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Re: familienzusammenführung

Verfasst: 14 Jan 2009, 11:08
von Dietrich
Nikolaus hat geschrieben: Ebenfalls gefaellt mir, dass man gesunden Menschenverstand walten laesst und sich im Fall Dietrichs nicht an dem "gewoehnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet" stoesst. Oder gibt es da woanders eine gesetzliche Regelung, die diese Anforderung fuer aus dem Ausland rueckkehrende Deutsche ausser Kraft setzt?
Naja, auch wenn die Kinder zum jetzigen Zeitpunkt ihren "gewoehnlichen Aufenthalt" nicht im Bundesgebiet haben, so kann man ihnen den als deutsche Staatsbuerger ja nicht verwehren:
"Du bist zwar deutscher Staatsbueger, aber deine Mama kann kein deutsch. Du darft nicht in Deutschland leben."

Und dann greift eben die Regelung.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 14 Jan 2009, 11:48
von harald63
Heutzutage würde wahrscheinlich keiner mehr Artikel 1 Absatz 1 in ein Grundgesetz schreiben. Zu unabsehbare Konsequenzen...

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 14 Jan 2009, 14:19
von Nikolaus
Warum nicht, die folgenden Artikel mit den Grundrechten lassen doch in der Regel deren beliebige "Praezisierung" anhand von Gesetzen zu!?
:)

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 22 Jan 2009, 01:27
von Pirro25
Hallo Holger, hallo Dietrich

"Du solltest unter Vorlage Eurer Heiratsurkunde eine Aufnahme Deiner Frau in Deine Krankenkasse via Familienversicherung beantragen und Deiner Frau das entspr. Bestätigungsschreiben übersenden. Damit ist sie automatisch ab Einreise hier versichert.
und was ist mit einer formlosen einladung für meine frau gemeint? diese verpflichtungserklärung die für 3 monate gilt?
Das ist in Eurem Falle überflüssig, da ihr bereits verheiratet seid.
Die drei-Monats-Frist bezieht sich nur darauf, dass ihr innerhalb dieser Zeit bei Eurer ABH vorstellig werden müsst, um das FZF-Visum in eine AE umwandeln zu lassen."


Das habe ich so nicht verstanden. Ich bin zwar neu auf dem Forum, habe aber in der Vergangenheit schon von euren nützlichen Tipps profitiert und möchte daher meine aktuellen Erfahrungen gerne weitergeben.
Die nette Dame auf der Ausl.Beh. des Kreises hat mich über die Dokumente informiert, die bei selbiger Behörde in der Regel vorgelegt werden müssen, wenn Antrag vorliegt:
- Einkommensnachweis
- Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder wie in meinem Fall Nachweis von Eigenheim)
- Bestätigung der zust. Krankenvers. über Versicherungsschutz.

Beim Konsulat braucht man das nicht, sondern eher eine Reisevers. wie bei üblichem Besuchsvisa, da die Reise noch nicht versichert ist. Erst nach Meldung (Wohnsitz und AB) in Deutschland greift der Versicherungsschutz der GKV.

