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Re: Namensänderung nach Heirat

Verfasst: 10 Aug 2009, 14:12
von wolk0815
justmee hat geschrieben:Und braucht man dann immer eine Einladung?
Nein, braucht man mit russischem Pass nicht.

Re: Namensänderung nach Heirat

Verfasst: 18 Aug 2009, 07:20
von Zejtnot
J.Eckel hat geschrieben:das eine hat mich dem anderen nichts zu tun. Du meinst die Registrierung auf Zeit.. времени Регистрация и постоянное местожительство.

das ist ein Zettel und auf dem steht 5 Jahre und mit Mietvertrag oder Eigentum. Das eine hat aber nichts mit dem Eigentumsrecht zu tun. Das Eigentumsrecht ist gesichert im Grundbuch und nicht im Aufenthalt.
Richtig, so sehe ich es auch, mit einer kleinen Einschränkung. Wenn man eine unbegrenzte Registrierung hat (im Gegensatz zur zeitlich beschränkten) - also die vormalige Propiska -, dann hat man ein Mitbestimmungsrecht. Man ist nicht der Eigentümer, aber ohne die Zustimmung aller ständig registrierten, kann die Wohnung meines Wissens nicht verkauft werden etc. Kann sein, dass ich mich da nun irre, so oder so ist es aber faktisch so, dass niemand eine Wohnung kauft, in der noch jemand ständig registriert ist - den bekäme man nämlich nicht mehr raus. Deswegen kommt die ständige Registrierung doch einem gewissen Eigentumsrecht gleich.

Zur eigentlichen Frage: Die Abmeldung hat wohl einen Nachteil - man muss alles im russischen Konsulat klären, welches gegenüber den russischen Mitbürgern ziemlich unfreundlich ist. Wenn ich mir in Leipzig manchmal die Schlangen angeschaut habe, war ich froh, als Deutscher nur ein Visum zu wollen. (Der russische Passportny Stol ist sowohl fixer als auch freundlicher als auch deutlich billiger.)

Re: Namensänderung nach Heirat

Verfasst: 18 Aug 2009, 21:51
von sven186
Hallo,

eure Antworten weichen ja von der eigentlichen Fragestellung erheblich ab, aber auch für mich sehr interessant, abgewichen. Nun zu meinem Fall, eventuell als Tipp: Meine Frau beantragte in RU nach der Heirat einen neuen Reisepass sowie neuen "Personalausweis". Dummerweise ist dort mein deutscher Familienname, nach Norm-Übersetzung extrem abgewandelt. statt Hennig nun Kennig (oder so). Dieser Name steht dann auch im Visum/Aufenthaltsbescheinigung für D. Dieser Punkt sollte auch unbedingt bedacht werden, bei der Namenswahl. Doch auch hier hilft das Standesamt in D. Deren Auskunft nach solle es keine Probleme geben, eine so genannte Namensangleichung durchzuführen.

Re: Namensänderung nach Heirat

Verfasst: 19 Aug 2009, 07:56
von Zejtnot
sven186 hat geschrieben:Doch auch hier hilft das Standesamt in D. Deren Auskunft nach solle es keine Probleme geben, eine so genannte Namensangleichung durchzuführen.
Naja, im russischen Dokument wird es aber nie ein H geben, weil dieser Buchstabe im russischen Alphabet selbst annähernd nicht existiert. In Deutschland kann wohl aber (Zepp hat dies mehrfach erwähnt) ein Begleitzettel ausgestellt werden, dass die Person in Russland den Namen Khenning trägt.