Re: Namensänderung nach Heirat
Verfasst: 10 Aug 2009, 14:12
Nein, braucht man mit russischem Pass nicht.justmee hat geschrieben:Und braucht man dann immer eine Einladung?
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Nein, braucht man mit russischem Pass nicht.justmee hat geschrieben:Und braucht man dann immer eine Einladung?
Richtig, so sehe ich es auch, mit einer kleinen Einschränkung. Wenn man eine unbegrenzte Registrierung hat (im Gegensatz zur zeitlich beschränkten) - also die vormalige Propiska -, dann hat man ein Mitbestimmungsrecht. Man ist nicht der Eigentümer, aber ohne die Zustimmung aller ständig registrierten, kann die Wohnung meines Wissens nicht verkauft werden etc. Kann sein, dass ich mich da nun irre, so oder so ist es aber faktisch so, dass niemand eine Wohnung kauft, in der noch jemand ständig registriert ist - den bekäme man nämlich nicht mehr raus. Deswegen kommt die ständige Registrierung doch einem gewissen Eigentumsrecht gleich.J.Eckel hat geschrieben:das eine hat mich dem anderen nichts zu tun. Du meinst die Registrierung auf Zeit.. времени Регистрация и постоянное местожительство.
das ist ein Zettel und auf dem steht 5 Jahre und mit Mietvertrag oder Eigentum. Das eine hat aber nichts mit dem Eigentumsrecht zu tun. Das Eigentumsrecht ist gesichert im Grundbuch und nicht im Aufenthalt.
Naja, im russischen Dokument wird es aber nie ein H geben, weil dieser Buchstabe im russischen Alphabet selbst annähernd nicht existiert. In Deutschland kann wohl aber (Zepp hat dies mehrfach erwähnt) ein Begleitzettel ausgestellt werden, dass die Person in Russland den Namen Khenning trägt.sven186 hat geschrieben:Doch auch hier hilft das Standesamt in D. Deren Auskunft nach solle es keine Probleme geben, eine so genannte Namensangleichung durchzuführen.