Heiraten in Deutschland
Re: Heiraten in Deutschland
Die ABH bezog sich ja damals mit ihrer Aussage noch auf das alte Auslaendergesetz, aber wie ich eben sehe, gibt es einen entsprechenden Passus auch im gueltigenAufenthaltsgesetz:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, ...
(2) ...
Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.
...
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, ...
(2) ...
Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.
...
Re: Heiraten in Deutschland
Stimmt, da sie aber erst einmal nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen wird und erst nach 3 Jahre eine Niederlassungserlaubnis (ehemals unbefristetet Aufenthaltserlaubnis genannt) ist Absatz (1) jedoch erst einmal schon wichtig,Nikolaus hat geschrieben:§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, ...
(2) ... Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt....
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Re: Heiraten in Deutschland
Gewiss. Ich glaube auch, unter normalen Bedingungen ist die Frist von einem halben Jahr im Stueck voellig ausreichend.
(Wir waren auch waehrend meiner Entsendung nach Ru immer mal gern in D, aber in der Summe sicherlich meist weniger als ein halbes Kalenderjahr.)
Aber im "Notfall" gibt der Rechtsanspruch der Ehefrau eines Deutschen auf eine AE eben Sicherheit. Nach Interpretation meiner ABH auch bei (befristeten) AE, da man eben "schlimmstenfalls" eine neue ausstellt.
Uebrigens, hinsichtlich gleichwertiger Regelungen besteht wirklich ein enormer "Nachholbedarf" in der RF.
(Wir waren auch waehrend meiner Entsendung nach Ru immer mal gern in D, aber in der Summe sicherlich meist weniger als ein halbes Kalenderjahr.)
Aber im "Notfall" gibt der Rechtsanspruch der Ehefrau eines Deutschen auf eine AE eben Sicherheit. Nach Interpretation meiner ABH auch bei (befristeten) AE, da man eben "schlimmstenfalls" eine neue ausstellt.
Uebrigens, hinsichtlich gleichwertiger Regelungen besteht wirklich ein enormer "Nachholbedarf" in der RF.
Re: Heiraten in Deutschland
Und ward ihr nun heute in der Botschaft, oder ward ihr diejenigen, die an Fenster 17 immer aufgerufen wurden, aber nicht kamen?grignard hat geschrieben: Allerdings haben wir einen Termin fuer Freitag bekommen. Und denn Hinweis, dass mit dem neuen Visa-Antrag das bestehende Visum geschlossen wird.
Wir haben alle Unterlagen zum FZF-Visum erfolgreich abgegeben und auch den Pass meiner Frau MIT guetigem Visum wieder mitbekommen. Allerdings endet das Visum auch am 28.02. und wir haben das FZF erst ab 01.03. beantragt. Ganz davon abgesehen kommt das dann soundso in den neuen Pass, der gerade erstellt wird.
Vor uns war eine Frau die so schlau war, in DK zu heiraten. Kam ohne jegliche Vorbereitung zum Schalter: Keine Antraege ausgefuellt, keine Kopien, keine uebersetzte Heiratsurkunde, keinen Inlandspass dabei..... Und waehrend die eine halbe Stunde da rummachte, dauernd mit ihrem Anwalt drohte und so weiter, mussten wir mit unseren beiden Kindern warten. Ich haette die gleich wieder rausgeworfen..... aber die Frau im Fenster hatte wohl einen guten Tag.
Uebrigens "reicht" ein deutsches Kind offiziell aus, um auch ohne einen A1-Sprachnachweis ein FZF-Visum und damit eine AE zu erhalten.....
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
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Re: Heiraten in Deutschland
Du wolltest natürlich "doppelt" sicher gehen....Dietrich hat geschrieben:Uebrigens "reicht" ein deutsches Kind offiziell aus, um auch ohne einen A1-Sprachnachweis ein FZF-Visum und damit eine AE zu erhalten.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Heiraten in Deutschland
Was wolltest Du nun damit sagen? Dass es 'schlau' wäre, in DK zu heiraten und/oder mit dem Anwalt zu 'drohen'?Dietrich hat geschrieben:Vor uns war eine Frau die so schlau war, in DK zu heiraten. Kam ohne jegliche Vorbereitung zum Schalter: Keine Antraege ausgefuellt, keine Kopien, keine uebersetzte Heiratsurkunde, keinen Inlandspass dabei..... Und waehrend die eine halbe Stunde da rummachte, dauernd mit ihrem Anwalt drohte und so weiter, mussten wir mit unseren beiden Kindern warten. Ich haette die gleich wieder rausgeworfen..... aber die Frau im Fenster hatte wohl einen guten Tag.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Heiraten in Deutschland
Nein, dass sich manche Leute nicht wundern sollen, wenn sie 100mal zur Botschaft rennen muessen und das FZF-Visum dann 6 Monate dauert.Zeppelin hat geschrieben: Was wolltest Du nun damit sagen? Dass es 'schlau' wäre, in DK zu heiraten und/oder mit dem Anwalt zu 'drohen'?
Und ausserdem, dass meine Frau heute morgen fast jemanden erwürgt hätte ;-)
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Re: Heiraten in Deutschland
Das wäre interessant geworden, da die Straftat dann auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begangen worden wäre... Welches Gericht wäre dafür zuständig?Dietrich hat geschrieben:Und ausserdem, dass meine Frau heute morgen fast jemanden erwürgt hätte ;-)
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Heiraten in Deutschland
Wir hatten genug genervte Zeugen um uns rum. Das waere ein sofortiger Freispruch geworden!
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Re: Heiraten in Deutschland
Achso, dass hättste auch gleich sagen können. Ich dache, die wäre bevorzugt behandelt worden, wie si oder ihr Anwalt ja vermeintlich so gute Rechtskenntnisse haben.Dietrich hat geschrieben:Nein, dass sich manche Leute nicht wundern sollen, wenn sie 100mal zur Botschaft rennen muessen und das FZF-Visum dann 6 Monate dauert.
Gut, dass sie sich wohl noch beherrschen konnte.Und ausserdem, dass meine Frau heute morgen fast jemanden erwürgt hätte ;-)
Sonst hätte Russland wohl eine neue Märtyrerin die einer bösen Kollaborateurin DES WESTENS zum Opfer gefallen wäre.
(Ich kann mir übrigens Auftreten und Outfit der Tussi lebhaft vorstellen.)
Zunächst mal ein dt. Gericht (sofern ich da richtig durchsehe).Sibirier hat geschrieben:Das wäre interessant geworden, da die Straftat dann auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begangen worden wäre... Welches Gericht wäre dafür zuständig?
Aber man muss wohl davon ausgehen, dass RUS sofort einen Auslieferungsantrag gestellt hätte.
Ist in RUS Zickenkrieg mit Todesfolge straffrei?Dietrich hat geschrieben:Wir hatten genug genervte Zeugen um uns rum. Das waere ein sofortiger Freispruch geworden!
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