Ich würde auf jedenfalls denen, die meinen sich nachträglich (nach Abgabe der ´alten´ Staatsbürgerschaft bei Annahme der deutschen) wieder die alte hinzu-betrügen zu müssen, so schnell nicht wieder die Deutsche geben. Um legal in Deutschland leben zu können braucht man nicht die Staatsbürgerschaft. Ausweisen bzw das Aufenthaltsrecht entziehen würde ich nicht gerade.
Aber, und nehme das nicht zu persönlich, auch du hast hier die Frage gestellt "Was sind denn z.B. meine russischen Pflichten?". Und nun erwartest du von (wie hier mehrheitlich vertreten) deutschen Mitgliedern eine Antwort auf die Frage, die du dir (mit russischer Staatsangehörigkeit, wie ich das verstanden habe) ja schon vorher bzw regelmässig stellen und beantwortet finden solltest.
Zugegeben, ich bin kein Befürworter von doppelten Staatsbürgerschaften. Das habe ich hier im Forum ja schon hier und da durchblicken lassen. Für mich ist Staatsbürgerschaft nicht so etwas wie ein Zweitauto - hier gemeint: etwas das man aus praktischen Gründen hat. Staatsangehörigkeit hat mit Loyalität und Zugehörigkeit zu tun. Bei diesen Themen meinen zu können problemlos zweigleisig fahren ist OK, geht meiner Ansicht nach nicht. Die meisten die ich kenne fühlen sich als entweder das eine oder andere. Verbindungen oder Wurzeln hin oder her. Somit wären wir wieder bei ´Bequemlichkeit´. Wie oft habe ich schon gehört: kann man nicht Deutsche/r werden und die russische Staatsangehörigkeit behalten? Ich will doch hin und wieder mal "spontaner" nach Russland reisen. Gegenantwort: ein Visum zu erhalten ist kein Hexenwerk und ich denke für echte Notfälle lässt sich da auch etwas machen. Ansonsten plant man sowas doch nicht erst eine Woche vorher. Und wenn doch (und es kein Notfall ist), dann hat man da einfach schon was falsch gemacht.
...wie beim total unbekümmerten Ablaufenlassen eines Passes.
Und wer wirklich noch so mit der russischen Staatsangehörigkeit - innerlich - verbunden ist, das sie/er diese nicht für die deutsche aufgeben will, dann hat sie/er auch nicht die deutsche zu bekommen. Sie/er ist dann einfach kein/e Deutsche/r - was ja die Staatsangehörigkeit aussagt.
Erinnert mich so ein bischen an die Diskussion von der ich neulich im Zusammenhang mit dem Löschen der Punkte in Flensburg gelesen habe. Da meinte doch ein Politiker allen ernstes: was hat denn das eine Vergehen mit dem anderen zu tun. Antwort ist für mich sehr einfach: es zeigt ein Muster. Das Muster das ein Fahrer der es schafft 18 Punkte in 3 Jahren zusammen zu sammeln (und dieser Fahrer wurde ja immer nur dann erwischt, wenn er sich ausnahmeweise mal nicht an die Regeln hielt... ja nee, is klar

) , offenbar entweder nicht willig oder in der Lage ist sich an die Regeln zu halten. Somit ist er/sie in meinen Augen charakterlich ungeeignet ein KFZ zu führen. Ein Recht auf einen Führerschein gibt es nicht.
Was hat das mit dem Thema hier zu tun: beides zeigt, dass man sich nicht an Regeln halten will oder kann. Sprich: seinen Pflichten nachkommen will. Geht es aber um die Rechte dieser Personen, nehmen wir zB mal die Rasern (um es etwas Forumneutraler auszudrücken und keinen hier anzugreifen), dann sind sie plötzlich immer ganz schnell informiert. Extrembeispiele gibt es genug: Leute abstechen, weil diese einen doch glatt gebeten haben, nicht in der S-Bahn zu rauchen ... oder einen ´Dumm angeguckt haben´, aber dann ganz schnell wissen, wieso man nicht abgeschoben werden kann. Solche Fälle gibt es natürlich auch nicht nur bei Bürgern mit Migrationshintergrund (wie ich dieses Konstrukt liebe

), aber da wird dann halt nicht so medienwirksam darauf herumgeritten. Da gibt´s dann vielleicht mal eine Schlagzeile nach dem Motto ´Er meinte: ich zahle doch 600Euro im Jahr an Versicherung. Da wird man ja wohl mal einen umfahren dürfen!´, aber das war´s dann auch.