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Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 00:04
von m1009
kazan hat geschrieben:

Ich habe "eure" Wortspielereien, mal mit google übersetzt, das ist ein gute Bsp. für das ganze Dilemma! :)
vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (временное разрешение на проживание) = google-Übersetzung [befristete Genehmigung zum Aufenthalt]
vorläufiges Wohnrecht (разрешение на временное проживание) = google-Übersetzung [eine befristete Aufenthaltserlaubnis]

Aber vielen dank für die Diskussion, mit einer russ. Behörde möchte ich das nicht diskutieren. :shock:
Was fuer Wortspielereien?

Es geht um Получение разрешения на временное проживание в Российской Федерации? Also - Beantragung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung in der RF ????
Wie kommt Ihr da drauf, das ein Mietvertrag ausreicht?
Kann es sein das dieser Tread voellig verfahren ist?

@Kazan. Diskusionen mit einer Behoerde brauchst Du nicht erwarten.Es gibt klare Regeln fuer die Beantragung.

auf www.ufms.nnov.ru iss alles haarklein erklaert. Aufenthaltsgenehmigung mit quote, ohne quote , fuer was du in frage kommst, musst du schon selbst rausfinden.

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 00:44
von kazan
Danke, mit jedem mal lesen wirds klarer.
Noch eine Frage.
Warum wird der Vermieter derart in eine "Haftung" für den Ausländer gezwungen? Oder hab ich das falsch verstanden.
Sibirier hat geschrieben:...die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) bekommst du (erst für 1 Jahr, verlängerbar bis 3 Jahre). Um diese zu erhalten, benötigst Du von dem Wohneigentümer das vorläufige Wohnrecht (временное разрешение на проживание).
Zejtnot hat geschrieben:Bedingung für beides ist - unter anderem - ein festes Dach über dem Kopf in Russland. Hat der Ehepartner oder einer seiner Verwandten eigenen Wohnraum in der russischen Stadt, wo man leben möchte, ist das überhaupt kein Problem. Gibt es keinen eigenen Wohnraum, braucht man einen guten Vermieter. Dieser muss notariell bestätigen, dass er einer Registrierung (!) zustimmt. Für die временное разрешение на проживание (vorläufig) muss er auf 3 Jahre zustimmen, für den вид на жительство (endgültig) unbegrenzt.

Basierend auf dieser Zustimmung des Vermieters oder des Verwandten bekommt man später, nach Erteilung des Wohnrechts/Aufenthaltsgenehmigung in der Meldestelle eine Registrierung in den Pass. Mit der временное разрешение на проживание (vorläufig) bekommt man jeweils eine jährliche Registrierung (bis zu drei mal), mit dem вид на жительство (endgültig) eine unbegrenzte. Letzteres wird im Volksmund bis heute прописка (Propiska) genannt.

Die временное разрешение на проживание (vorläufig) ist nichts anderes als die Vorstufe für den вид на жительство (endgültig). Man bekommt, bevor einem Russland gänzlich vertraut, als erst einmal Wohnrecht/Aufenthaltsgenehmigung auf Probe. Nach frühestens einem Jahr mit временное разрешение на проживание (vorläufig) kann man sich für den вид на жительство (endgültig) bewerben. (Kazan, damit erübrigt sich die Frage, was einfacher zu beantragen ist.)

Während die временное разрешение на проживание (vorläufig) ein normaler Stempel im (deutschen) Reisepass ist, ist der вид на жительство ein extra Dokument, welches einem russischen Reisepass ähnelt. Letzteres ist dann auf dem Territorium der russischen Föderation auch ein überall gültiges Dokument.
Also wenn der Vermieter das tut: Für die временное разрешение на проживание (vorläufig) muss er auf 3 Jahre zustimmen, für den вид на жительство (endgültig) unbegrenzt.
Heißt das, dass der Vermieter mich innerhalb dieser Zeiträume nicht rauswerfen kann? Bzw. wo liegt genau der Nachteil für den Vermieter?
Ich seh auch die Logik nicht ganz, warum gleich für 3 Jahre? Könnte ich nicht jedes Jahr die Wohnung wechseln?

