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Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 15 Jul 2008, 18:04
von manuchka
Wenn man in RUS heiratet, läuft das wohl so: Da für alle Behörden das ausschlaggebend ist, was im Pass steht, beantragt man ein Besuchsvisum mit den Angaben, die im Pass stehen - das ist der alte Name. Der Ehegatte macht die Einladung oder Verpflichtungserklärung, aber ob die Ehegatten den gleichen Namen haben oder nicht, ist den Konsulatsbeamten doch egal. Man muss die Eheurkunde dem Antrag nicht beilegen, wenn es nur ein Besuchsvisum ist. Besuchsvisum berechtigt aber nicht zum dauerhaften Aufenthalt in DE, das nur zur Erinnerung.

Wenn es um das Familienzusammenführungsverfahren geht, braucht man natürlich die Eheurkunde und auch - wenn der Name bei der Eheschließung geändert wurde - einen neuen Reisepass, aber dazu hat Marco weiter oben schon geschrieben, dass die dt. Botschaft da auch kulant ist und man mit dem alten Pass den Antrag auf FZF stellen kann und in der Zwischenzeit, während das Verfahren läuft, in Russland die neuen Pässe besorgt.

Wenn man in DE heiratet mit einem Heiratsvisum (nicht Besuchs- oder Touristenvisum), kann man - soweit ich das weiß - gleich in DE bleiben und eine AE beantragen. Die AE wird in den Pass mit dem alten Namen geklebt, aber auf den neuen Namen ausgestellt. So war das bei meiner Kollegin. Nach russischem Recht muss man eigentlich innerhalb 1 Monat nach Heirat den Antrag auf Passwechsel wegen Namensänderung einreichen, aber wie gesagt, viele halten sich nicht dran und machen das erst, wenn der Reisepass abläuft. Wie das mit der im alten Pass klebenden AE und der Wiedereinreise nach DE mit dem neuen Pass läuft, hatten wir hier schon mal: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7371

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 15 Jul 2008, 18:40
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:Wenn man in DE heiratet mit einem Heiratsvisum ... Die AE wird in den Pass mit dem alten Namen geklebt, aber auf den neuen Namen ausgestellt.
Das Unterstrichene wäre mir neu.
Hier in Berlin heißt es noch immer, dass der jeweilige Aufenthaltstitel genau auf den Namen (gleiche Schreibweise etc.) ausgestellt werden muss, wie er auch im Pass steht.
Deshalb hatte ich ja schon des Öfteren erwähnt, dass eventuelle Differenzen des Namens oder seiner Schreibweise durchaus mit einem Zusatzvermerk in die AE eingetragen werden können, sofern es ein deutsches standesamtliches Dokument gibt, aus dem der hier geltende korrekte Name hervor geht.

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 15 Jul 2008, 18:59
von Atius
Wer die Zeit gewinnen möchte, die das Umschreiben von Namen in den Pässen in Anspruch nimmt, sollte seinen alten Namen beibehalten, alles andere kann man dann später machen....aber nach wie vor ist es eine gute Variante:
1. Anruf beim dt. Konsulat für einen Termin zur Abgabe der Unterlagen zur Familienzusammenführung
2. Beim Termin mit dem alten Pass erscheinen (Pass wird nicht einbehalten!!!) Visum beantragen
3. Nächsten Tag!!! Unterlagen für neuen PAss mit neuen Namen bei der Zuständigen Pass-Stelle abgeben
------die deutsche Bearbeitungszeit dauert in etwa 4 Wochen, und die Bearbeitungszeit für einen neuen Pass in Moskau etwa auch 4 Wochen
4. Pass abholen und beim Konsulat telef. nachfragen, ob vom zuständigen dt. Ausländeramt schon positiver Bescheid da ist, wenn ja
5. beim dt. Konsulat NEUEN Pass abgeben (ohne Termin!)
6. nach 3 Werktagen nationales Visum im NEUEN Pass abholen (gültig 90 Tage und nur für eine Einreise nach D)

Bei dieser Variante verliert man gar keine Zeit....4 - 6 Wochen muss man immer in Kauf nehmen!
Gruß Atius

Hoppla, ich vergaß leider die 4 Wochen vorher, welche benötigt werden, um den Inlandspass umzuschreiben...so gesehen benötigt man ca. 4 Wochen länger! Und wenn man das alles von D aus machen möchte, stehen ganz andere Summen auf der Rechnung ;) Also, prinzipiell nach der Hochzeit in etwa mit 8 besser mit 10 - 12 Wochen rechnen, bevor man den ganzen Streß in Deutschland von sich sacken lassen kann!