Die formlose Einladung ist ein handschriftlich erstelltes Schreiben in dem man den Ehepartner zwecks Familienzusammenschluss (oder "gemeinsamen Eheleben") nach Deutschland einlädt. Dies muss man beim Konsulat vorlegen, laut dem Merkblatt auf den Konsulats-Webseiten, auch wenn man schon verheiratet ist.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 22 Jan 2009, 01:57
von Zeppelin
Pirro25 hat geschrieben:Hallo Holger, hallo Dietrich
"Du solltest unter Vorlage Eurer Heiratsurkunde eine Aufnahme Deiner Frau in Deine Krankenkasse via Familienversicherung beantragen und Deiner Frau das entspr. Bestätigungsschreiben übersenden. Damit ist sie automatisch ab Einreise hier versichert.
und was ist mit einer formlosen einladung für meine frau gemeint? diese verpflichtungserklärung die für 3 monate gilt?
Das ist in Eurem Falle überflüssig, da ihr bereits verheiratet seid.
Die drei-Monats-Frist bezieht sich nur darauf, dass ihr innerhalb dieser Zeit bei Eurer ABH vorstellig werden müsst, um das FZF-Visum in eine AE umwandeln zu lassen."
Nur so am Rande: Das waren und sind meine Äußerungen zur Sache, die ggf. von anderen zitiert wurden.
Das habe ich so nicht verstanden. Ich bin zwar neu auf dem Forum, habe aber in der Vergangenheit schon von euren nützlichen Tipps profitiert und möchte daher meine aktuellen Erfahrungen gerne weitergeben.
Die nette Dame auf der Ausl.Beh. des Kreises hat mich über die Dokumente informiert, die bei selbiger Behörde in der Regel vorgelegt werden müssen, wenn Antrag vorliegt:
- Einkommensnachweis
- Wohnungsnachweis (Mietvertrag oder wie in meinem Fall Nachweis von Eigenheim)
- Bestätigung der zust. Krankenvers. über Versicherungsschutz.
Wenn was für ein Antrag vorliegt?
Beim Konsulat braucht man das nicht, sondern eher eine Reisevers. wie bei üblichem Besuchsvisa, da die Reise noch nicht versichert ist. Erst nach Meldung (Wohnsitz und AB) in Deutschland greift der Versicherungsschutz der GKV.
Kommt auf die KK an. Unsere hat mir damals eine Vorabzustimmung bzw. Aufnahmebestätigung für meine Frau ausgestellt, die ggf. rückwirkend auch ab Grenzübertritt wirksam gewesen wäre.
Die formlose Einladung ist ein handschriftlich erstelltes Schreiben in dem man den Ehepartner zwecks Familienzusammenschluss (oder "gemeinsamen Eheleben") nach Deutschland einlädt. Dies muss man beim Konsulat vorlegen, laut dem Merkblatt auf den Konsulats-Webseiten, auch wenn man schon verheiratet ist.
Da hätte ich gern mal ein Zitat der relevanten Passage aus dem Merkblatt, welches Du meinst. Wenn Ihr bereits verheiratet seid, sehe ich keinen Anlass für ein persönliches Einladungsschreiben, eine Verpflichtungserklärung oder gar einen Einkommensnachweis.

Es wäre hilfreich, wenn Du mal etwas klarer formulierst, worum es geht.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 22 Jan 2009, 02:44
von Pirro25
Habe deinen Beitrag auch so verstanden; wollte ihn nicht anzweifeln falls das so ankam, sorry.

Ich meine den "Visumantrag bei längerem Aufenthalt" o. auch zwecks Familienzusammenführung.

Im Merkblatt steht folgender Text:
6) bei bereits erfolgter Eheschließung:
Original der Heiratsurkunde mit Apostille und eine formlose
Einladung des Ehepartners
website:
http://www.jekaterinburg.diplo.de/Vertr ... =Daten.pdf
Vielleicht braucht man das auch nicht mehr. Werde dazu morgen mehr von meiner Frau erfahren.

Die KK stellt auch mir so eine Bestätigung aus, nur habe ich nicht verstanden warum es seine Ehefrau in Russland benötigt. Wie du schon selbst sagst, ab Grenzübertritt. Will ja nicht pingelich sein aber was ist bis dahin? Die russische Krankenkasse? So eine Reise-KK kostet nicht die Welt. Ansonsten ist es halt eigenes Risiko,oder?

Bezgl. klarer Beschreibung gelobe ich Besserung.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 22 Jan 2009, 11:15
von Dietrich
Pirro25 hat geschrieben: Die KK stellt auch mir so eine Bestätigung aus, nur habe ich nicht verstanden warum es seine Ehefrau in Russland benötigt. Wie du schon selbst sagst, ab Grenzübertritt. Will ja nicht pingelich sein aber was ist bis dahin? Die russische Krankenkasse? So eine Reise-KK kostet nicht die Welt. Ansonsten ist es halt eigenes Risiko,oder?

