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Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 10 Apr 2009, 18:05
von Alekseji.yar
Hallo.
Ich habe die Informationsblätter von der Deutschen Botschaft gelesen und sogar denen eine Mail geschrieben bezüglich benötigte Dokumente für ein Visum zum Besuch einer Sprachschule.
Was mir immer noch unklar ist, wie erbringt man einen finanziellen Nachweiß? Bankauszug ist das selbe wie ein Kontoauszug? Wenn ja, kann doch sowas garantieren, dass das verlangte Geld noch auf diesem Konto ist, denn es ist ja nicht "eingefroren"!
Die Mitarbeiter der Botschaft habe auf die Frage so geantwortet:Normalerweise wird ein Auszug vom Devisenkonto benötigt. Was genauso wenig verständlich ist.
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Ich muss noch dazu sagen, dass es sich hierbei um ein deutsches Geldinstitut handeln wird, wo das Geld sich befindet wird.


Was auch sehr interessant wäre, zu erfahren wie bei dir, tarikb, alles läuft. Habt ihr eine Verlängerung des Visum beantragt bzw erhalten?

Re: Nachweis bei einem Sprachkurs in Deutschland?

Verfasst: 13 Apr 2009, 06:10
von Zejtnot
Alekseji.yar hat geschrieben:Was mir immer noch unklar ist, wie erbringt man einen finanziellen Nachweiß? Bankauszug ist das selbe wie ein Kontoauszug? Wenn ja, kann doch sowas garantieren, dass das verlangte Geld noch auf diesem Konto ist, denn es ist ja nicht "eingefroren"!
Bankauszug und Kontoauszug sind meiner Meinung nach dasselbe. Aber eine "Garantie" kann die Botschaft beides nicht werten - denn die dort gezeige Summe könnte schon eine Stunde nach dem Visaerhalt abgehoben werden oder nur ein Kredit sein oder oder oder.

Insofern bleibt es immer noch eine Entscheidung des konkreten Bearbeiters, ob er dem Blatt Papier Glauben schenkt oder nicht.