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 00:52
von m1009
darf man fragen... welche verbindung hatt bitte ein vermieter mit dem Antrag auf временное разрешение на проживание?

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 08:12
von Zejtnot
kazan hat geschrieben:Heißt das, dass der Vermieter mich innerhalb dieser Zeiträume nicht rauswerfen kann? Bzw. wo liegt genau der Nachteil für den Vermieter? Ich seh auch die Logik nicht ganz, warum gleich für 3 Jahre? Könnte ich nicht jedes Jahr die Wohnung wechseln?
Die Logik ist ganz einfach: Du willst eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, diese gilt für drei Jahre. Also will das Amt wissen, wo Du diese drei Jahre leben wirst. Denn sie wollen keinen Sozialfall, der dann unter der Brücke schläft und/oder das Sozialsystem belastet. (Zwar gibt es kaum ein Sozialsystem, aber vielleicht steigt der Ölpreis ja wieder ;) .)

Natürlich kannst Du später umziehen. Wenn Du beispielsweise nach einem halben Jahr umziehst, musst Du für die neue Wohnung eine Zustimmung vom Vermieter für 2,5 Jahre bringen. Also stets bis zum Ende der Aufenthaltsgenehmigung.
m1009 hat geschrieben:darf man fragen... welche verbindung hat bitte ein vermieter mit dem Antrag auf временное разрешение на проживание?
Wir hatten das die letzten Tage ausführlich diskutiert: Für den Antrag auf временное разрешение на проживание braucht man einen Wohnort. Hat man keine eigene Wohnung, muss der Vermieter einer langfristigen Registrierung zustimmen. Ohne diese Zustimmung wird der Antrag nicht bestätigt.

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 08:33
von m1009
@norbert,

man mag mich korrigieren... ich hab beim lesen den eindruck gewonnen, das man ausser einem vermieter und einem mietvertrag nix weiter braucht, um sich in der RF ohne Visum aufzuhalten. deswegen meine frage. :roll:

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 09:18
von Zejtnot
m1009 hat geschrieben:man mag mich korrigieren... ich hab beim lesen den eindruck gewonnen, das man ausser einem vermieter und einem mietvertrag nix weiter braucht, um sich in der RF ohne Visum aufzuhalten. deswegen meine frage. :roll:
Wo gelesen?

So oder so, man braucht deutlich mehr, um sich ohne Visum aufzuhalten - eine Aufenthaltsgenehmigung. :) Und für diese ist ein einfacher Mietvertrag nicht ausreichend, sondern eine notariell beglaubigte Zustimmung zur Registrierung für drei Jahre beziehungsweise unbefristet (je nach Aufenthaltsgenehmigung). Sicher täte es auch ein notariell beglaubigter Mietvertrag über drei Jahre, in welchem diese Zustimmung enthalten ist. Ein gewöhnlicher 11-Monate-Mietvertrag, den viele Vermieter aus steuerrechtlichen Gründen wünschen, reicht jedoch nicht.

Aber da Kazan ja offiziell eh bei Verwandten unterkommen will, stellt sich die Frage nicht. Und soweit ich weiss hat ansonsten bislang nur Kationok so einen Vermieter gefunden, der sie für drei Jahre registriert.

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 09:37
von Dietrich
m1009 hat geschrieben:@norbert,
man mag mich korrigieren... ich hab beim lesen den eindruck gewonnen, das man ausser einem vermieter und einem mietvertrag nix weiter braucht, um sich in der RF ohne Visum aufzuhalten. deswegen meine frage. :roll:

Eben dieses Missverstaendnis hatte ich auch angesprochen.
NEIN, um sich in RU aufzuhalten braucht man ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
Fuer diese Aufenthaltsgenehmigung braucht man UNTER ANDEREM eine Wohnung. Ausserdem aber auch noch andere Sachen: Job (oder Geld), Frau (oder Quote), Bockschein, Fuehrungszeugnis (bei Vremmenoe), Briefumschlaege, Briefmarke, Schnellhefter, etc....

