ist nun auch nicht mehr so ! Bleibt also immer nur der Rat sich die Seiten des zuständigen Konsulats anzusehen. Da steht wohl alles detailiert genug drin (da ich selbst nicht so gut russisch lesen kann, kann ich hier nur vom Hörensagen berichten. Ebenso kenne ich ja nicht die Webseiten aller Konsulate).

Gekostet hatte der Pass meiner Frau neulich so 70-80 Euro (genauen Betrag hat sie nicht mehr im Kopf).

Parallel kannst du auch die Suchfunktion im Forum nutzen. Es gibt hier schon so einiges zum Passwechsel.

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 29 Aug 2008, 00:24
von Marco
Kann man eigentlich so ein (Verbrecher)Passfoto nehmen, was man bei jedem Fotografen machen lassen kann oder haben die dafür auch noch ihre eigenen Leute?

Re: Namensänderung, Konsulat & Reisepaß

Verfasst: 29 Aug 2008, 01:00
von wolk0815
Marco hat geschrieben:Kann man eigentlich so ein (Verbrecher)Passfoto nehmen, was man bei jedem Fotografen machen lassen kann oder haben die dafür auch noch ihre eigenen Leute?
Für´s Konsulat Frankfurt: meine Frau hat die biometrische (´Verbrecher´ :lol: :lol: ) Variante mitgebracht. Von einem eigenen Fotografen war nicht die Rede.