bella_b33 hat geschrieben:Ich bin Deutscher, in Russland lebend und habe ein Problem mit den dortigen Behörden, also kann ich mich doch an meine Botschaft in Moskau wenden und mal freundlich fragen? Denn dafür sind diese Leute da! Dafür bezahlen wir ja mit unseren deutschen Steuergeldern(ich nicht mehr lange, aber einige andere Millionen Bürger schon) doch die Leute dort auf der Botschaft, oder nicht?
Hallo Silvio,
da ist einiges durcheinander geraten, wie mir scheint.
Einige hier haben davon geschrieben, dass sie
bei den russ. Konsulaten in D bzgl. der Namensschreibweise eine Abfuhr erhalten haben. Und dafauf hatte ich mich auch bezogen.
Ob ihr die Angelegenheit beim dt. Konsulat in RUS in Eurem Sinne regeln könnt, mag ja einen Versuch wert sein. Aber ich bezweifle, ob das etwas bringt.
Das hat etwas mit den Zuständigkeiten von AA, BMI und Innenministerien der dt. Länder zu tun. Einwohner- und Personenstandsangelegenheiten obligen aber allein den Innenbehörden der Länder; in diesem Falle also den Standesämtern und Äusländerbehörden. Da mischt sich das AA mit seinen Behörden nicht ein.
Die Konsulate können nicht einmal einen Aufenthaltstitel (AT) von einem abgelaufenen in einen neuen russ. Pass übertragen. Allenfalls können sie bei Bedarf und gegebenen Voraussetzungen ein Visum zur Einreise nach D ausstellen, damit man hier bei der ABH einen bereits bestehenden AT erneuern lassen kann.
Mein Posting bezog sich entsprechend auf den Beitrag von -ah-, der das russ. Konsulat in Leipzig ins Spiel gebracht hatte.
Also nochmals: Wenn es darum geht, an der Schreibweise Eures Namens etwas verbindlich 'reparieren' zu lassen, müsstet ihr Euch mit Eurer Heiratsurkunde an das zuständige Standesamt in D wenden. Dort könnt ihr eine Erklärung über Eure Namensführung abgeben, die anhand Deiner Abstammungsurkunden auch bestätigt werden wird.
Mit dieser Bestätigung könnt Ihr dann bei der ABH den bewussten Zusatzvermerk erhalten. Das gilt aber nicht für Visa, die die Konsulate erteilen, sondern nur für AT, die zu einem längeren Aufenthalt hier berechtigen.
Ist nun so weit alles klar?
Gruß,
Z.