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 11:18
von m1009
@ norbert,

das steht natuerlich nicht direkt da. nur, wenn ich mir die fragen von kazan anschaue, dazu die antworten, dann wieder die nachfragen von kazan... dann bekommt man (ICH) den eindruck... mietvertrag reicht aus, schon kanns mit dem wohnen und leben hier losgehen.

jeder der hier lebt, weiss das es nicht so ist. die gesetze der rf sind nicht dafuer gedacht, auslaender zu ermuntern, in der rf zu leben. das gegenteil ist der fall!

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 11:32
von wolk0815
m1009 hat geschrieben:@ norbert,
das steht natuerlich nicht direkt da. nur, wenn ich mir die fragen von kazan anschaue, dazu die antworten, dann wieder die nachfragen von kazan... dann bekommt man (ICH) den eindruck... mietvertrag reicht aus, schon kanns mit dem wohnen und leben hier losgehen.
jeder der hier lebt, weiss das es nicht so ist. die gesetze der rf sind nicht dafuer gedacht, auslaender zu ermuntern, in der rf zu leben. das gegenteil ist der fall!
Wenn das wirklich so einfach gewesen wäre, dann wäre in vielen Fällen das Problem der Ehemänner russischer Frauen (oder auch in der umgekehrten Konstellation) mit einem Visum eben doch kein Problem. Dann würde ein Mietvertrag aus der Tasche gezaubert werden und gut ist. Iiiirgend jemand hat bzw kennt man doch auch als abgemeldete Person, die bei so etwas helfen würde.
Aber da es schon keine ´Extrawurst´ in Sachen Visum nach einer Heirat gibt (und man somit immer noch auf der selben Stufe wie zB ein herkömmlicher 7-Tage Tourist oder Nachtclubhopper steht), warum sollte man da auch nur auf den leichtesten Gedanken kommen, dass es mit einem einfachen Mietvertrag...oder auch sonst einem Schreiben bei dem der Staat erst einmal keine Mitsprache hat.. gehen ?
Und die Reihenfolge erst einen Wohnsitz (oder einfacher: Platz zum Wohnen) zu haben und dann erst eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, ist bei uns und in einigen Ländern die ich kenne (natürlich sind das nur eine kleine Handvoll gemessen an der Zahl der Staaten dieser Welt) auch so, nämlich Meldebescheinigung holen und damit dann zur Ausländerbehörde.
Persönlich bin ich beim Lesen nie auf den Gedanken gekommen es geht einfacher. Es wurden halt viele Begriffe genannt und übersetzt. Das sie aber in ihrer Wirkung gleichwertig gestellt wurden, war (so wird ja auch eingeräumt) nicht der Fall.

Re: Wohnrecht versus Aufenthaltsgenehmigung?

Verfasst: 18 Nov 2008, 11:35
von Sibirier
m1009 ich gebe Dir vollkommen Recht. Er wird sich noch wundern, was es bedeutet, "nur" die befristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Das bedeutet nämlich nicht nur die Einverständnis des Wohnungseigentümer, das bedeutet ärztliche Untersuchung, das bedeutet Schlange stehe, bis man eine Quittung bekommt um 20 Rubel einzuzahlen. Dann geht man zur Sperbank steht wieder in der Schlange, um auch die 20 Rubel bezahlen zu können. Dann kommt man zurück zur Poliklinik steht wieder in der Schlange um für den nächsten oder übernächsten Tag einen Termin zu bekommen. Dieser Termin wird natürlich wieder nicht eingehalten, weil dann "wichtigere" Personen dazwischen genommen werden. Nach 1 Woche darf man wieder in der Schlange stehen, um das Ergebnis der Untersuchung zu erhalten.

Es ist nämlich nicht so, dass "oh es möchte ein Deutscher hier leben". Herzlich willkommen, legen Sie die Füße hoch, wir machen alles für sie.... :lol: