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Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 12 Aug 2009, 22:10
von GIN
Russlandfan70 hat geschrieben:wolk0815 hat geschrieben:"Nationalität" ist keine Erfindung der UdSSR. Aufgrund der Grösse und Zusammensetzung der Bevölkerung kommt dies halt einfach häufiger zur Anwendung. In Spanien wird zB von der baskischen oder katalonischen Nationalität geredet.
In der SU wurde aber auch von Nationalität "jüdisch" gesprochen. Ich bezweifle, dass die internationale Weltgemeinschaft "jüdisch" als eine Nationalität betrachtet. Somit soll der Eintrag "jüdisch" nicht der Grösse und Zusammensetzung der Bevölkerung Rechnung tragen sondern ist schlicht und ergreifend antisemitisch motiviert.
Ist Hebräer keine Nationalität?" was ist mit der Autonomen Regionen der Hebräer?
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 12 Aug 2009, 22:19
von Russlandfan70
Kriegen Afrikaner ihre "Stämme" in den Ausweis gestempelt? Wohl eher nicht...
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 12 Aug 2009, 23:14
von m1009
Aber vielleicht in die Stammes ehhmmm Geburtsurkunde. Zumindest bei meiner Frau ist die Nationalitaet in der Geburtsurkunde vermerkt.
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 13 Aug 2009, 00:34
von Axel Henrich
Uwe hat geschrieben:Jau, aber aus kleinen Erbsen werden auch mal Größere.
Entweder steh ich voll auf dem Schlauch, oder ...
Wohlweißlich, dass ein Gesetz auch den Gueltigkeitszeitraum definieren muss, fand ich es einfach nur lustig und daher erwaehnenswert, dass die Eine von Absatz 4 betreffende Personengruppe: "Im Ausland geborene Kinder,
deren deutsche Eltern nach dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurden"
momentan ca. 9 Jahre jung ist.
Gut, 9 jaehrige Eltern muss ja nicht jeder lustig finden - um 2020 passt das dann auch wieder...
So, genug Erklaerungen!
-ah-
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 18 Aug 2009, 07:29
von Zejtnot
J.Eckel hat geschrieben:Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).
Es reicht also aus, dass ich mein Kind innerhalb eines Jahres im Konsulat melde - und schon werden auch meine Enkel problemlos Deutsche.
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 18 Aug 2009, 09:19
von Sibirier
Zejtnot, es gilt wohl nicht die Jahresfrist für Deine Kinder, sondern für Deine Enkelkinder (ich gehe jedenfalls davon aus, dass Du vor dem 01.01.2000 geboren bist....

).
Re: Staatsbuergerschaft und Nationalitaet
Verfasst: 18 Aug 2009, 09:57
von Nikolaus
Uebrigens: Die Bedingungen im Original-Gesetzestext sind sogar noch ein wenig milder...
http://bundesrecht.juris.de/rustag/__4.html
Es eilt also wirklich nicht.
