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Re: Heirat
Verfasst: 10 Nov 2008, 17:17
von Sibirier
Nein, es ist keine Gefälligkeit der Deutschen. Die dt. Behörden müssen so ein Ehefähigkeitszeugnis auf Antrag ausstellen!
Die Frage ist eigentlich nur, darf der russ. Standesbeamte dieses fordern! Und ich glaube, ja. Da wohl im russ. Gesetz definitiv nicht drin steht, welches Dokument er anerkennen muss, um die "Heiratsfähigkeit" des Ausländers anzuerkennen, hat er gute Chancen auch bei einem Rechtsstreit zu gewinnen, da es in DE nun mal die Ehefähigkeitszeugnis gibt.
Re: Heirat
Verfasst: 10 Nov 2008, 17:44
von Zeppelin
Sibirier hat geschrieben:Nein, es ist keine Gefälligkeit der Deutschen. Die dt. Behörden müssen so ein Ehefähigkeitszeugnis auf Antrag ausstellen!
Kannst Du bitte eine Rechtsgrundlage dafür nennen?
Re: Heirat
Verfasst: 10 Nov 2008, 18:37
von Sibirier
Hier ist ein Verweis:
http://www.gesetze-im-internet.de/persstdg/__69b.html
Vorausgesetzt Du erfüllst die Voraussetzungen (ist natürlich klar!)
Re: Heirat
Verfasst: 10 Nov 2008, 19:31
von Zeppelin
Das ist natürlich klar, ergibt aber keinen Bezug zum IPR.
Doch was soll's...

Re: Heirat
Verfasst: 10 Nov 2008, 19:53
von Sibirier
Ist klar, kein Bezug darauf. Aber wie gesagt, was will man machen, wenn -wie bei Zejtnot und mir- von dem russischen Standesamt dieses Zeugnis gefordert wird. Eigentlich nur in den sauren Apfel beissen und durch..... Denn wenn die sich quer stellen, wirst Du ohne dem Ding von denen nicht getraut.
Re: Heirat
Verfasst: 10 Nov 2008, 20:11
von CSB_Wolf
Zejtnot hat geschrieben:Achtung Wolf, stimmt nicht ganz genau!
Offiziell, wenn das russische Standesamt gut informiert ist und/oder sehr penibel ist, sollte es aus Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis anfordern. Und dieses wird dann natürlich vom deutschen Standesamt ausgestellt - von wem sonst?!
Also bei mir reichte eine Meldebestätigung wo dabei stand dass ich ledig bzw. geschieden war.
@ Sibirier
Danke für den Link.
Gruss
wolf
Re: Heirat
Verfasst: 10 Nov 2008, 20:15
von Zeppelin
Sibirier hat geschrieben:Ist klar, kein Bezug darauf. Aber wie gesagt, was will man machen, wenn -wie bei Zejtnot und mir- von dem russischen Standesamt dieses Zeugnis gefordert wird. Eigentlich nur in den sauren Apfel beissen und durch..... Denn wenn die sich quer stellen, wirst Du ohne dem Ding von denen nicht getraut.
Aber deshalb schrieb ich doch, dass Zejtnots - und wohl auch Dein - Standesamt sich da offenbar eher kooperativ verhalten haben, um dieses unkorrekte Verhalten der russ. Behörden zu bedienen.
Und der 'große Dienstweg', auf dem sich die Bundesrepublik offiziell über das Gebaren der russ. Behörden beschweren könnte, lohnt in so einem Fall den Aufwand für keinen der Beteiligten.
Da war es wohl das geringere Übel, dass Ihr die Abstammungsurkunden der Eltern Eurer Frauen erst besorgen, beglaubigen und übersetzen lassen musstet - so leid mir das für Euch auch tut.
Hoffentlich lässt sich nicht noch wer von einem russ. Standesamt in dieses Bockshorn jagen.
Re: Heirat
Verfasst: 11 Nov 2008, 08:00
von Zejtnot
Sibirier hat geschrieben:Die Frage ist eigentlich nur, darf der russ. Standesbeamte dieses fordern! Und ich glaube, ja. Da wohl im russ. Gesetz definitiv nicht drin steht, welches Dokument er anerkennen muss, um die "Heiratsfähigkeit" des Ausländers anzuerkennen, hat er gute Chancen auch bei einem Rechtsstreit zu gewinnen, da es in DE nun mal die Ehefähigkeitszeugnis gibt.
Genau so wurde es mir auch erklärt!
Re: Heirat
Verfasst: 11 Nov 2008, 09:11
von Sibirier
Zeppelin hat geschrieben:Hoffentlich lässt sich nicht noch wer von einem russ. Standesamt in dieses Bockshorn jagen.
Nun ich weiss nicht, ob das ins Bockshorn jagen ist, für mich ist es Anfordern eines Dokumentes aus DE, welches DE auch auf Antrag ausstellt. Ich weiss, es ist mehr Lauferei usw. anderseits hat man selber auch Gewissheit, dass damit die dt. Behörden die Ehe anerkennen müssen...
Re: Heirat
Verfasst: 11 Nov 2008, 09:12
von Sibirier
Zejtnot hat geschrieben:Genau so wurde es mir auch erklärt!
Ich sehe es so, wir haben eigentlich den richtigeren Weg der Heirat gewählt...
