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Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 08 Sep 2009, 14:36
von wolk0815
crion hat geschrieben:Vorher könnten wir gar nichts tun, meinte er, und es klang auch nicht so, als wäre er bereit, mir zu sagen, welche Unterlagen meine Frau bei der Botschaft einreichen muss... *seufz* Da mache ich mir irgendwie grad nicht so große Hoffnungen - hoffentlich fälschlicherweise?
Als ich damals bei unserer ABH nach Schritten für eine Vorabzustimmung gefragt hatte, wurde mir da gleich gesagt, dass die das nicht machen würden.
Was die Unterlagen angeht: nun ja, ich würde als Mitarbeiter der ABH mich auch nicht aus dem Fenster lehnen und jemandem erzählen, was einen andere Dienststelle denn für Papiere von einem will. Dazu ist nunmal die Botschaft da. Also folgt dem Rat von Sibirier und macht euch da schlau.

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 08 Sep 2009, 17:52
von sunshine123
Auf jeden Fall erst einmal in der Botschaft anfragen, noch einmal den Sachverhalt schildern und bitte nicht mit dem Urteil triumphierend herum wedeln. Erstens mag mensch (und Beamter im Besonderen) gar nicht, von jemandem belehrt zu werden und zweitens: Aus dem Urteil ergibt sich noch kein Rechtsanspruch. Man kann darauf verweisen, dass in ähnlich gelagerten Fällen das Verwaltungsgericht so entschieden hat ... aber eben nicht darauf bestehen und daher auch nicht dem Beamten mit dem Urteil in der Hand erklären: Und deshalb müsst ihr meiner Frau nun das Visum erteilen! Nimm das Urteil als Argumentationshilfe: Du hast gelesen von dem Fall ... hast im Internet das Urteil gefunden ... träfe das nicht auch in eurem Fall zu, könnte das nicht geprüft werden etc.

Die Ausländerbehörden verweisen in der Regel immer auf die Auslandsvertretungen, was die Papiere angeht, denn jede Vertretung in jedem Land fordert andere Unterlagen. Klar, die Basics sind immer die gleichen, aber selbst bei den deutschen Vertretungen innerhalb der RF gibt es mitunter geringfügige Abweichungen, daher immer auf die Webseite des jeweiligen Konsulats oder eben der Botschaft schauen.

Ich drück' die Daumen, dass alles schnell und reibungslos funktioniert, du kannst ja weiter berichten ...

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 02 Feb 2010, 22:51
von crion
sunshine123 hat geschrieben:Ich drück' die Daumen, dass alles schnell und reibungslos funktioniert, du kannst ja weiter berichten ...
Nach langer Stille von meiner Seite nun eine kurze Rückmeldung:
- Damals hatte ich das Auswärtige Amt angeschrieben. Von dort kam nach etwa zwei Wochen postalisch die Rückmeldung, dass nichts zu machen sei. Das war uns mittlerweile zum Glück egal.
- Mittlerweile ist (seit dem 26.12.2009) unsere Tochter auf der Welt :-D Absolut süß & knuddelig :-) Und Mutter und Tochter geht es gut bis sehr gut. Nun hoffen wir, dass jetzt alles ein wenig einfacher wird - besonders wegen ihrer fast 7jährigen Tochter aus erster Ehe befürchten wir bürokratische Schwierigkeiten. Mal schauen und das Beste hoffen...

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 03 Feb 2010, 09:36
von Sibirier
Dann gratuliere ich erst Mal und wünsche alles Gute und Liebe!!!!

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 04 Feb 2010, 08:21
von Zejtnot
Herzlichen Glückwunsch!
crion hat geschrieben:Nun hoffen wir, dass jetzt alles ein wenig einfacher wird - besonders wegen ihrer fast 7jährigen Tochter aus erster Ehe befürchten wir bürokratische Schwierigkeiten. Mal schauen und das Beste hoffen...
Das wichtigste ist, dass der Vater des Kindes zustimmt. Wenn das gegeben ist, ist der Rest einfacher.

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 04 Feb 2010, 09:20
von Sibirier
..und die Zustimmung muss notariell beglaubigt sein!

Aber war das mal hier nicht im Thread, dass jetzt die Botschaften auch einen richterlichen Beschluß über das Sorgerecht verlangen?

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 11 Feb 2010, 01:30
von crion
Hallo Zejtnot!
Zejtnot hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch!
Dankeschön :-)
Zejtnot hat geschrieben:
crion hat geschrieben:Nun hoffen wir, dass jetzt alles ein wenig einfacher wird - besonders wegen ihrer fast 7jährigen Tochter aus erster Ehe befürchten wir bürokratische Schwierigkeiten. Mal schauen und das Beste hoffen...
Das wichtigste ist, dass der Vater des Kindes zustimmt. Wenn das gegeben ist, ist der Rest einfacher.
Im Moment sieht es ganz so aus als würde er *nicht* zustimmen. Schon sehr krank dass nun nach drei Jahren des Desinteresses plötzlich wieder "Interesse" da ist... scheinbar macht es sehr viel Spaß anderen Leuten das Leben schwer zu machen *seufz* Mal schauen wie wir das in absehbarer Zeit gelöst bekommen... ich "liebe" die russische Gesetzgebung dafür, dass es *keine* Möglichkeiten zu geben scheint, solange er ein paar lausige Mäuse jeden Monat zahlt - Horror!

Beste Grüße,
Christian

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 11 Feb 2010, 09:50
von Sibirier
Übt er denn sein "Besuchsrecht" aus? Wenn nein, habt ihr wohl Chancen, vor Gericht das alleinige Sorgerecht zu erhalten....

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 11 Feb 2010, 12:29
von wolk0815
War da nicht schon in der Vergangenheit eine Diskussion darüber, aus der hervorging, dass in Russland das Sorgerecht eben nicht so leicht entzogen wird. Und schon garnicht wegen ´Nichtbesuchens´.

Re: Einreise meiner Ehefrau nach Deutschland nach der Geburt

Verfasst: 11 Feb 2010, 12:34
von Sibirier
Ich kenne jemand, die hat's geschafft....