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Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 14:26
von Sibirier
Marco hat geschrieben:Problematisch ist eher der ablaufende Reisepass von Dietrichs Ehefrau.
Der sollte dringend jetzt in Moskau beantragt werden, sofern man die Propiska behalten möchte. Denn eine Verlängerung beim Generalkonsulat unter Beibehaltung der Propiska ist nur mit einem Reisepass möglich, der mind. noch 3 Monate gültig ist.
Ansonsten sollte sie sich aus Russland abmelden und mit den entsprechenden Stempeln und Bescheinigungen beim Generalkonsulat anrücken und sich dort registrieren und den Reisepass dann dort vor Ort verlängern lassen
Soweit ich weiss, ist im russischen Reisepass nicht die Propiska eingetragen, sondern nur im Inlandspass...
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 14:27
von Sibirier
Dietrich, warum machst Du die ganze Sache zuerst bei Deinen Eltern und meldet Euch erst in 1-2 Monaten um? Dann könntest Du jetzt schon mit ABH Kontakt aufnehmen.....
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 14:34
von Marco
Sibirier hat geschrieben:
Soweit ich weiss, ist im russischen Reisepass nicht die Propiska eingetragen, sondern nur im Inlandspass...
Das ist schon klar. Daher bringst du ja auch den Inlandspass bei der Verlängerung des Reisepasses im Konsulat mit......
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 14:44
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Dietrich, warum machst Du die ganze Sache zuerst bei Deinen Eltern und meldet Euch erst in 1-2 Monaten um? Dann könntest Du jetzt schon mit ABH Kontakt aufnehmen.....
Weil wir eben noch keinen neuen Pass haben. Aber genau das ueberlege ich gerade trotzdem.
Habe mit gerade bereits die Telefonnummer rausgesucht. Jetzt ist da gleich Mittagspause. Aber danach werde ich wohl mal anrufen...
Re: Erlebnissbericht Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 11 Dez 2008, 15:31
von Zeppelin
achim hat geschrieben:@Dietrich: Musste Deine Frau (so wie meine) einen Wisch bei der Beantragung des Multivisas unterschreiben, dass sie in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis beantragen wird?
@Zeppelin: Würdest Du trotz besagter Unterschrift empfehlen zur ABH zu gehen um eine AE zu beantragen?
Ja. Das würde ich.
Zumal es die gegebenen Umstände rechtfertigen und - wie 7punkt schon richtig anmerkte - die Gültigkeit eines solchen Papiers zweifelhaft ist.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich dabei auf umgehende Erteilung einer AE pochen würde. Dietrich und seine Familie haben ja bereits alle wesentlichen Schritte unternommen (Anmeldung der Kinder, Familiebuch etc.) Ich kann hier nicht die leisesten Anzeichen von Visamissbrauch oder "Erschleichung" einer AE erkennen.
In erster Linie ginge es mir darum, die in diesem Falle wirklich unnötigen bürokratischen Verfahren abzukürzen und um Verständnis für die nicht alltägliche Situation zu bitten.
Wie die lokale ABH damit umgeht, kann ich nicht sagen. Aber hier in Berlin wäre ich mir ziemlich sicher, dass sich die Angelegenheit mit der kurzen Ermahnung am Rande "so ist das eigentlich nicht vorgesehen" erledigen ließe.
Der Fall ist "klar wie Klosbrühe" und hier haben die bei der ABH durchaus anderes zu tun.
Dabei weise ich nochmals auf die sonstigen Schritte hin, die ich bereits im Zusammenhang mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts nach D angeraten habe. Man sollte dies im Zusammenhang sehen - insbesondere damit, dass Dietrich hier eine sehr gute Prognose für die kurzfristige Aufnahme einer Beschäftigung bekommen wird.
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 17:04
von Oletsch
Marco hat geschrieben:Problematisch ist eher der ablaufende Reisepass von Dietrichs Ehefrau.
Der sollte dringend jetzt in Moskau beantragt werden, sofern man die Propiska behalten möchte. Denn eine Verlängerung beim Generalkonsulat unter Beibehaltung der Propiska ist nur mit einem Reisepass möglich, der mind. noch 3 Monate gültig ist.
Ansonsten sollte sie sich aus Russland abmelden und mit den entsprechenden Stempeln und Bescheinigungen beim Generalkonsulat anrücken und sich dort registrieren und den Reisepass dann dort vor Ort verlängern lassen
nicht 3, sondern ca. 6 Monate sollte der alte Pass gültig sein; denn das Konsulat braucht fast genauso lange, um einen neuen Reisepass zu erstellen.
Zudem ist es überhaupt nicht nötig, sich in Russland abzumelden und beim Konsulat registrieren lassen. Aber darüber haben wir hier schon mal ausführlich diskutiert.
Gruß
Oletsch
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 18:12
von CSB_Wolf
@ Dietrich
Hallo Dietrich,
ich Glaube dass es in deinem Fall eine Sonderreglung gibt, hab mal etwas gelesen weiss aber nicht mehr wo. Du bist ja warscheinlich schon länger als Drei Jahre verheiratet in Moskau/Russland und solltest dann ohne Problem zusammen mit deiner Frau und gemeinsame Kinder wieder nach Deutschland zurück kommen können, auch wenn deine Frau keine EU Bürgerin ist. Am besten mal bei der ABH deines heimatortes nachfragen.
Gruss
wolf
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 18:20
von Dietrich
Bin gerade dabei, mich durch die Zustaendigkeiten zu telefonieren....
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 19:27
von Marco
Oletsch hat geschrieben:
nicht 3, sondern ca. 6 Monate sollte der alte Pass gültig sein; denn das Konsulat braucht fast genauso lange, um einen neuen Reisepass zu erstellen.
Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn man nicht ohne gültigen Pass dastehen möchte, ist das sicherlich die richtige Vorgehensweise, den Pass 6 Monate vorher zu beantragen.
Aber die Vorschriften des Konsulats verlangen, dass der Pass nur 3 Monate gültig sein muss, der Aufenthaltstitel muss aber 6 Monate gültig sein
nachzulesen auch unter
http://www.generalkonsulat-rus-hamburg. ... mode=pass2
Wir haben gerade den Antrag auf einen neuen Reisepass meienr Frau gestellt, der Reisepass ist nur noch 3,5 Monate gültig
Oletsch hat geschrieben:
Zudem ist es überhaupt nicht nötig, sich in Russland abzumelden und beim Konsulat registrieren lassen. Aber darüber haben wir hier schon mal ausführlich diskutiert.
Das habe ich auch nicht behauptet. Nur eben wenn man keine Propiska mehr braucht, ist das sicherlich der komfortablere Weg, insbesondere da man dann seinen Pass schneller bekommt und der alte keine Mindestgültigkeitsdauer mehr haben muss. Aber wir gleiten ab....
Re: FZF zu den eigenen Kindern
Verfasst: 11 Dez 2008, 19:43
von Zeppelin
@ Marco: Dennoch ist es wohl die komfortabelste Lösung, wenn man den Pass noch vor Ort verlängern bzw. erneuern lassen kann.
Das geht doch deutlich schneller als über ein Konsulat und ist wohl auch wesentlich weniger kostenintensiv.
Ferner ist es doch sinnvoller, wenn die AE - die in diesem Fall gleich für 3 Jahre ausgestellt werden dürfte - gleich in den Pass geklebt wird, der dann noch ca. 5 Jahre gilt.
Sonst müsste man ja nochmals zur ABH.