Bis zum Grenzuebertritt haelt sich meine Frau in Russland auf und ist dort natuerlich wie alle anderen auch in allen staatlichen Polikliniken herzlich willkommen.
Meine "Frage" bezog sich nur darauf, dass ich selber auch erst ab 01.03. in D versichert bin. Und ob es eben eine Vorab-Bescheinigung gibt, dass meine Frau auch ab 01.03. mitversichert ist. Oder ob die KK verlangt, dass meine Frau eine AE hat.

Denn dann wuerde sich die Katze in den Schwanz beissen...

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 23 Jan 2009, 01:30
von Pirro25
Das mit der AE ist neu für mich. Im Bürokratiedschungel gibt es immer wieder was neues zu erleben. Das macht es so spannend. ;)

Nach meiner Kenntnis (Infos sind wieder von der AB) hat deine Frau ab erteiltem Visa bzw. nach Meldung bei der AB auch "automatisch" die Erlaubnis zu arbeiten. Deswegen wohl auch der ganze Brimborium und warum das Heiraten von Ausländern in Deutschland nicht immer so einfach ist.
Das ganze ist aber stets an den Ehestatus gebunden. Mit Kindern ist das sicherlich nicht mehr so, wie hier schon mehrfach erwähnt.
Warum will die KK das wissen? Familienversicherung läuft dann auch ab dem 1.3. bzw. rückwirkend ab Einreisetag für deine Frau. Die KK interessiert nur ob deine Frau event. dann in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverh. steht. Dann kommt nämlich die Familienvers. für sie nicht in Frage und sie muss sich selbst versichern.
Das sie in Russland bei Polikliniken willkommen ist weiss ich und der Zahnarzt dort ist im Übrigen nicht der schlechteste und im Preis unschlagbar. Nur wusste ich nicht das Deutschland an Russland grenzt; frage mich aber nicht was dazwischen passieren kann und wer dann im Falle eines Falles bezahlt. Wie schon gesagt, das muss jeder für sich entscheiden.

Bei uns ging heute jedenfalls auch alles glatt. Leider haben wir die Variante mit dem Fax nicht gewusst. Also muss ich noch warten bis die AB sich meldet. Aber auf dem Weg zurück werde ich diese Option versuchen zu benutzen, wenn das mit dem Faxen klappt. Ist in St.Pete auch schon mal nur halb angekommen.

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 01 Feb 2009, 22:30
von holger1
hallo , meine frau haben mich heute wieder gefragt wegen den antrag .sie wolte wissen ,was sie bei nummer 17 ( ob sie den wohnsitz in russland behalten will) ja oder nein nehmen soll . ich denke wenn sie nur für zb 1 monat dort wohnen wird bei den eltern ,kann sie doch nein nehmen oder? und sie fragte mich was mit ihren russischen pass passieren wenn sie in germany lebt. behält sie den pass oder werden sie dann nur ein deutschen pass haben? oder kann sie den russischen pass behalten und ein deutschen pass bekommen ,so wie das bei türken sein (2 staatsbürgerschaften)?

Re: familienzusammenführung

Verfasst: 01 Feb 2009, 23:08
von Zeppelin
holger1 hat geschrieben:und sie fragte mich was mit ihren russischen pass passieren wenn sie in germany lebt. behält sie den pass oder werden sie dann nur ein deutschen pass haben? oder kann sie den russischen pass behalten und ein deutschen pass bekommen ,so wie das bei türken sein (2 staatsbürgerschaften)?
Sie behält natürlich ihren russischen Pass! Und den sollte sie sich möglichst noch vor der Übersiedlung nach D erneuern lassen, das russ. Pässe nur fünf Jahre gelten.
Einen deutschen Pass kann sie frühestens nach drei Jahren hier beantragen, sofern die Voraussetzungen für eine Einbürgerung gegeben sind.

Das ist aber dann nicht so toll, wenn sie weiterhin ungehindert nach RUS reisen möchte - zumindest solange noch VISA-Zwang besteht. Eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht!
Sie sollte deshalb auch ihr Wohnrecht in RUS nicht aufgeben. Ich wusste gar nicht, dass das im VISA-Antrag gefragt wird. Meine Frau hat zumindest ihren Wohnsitz in RUS und hier bei mir.