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Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 22 Sep 2008, 13:28
von Zeppelin
achim hat geschrieben:... PS: Sollte das Thema nicht eigentlich "Erstattung der Mehrwertsteuer" heissen, oder verwechsele ich da irgendwas?
wikipedia hat geschrieben:Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Damals wurde das Umsatzsteuersystem auf die sogenannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestellt. Dabei wird nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet. Der Endverbraucher hingegen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe bezahlen. Das Wort „Mehrwertsteuer“ ist zwar nicht die richtige Bezeichnung für diese Steuer, ist jedoch umgangssprachlich sehr verbreitet.
Quelle
Nur so viel zur Frage einer "Verwechslung". Das Gesetz heißt ja auch Umsatzsteuergesetz und nicht Mehrwertsteuergesetz.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 22 Sep 2008, 13:47
von zimdriver
bella_b33 hat geschrieben:....Da bekam ich(in anderen Ländern natürlich) die volle Mwst. am Flughafen zurück.
Es gibt zwei Systeme in Deutschland, heissen, glaube ich, Tax Refund und Tax Free. Wie ich schrieb, unterscheiden sie sich nur durch die Auszahlform, bar oder Überweisung. Die MWSt. wird nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern abzgl. der Bearbeitungsgebühr. Die wiederum ist abhängig von der Gesamtsumme der auf einem Schein gekauften Waren. Es lohnt sich also, in einem grösseren Kaufhaus an der Sammelkasse zusammen zu zahlen, statt Socken und Schnürsenkel einzeln an der Kasse zu bezahlen.

Meistens bleiben am Ende nur 10 bis 12 % von der MWSt. übrig, die ausgezahlt werden.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 22 Sep 2008, 13:48
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:Da bekam ich(in anderen Ländern natürlich) die volle Mwst. am Flughafen zurück.
Nein, nie die volle. Im Moment gibt es, wie gesagt, 12 statt 19 Prozent. 7 Prozent bekommt die nette Dame am Flughafen beziehungsweise ihr (wahrscheinlich dicker aber unsichtbarer) Chef.

Die Seite der Firma, die Du beschreibst, schreibt beispielsweise für Deutschland: "After deduction of the handling expenses, you will receive a refund of up to 14,5% of the purchase price." Wohlgemerkt "up to", die genaue Liste steht schlauer Weise nicht im Netz - die haben nur die Händler!

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 22 Sep 2008, 13:54
von Zejtnot
Übrigens, habe da auch noch einen interessanten Link zum Thema Aldi und Schweiz gefunden: http://www.globalrefund.com/default.asp ... ntId=10270

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 22 Sep 2008, 15:08
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben:
bella_b33 hat geschrieben:Da bekam ich(in anderen Ländern natürlich) die volle Mwst. am Flughafen zurück.
Nein, nie die volle. Im Moment gibt es, wie gesagt, 12 statt 19 Prozent. 7 Prozent bekommt die nette Dame am Flughafen beziehungsweise ihr (wahrscheinlich dicker aber unsichtbarer) Chef.

Die Seite der Firma, die Du beschreibst, schreibt beispielsweise für Deutschland: "After deduction of the handling expenses, you will receive a refund of up to 14,5% of the purchase price." Wohlgemerkt "up to", die genaue Liste steht schlauer Weise nicht im Netz - die haben nur die Händler!
Okay, die volle nicht, eben noch abzüglich der Bearbeitungsgebühr. Ich habe auch bisher nur mit diesem Tax Refund erfahrungen gemacht. Tax Free hab ich noch nicht gesehen.

Viele Grüße
Silvio

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 23 Sep 2008, 06:39
von Zejtnot
Hier noch kurz eine Erläuterung von zimdriver für mich, wie ich den guten Dresdner Stollen zollfrei nach Russland bekommen würde:
Du musst mit dem Verkäufer alles kurz absprechen, beispielsweise per E-Mail.

Du bestellst mit Deiner russischen Anschrift den Stollen (Rechnungsadresse). Lieferadresse ist in Deutschland.
Die Rechnung muss die MWSt. ausweisen. Du bezahlst die Bruttosumme.

Du führst den Stollen selber aus und legst die Rechnung dem Zöllner vor. Der macht einen grossen rechteckigen Stempel drauf und kringelt irgendwo noch rum. Die Rechnung schickst Du zurück und der Verkäufer überweist Dir die MWSt an Dein deutsches Konto.

Der Knackpunkt ist der russische Hauptwohnsitz im Reisepass und die Ausfuhr durch Dich selbst.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 23 Sep 2008, 19:55
von m1009
Zejtnot hat geschrieben:Gibt es diesbezüglich eine feste Regel? Einer unser Schweizer meinte doch mal, dass er das beim Aldi so macht. Nun macht doch Aldi aber nichts, was Aufwand bedeutet, freiwillig?!
Die Sache ist nur auf Adi-Sued beschraenkt und nur fuer Schweizer.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 23 Sep 2008, 20:01
von m1009
zimdriver hat geschrieben: Noch was: Auto- Ersatzteile werden auch nicht berücksichtigt, nur im eingebauten Zustand. Da gibt´s irgendeine Sonderregel.
Mit Autoersatzteilen hab ich da bisher nie Probleme gehabt. Allerdings fuelle ich immer eine Ausfuhrerklaerung aus und lasse die bei der Ausreise abstempeln.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 23 Sep 2008, 23:15
von zimdriver
... eben das habe ich auch gemacht und habe nie die MWSt. zurück bekommen, an verschiedenen Zollstellen auf Flughäfen wurde ich abgeblockt. Pech gehabt offensichtlich.

Re: Erstattung d. Umsatzsteuer bei privater Ausfuhr n. RUS

Verfasst: 24 Sep 2008, 08:45
von m1009
hi,

die mwst. bekommst du natuerlich nicht beim zoll. ich sende die AE mit der post zurueck an den haendler, der ueberweist mir dann die mwst. oder schreibt sie aufs kundenkonto gut.