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Re: Probleme mit Hochzeit in DEU
Verfasst: 05 Mai 2009, 23:54
von wolk0815
Tommy hat geschrieben:die russische Staatsangehörigkeit endet nicht automatisch mit Abgabe des Passes. Sonst wäre es ein leichtes für die Freundin von Oliver, diese abzulegen und man hätte das Problem nicht.
Also erstens meine ich auch nicht, dass es mit der Abgabe des Passes (" Alles klar! Hier ist mein russischer Pass. Den brauch´ ich nicht mehr. Will nur noch Deutsche sein!") getan ist, sondern ich meine das Verfahren zur Ablegung der russischen Staatsangehörigkeit.
wolk0815 hat geschrieben:Ja natürlich, das Ablegen der Staatsangehörigkeit dauert in der Tat lange.
Daraus ergibt sich zweitens für mein Verständnis (wohlgemerkt basierend darauf, wie ich als Laie die Sache sehe): was gibt´s denn dann noch, was nicht primär mit dem Ablegen der russischen Staatsangehörigkeit (ein Schritt bei dem es doch erst mal rein um die russische Seite geht - sie HAT ja schon eine andere Staatsangehörigkeit und würde ja nicht einfach staatenlos) zu tun? Das man dann auf deutscher Seite hier und da ggf (wo auch immer) seine nicht mehr existierende doppelte Staatsbürgerschaft anzeigen muss, erscheint logisch. Aber direkt mit der Abgabe? Nach meinem Empfinden würde der russische Staat doch darauf husten, wenn der deutsche Staat dann direkt da mitreden will. Oder wie verhält sich das?
Re: Probleme mit Hochzeit in DEU
Verfasst: 06 Mai 2009, 00:06
von Uwe
Man sollte schon bedenken, dass es um den "Kopf" des Standesbeamten dreht.
Naja, wenn das OLG zustimmt seit ihr aus dem Schneider, oder? Der Kopf bleibt dran.

Re: Probleme mit Hochzeit in DEU
Verfasst: 07 Mai 2009, 06:38
von Zejtnot
Tommy, ist ja spannend, hier mal einen Standesbeamten fragen zu können! Der Standardfall ist ja folgender: Wenn man seinen russischen Partner in Russland heiraten will braucht man ein Ehefähigkeitszeugnis. Dafür, aber ebenso wenn man in in Deutschland heiraten will, braucht man einen Ledigkeitsnachweis des russischen Partners.
Gehe ich hier in ein russisches Standesamt, dann sagt man mir: "So etwas gibt es nicht!" Schluss, Aus, Ende - "Auf Wiedersehen!"
(Es gibt Ausnahmen, wo einzelne Ämter so etwas informell ausgestellt haben - aber im Normalfall heißt es: "So etwas ist nicht vorgesehen!")
Natürlich bekommt man auch keine Bescheinigung, dass es so etwas nicht gibt - denn auch so eine Bescheinigung ist nicht vorgesehen. Auch einen Gesetzesauszug gibt es nicht, denn es gibt ja keine Gesetze über nicht vorhandene Bescheinigungen. Und nun?
(Dass die Ämter hier so etwas ausstellen, lässt sich auch logisch begründen: In Russland versichert man eidesstattlich, dass man nicht verheiratet ist. Geprüft werden kann dies nicht, weil es kein zentrales Register gibt. Ein Standesamt in Moskau würde nie erfahren, wenn der Bürger schon in Wladiwostok verheiratet ist - allenfalls durch den Stempel im Pass. Den Pass kann man aber absichtlich verlieren und bei Neuaustellung den Stempel nicht erwähnen. Deswegen weigert sich natürlich das Standesamt in Moskau, etwas zu bestätigen, was es nicht prüfen kann.)