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 15 Jul 2008, 19:00
von Zeppelin
7punkt hat geschrieben:Verstehe dann nicht, wie das dann laeuft? Nehmen wir mal an, man hat Hochzeit etc. hinter sich, aber kein Visum. Man geht zum Konsulat, beantragt da ein Visum als Ehefrau. Dazu braucht man aber Ehezeugnis oder? Und im Ehezeugnis steht dann ein ganz anderer Name als im Reisepass :idea: Was passiert dann? Merkt denn der Konsulatbeamte nicht, dass man im Reisepass den "alten" Namen hat?
Nicht ganz.

Marco hatte schon geschrieben, was passiert:
Das Visum wird zunächst auf den Namen im Pass beantragt. Das ist im angenommenen Fall auch gar nicht anders möglich.
Aber das Konsulat wird dabei informiert, dass die Einreise mit einem Pass erfolgen wird / soll, der auf den korrekten Namen ausgestellt ist. (Dafür braucht man IMHO noch nicht mal die Übersetzung der russ. Heiratsurkunde.)
7punkt hat geschrieben:"voll latte"
...ist dem / der Konsularbeamten das keineswegs.
Aber da die Identität der Person problemlos nachvollzogen werden kann, steht einer Einleitung des FZF-Verfahrens nichts im Wege.

Ganz abgesehen davon verweise ich im Sinne des TO auf meinen vorigen Beitrag, ob es möglich ist, zwischen Eheschließung und FZF auch ein Besuchsvisum zu bekommen.

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 16 Jul 2008, 08:28
von 7punkt
manuchka hat geschrieben:..Man muss die Eheurkunde dem Antrag nicht beilegen, wenn es nur ein Besuchsvisum ist...
Axo, klar, das hab ich mir bissl anders vorgestellt...eben mit der Eheurkunde.
Na dann sieht die Reise mit dem neuen Namen und altem Reisepass durchaus moeglich aus.

7punkt

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 16 Jul 2008, 12:10
von Atius
Hallo 7punkt!
Also, es ist prinzipiell besser die Namen erst alle richtig eintragen zu lassen, schon deswegen, dass man größeren Ärger aus dem Wege geht. Aber es ist Eure Sache...und wenn Du Deine Frau nach der Hochzeit mit einem Besuchervisum nach D holen möchtest, hast Du das nächste Problem mit dem zuständigen Ausländeramt. Wenn nämlich Deine Frau alles so macht, wie es richtig ist, braucht Ihr dann nur noch zum Ausländeramt gehen, und den Aufenthaltstitel abholen. Andernfalls müsst Ihr hier alle Unterlagen - übersetzt und mit Apostille versehen - besorgen. Und glaube mir, das wir teuer und kompliziert.
Auch wenn Deine Frau nur auf Besuch kommt, würde ich an Eurer Stelle trotzdem einen neuen Pass mit den neuen Namen anfertigen lassen...man weiß nie, was sonst passieren könnte???

gruß
atius

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 16 Jul 2008, 12:27
von Zeppelin
Atius hat geschrieben:Hallo 7punkt!
...
Auch wenn Deine Frau ...
:lol: :lol: :lol:

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 16 Jul 2008, 13:22
von 7punkt
Hallo Atius,
Atius hat geschrieben:...Und glaube mir, das wir teuer und kompliziert...
Glaub Dir gerne.
Atius hat geschrieben:.. würde ich an Eurer Stelle trotzdem einen neuen Pass mit den neuen Namen anfertigen lassen...man weiß nie, was sonst passieren könnte???..
Ich stimme Dir voellig zu. Und bin der Meinung, ohne grosse Not gegen Regelungen lieber nicht zu verstossen.
Atius hat geschrieben:.. wenn Du Deine Frau nach der Hochzeit mit einem Besuchervisum nach D holen möchtest...
Hab keine Frau, bin selber eine :D

LG,
7punkt

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 16 Jul 2008, 17:56
von Zejtnot
7punkt hat geschrieben:Hab keine Frau, bin selber eine :D
Was aber nicht ausschließt, dass Du eine Frau hättest (bzw. eine Verlobte). :D

Mal im Ernst, sind eingetragene Lebensgemeinschaften eigentlich in Sachen Familienzusammenführung gleichgestellt?

Re: Namensänderung besser erst in Deutschland?

Verfasst: 16 Jul 2008, 18:08
von Dietrich
Interessante Frage.

Da es die in RU nicht gibt, muesste man diese "Ehe" also in D schliessen.
Braucht man dafuer dann auch ein Ehefaehigkeitszeugnis um eine "eingetragene Lebensgemeinschaft" zu gruenden?