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Re: Formulierung des Einladungsbriefes
Verfasst: 16 Jan 2009, 18:54
von manuchka
Wenn in der Einladung bzw. VE steht: vom 01. bis 14.01.2009, dann wird das Visum auch so ausgestellt. Man kann aber die Einladung so ausstellen, dass drin steht: 2 Wochen im Zeitraum vom 01. bis 31.01.2009.
In den geschäftlichen Einladungen, die ich für unsere russischen Kollegen fertig mache, steht immer (z.B.):
"Wir ersuchen daher um Ausstellung eines Mehrfach-Geschäftsvisums mit Geltungszeitraum vom 01. Januar 2009 bis 30. März 2009 (3 Monate) für folgenden Mitarbeiter : ... " und im Visa-Antrag schreibt der dann bei Aufenthaltsdauer (das müsste P. 25 sein) die Anzahl der gewünschten Tage rein. Mal kriegen wir das, was wir beantragt haben, mal weniger. Kommt u.a. darauf an, ob der Antragsteller vorher schon mal in Schengen war, was für Visa er vorher hatte usw.
Für meinen Mann ist es ganz einfach - wir beantragen z.B. ein Mehrfach-Jahresvisum von ... bis..., da ist dann eh klar, dass die Aufenthaltsdauer nur 90 Tage pro Halbjahr beträgt.
Re: Formulierung des Einladungsbriefes
Verfasst: 16 Jan 2009, 21:59
von Nikolaus
Husky, Dein Ziel muss sein, alle potentiellen Zweifel von vornherein zu entkraeften, dass Deine Freundin ein Empfaenger sozialer Leistungen des deutschen Staats werden koenne. Das wichtigste ist da natuerlich der Rueckkehrwille. Aber auch nachweisbares Vermoegen ihrerseits oder deinerseits kann hilfreich sein. Um so besser Dir das gelingt, um besser sind die Chancen ein laengeres Visum zu bekommen. Nur ihr wisst, welche Moeglichkeiten ihr habt.
Sicherlich versteht Du auch gut, dass hier man versucht, Dir nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen. Aber hier sind mehr Leute, die ein engeres Verhaeltnis zu Russland haben, aber keine Spezialisten fuer Schengenvisa. Ich hoffe, Du weisst, dass Du solche eher in solchen Foren, wie info4alien.de,..., findest (Botschaftsangestellte, Angehoerige von Auslaenderbehoerden, der Bundespolizei,...). Freilich fehlt dort dafuer die enge Russlandbeziehung... Die Bewertung der Informationen und Entscheidung kann Dir keiner abnehmen, aber mir scheint, Du kommst damit klar.
Re: Formulierung des Einladungsbriefes
Verfasst: 16 Jan 2009, 22:27
von Zeppelin
Nikolaus hat geschrieben: Ich hoffe, Du weisst, dass Du solche eher in solchen Foren, wie info4alien.de,..., findest (Botschaftsangestellte, Angehoerige von Auslaenderbehoerden, der Bundespolizei,...)...
Bist Du Dir sicher, dass Du damit noch eine gute Empfehlung gibst? Nicht ohne Grund hat sich der Großteil der alten Stammmannschaft und Userschaft bei i4a seit etwa 2 Jahren nach und nach vom Acker gemacht.
Da ist kaum noch wer übrig, der wohlwollend Unterstützung für Leute leistet, die sich kaum auskennen. Statt dessen wird man eher abgekanzelt, wenn man dort völlig legitime Fragen stellt.
Außerdem finde ich es ziemlich anmaßend von Dir, beurteilen zu wollen, wer von uns hier sich wie gut mit den Visabestimmungen auskennt.
Ferner kann Husky nur begrenzt dazu beitragen, mögliche Zweifel auszuräumen. Das ist Angelegenheit seiner Freundin, die er bestenfalls beraten und unterstützen kann.
Re: Formulierung des Einladungsbriefes
Verfasst: 17 Jan 2009, 00:57
von Nikolaus
Zeppelin hat geschrieben:... Da ist kaum noch wer übrig, der wohlwollend Unterstützung für Leute leistet, die sich kaum auskennen. Statt dessen wird man eher abgekanzelt, wenn man dort völlig legitime Fragen stellt.
Na, wenn man ZUSAETZLICH Informationen von echten Spezialisten sucht, kann man dort schon fuendig werden. Freilich ist mir auch aufgefallen, dass der Ton dort immer mal wieder nicht so herzlich wie hier ist. Dort hat man in Jahren angehaeuftes Wissen im Zugriff.
Zeppelin hat geschrieben:Außerdem finde ich es ziemlich anmaßend von Dir, beurteilen zu wollen, wer von uns hier sich wie gut mit den Visabestimmungen auskennt.
Sorry, es liegt mir fern, die User dieses Forums zu beurteilen. Vielleicht gibt es auch hier Leute, die in den genannten Spezialbereichten taetig sind und ueber aktuelle interne Richtlinien verfuegen!?
Zeppelin hat geschrieben:Ferner kann Husky nur begrenzt dazu beitragen, mögliche Zweifel auszuräumen. Das ist Angelegenheit seiner Freundin, die er bestenfalls beraten und unterstützen kann.
Sorry, hier muss ich widersprechen. Die Freundin als Auslaenderin hat es viel schwerer, von deutschen Behoerden akzeptiert zu werden, als Husky mit den Rechten eines deutschen Staatsbuergers. Das ist nun mal objektiv so. Deshalb muss er, und das tut er ja richtig, alle relevanten Infos suchen und ihr entsprechende Empfehlungen geben. Nur er kann z.B. auch mit seiner Auslaenderbehoerde reden oder telefonisch mit einem deutschen Sachbearbeiter in der Botschaft. Besser waere vielleicht seine Mutter als Einladende, aber das kann nur Husky richtig beurteilen.

Mir scheint, Du hast Dich zu frueh auf den Sachsen gestuerzt, ueberschlaf das mal...