Seite 21 von 44
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 26 Apr 2012, 11:23
von m1009
asgardcrew hat geschrieben: Gibt es das irgendwo mit Unterschrift und Stempel zum Downloaden?
http://images.yandex.ru/yandsearch?text ... 0%B0%D1%8F
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 27 Apr 2012, 09:09
von asgardcrew

??????????
Bin zu doof, oder warum hilft mir das nicht weiter?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 27 Apr 2012, 10:11
von bella_b33
Du wolltest doch Stempel zum downloaden

....sicher nur ein kleines Scherzchen vom m1009
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 27 Apr 2012, 12:56
von asgardcrew
:idea: jetzt
aber noch immer keine nützliche Antwort
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 27 Apr 2012, 13:12
von Nikolaus
http://www.mid.ru/BDOMP/spd_md.nsf/0/AE ... 36002E07A9
Da gibt es ein tiff-file mit dem gescannten Abkommen, vom Aussenministerium, ganz offiziell mit Unterschriften.
Der Dich interessierende Punkt in diesem Abkommen zwischen Deutschland und Russland vom 10.12.2003 ist Artikel 15 Punkt 2, aber das weisst Du ja sicherlich schon.
Waere fein, wenn Du erfahren koenntest, von welcher kuerzlichen Gesetzesaenderung Dein FMS-Mitarbeiter da spricht, man weiss ja nie ...

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 28 Apr 2012, 18:20
von asgardcrew
also, Gesetzesänderung nur in der Weise dass nun beschlossen wurde:
Da man weiß dass es an diversen Grenzübergängen zu Aufenthalten gekommen ist da einige Beamte dieses Papier nicht kennen

, und dadurch wohl auch zu den Fällen dass dadurch Flüge verpasst wurden, hatt die Regierung festgelegt dass ab sofort jeder der eine RWP hatt ein Dreijahresvisa umsonst und ohne großen bürokratischen Aufwand bekommt!
einfach Kopie von Migrationskarte,RWP,Reisepass (Lichtbildseite reicht) und vier Passbilder, ein Formular ausfüllen und schon kann man sich nach circa 2 Wochen ein Dreijahresvisum abholen welches aus einem gesondertem Papier in Form eines Ausweises besteht, also nicht in den Pass direkt eingetragen wird!
Quasi ein Service für Neueinwanderer, da Kostenlos, wird es jedem von den hiesigen Stellen geraten das Angebot anzunehmen um Grenzübergänge zu erleichtern!
Ansonsten ist es nach wie vor so dass man zwar kein Visa braucht, aber eines geschenkt bekommt!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 28 Apr 2012, 18:28
von asgardcrew
Nikolaus hat geschrieben:Der Dich interessierende Punkt ist Artikel 15 Punkt 2, aber das weisst Du ja sicherlich schon.
Waere fein, wenn Du erfahren koenntest, von welcher kuerzlichen Gesetzesaenderung Dein FMS-Mitarbeiter da spricht, man weiss ja nie ...

Wußte ich,danke! nur die hiesigen Beamten waren erstaunt dass ich davon weiß!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 03 Mai 2012, 07:26
von Norbert
asgardcrew hat geschrieben:Da man weiß dass es an diversen Grenzübergängen zu Aufenthalten gekommen ist da einige Beamte dieses Papier nicht kennen

, und dadurch wohl auch zu den Fällen dass dadurch Flüge verpasst wurden, ...
Mir hat man damals auch im UFMS gesagt: "Wenn Sie denken, dass jeder Grenzer dieses Abkommen kennt ...!"
Die Praxis: Es kannte es jeder, zumindest der Vorgesetzte. Selbst an den zwei Land-Grenzübergängen zwischen Russland und Kasachstan hatte ich keine Probleme. "Wo ist Ihr Visum?" "Ich brauche keins, es gibt ein Abkommen mit Deutschland." "Hmmm. Ich rufe fix mal den Chef an. ... Chef, hier ist ein Deutscher, ohne Visum, erzählt von einem Abkommen mit Deutschland. Er ist gemäß seinen Stempeln im Pass schon mehrmals in Moskau ohne Visum ein- und ausgereist. Was soll ich machen? ... OK, ich stempel ihn erstmal durch, Ihr sucht noch ein wenig. Notfalls annulieren wir den Stempel später!"
Ich habe mich damals wegen der Warnung in meinem UFMS auch extra hier im Forum angemeldet.
Auf der anderen Seite ist es natürlich prima, wenn Sie quasi die Realität nun durch ein Entgegenkommen (Visum einfach und kostenlos) dem Abkommen anpassen.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 03 Mai 2012, 09:43
von bella_b33
Norbert hat geschrieben:
Ich habe mich damals wegen der Warnung in meinem UFMS auch extra hier im Forum angemeldet.
Also müssen wir uns bei Deinem UFMS dafür "bedanken"?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 27 Mai 2012, 20:00
von asgardcrew
youshouldntknow hat geschrieben: Dann eine andere Frage: Wie eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn man noch keinen Hochschulabschluss und auch keine abgeschlossene russische Berufsausbildung hat? Als RVP-Inhaber hat man das Recht, selbstaendig eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, das muss nicht unbedingt der Arbeitgeber machen, soviel haben die mir schon gesagt. Dauert angeblich 2 Wochen, kostet 2000 Rubel und gilt 1 Jahr. Aber man muss einen in Russland anerkannten Berufsabschluss haben, auch wenn man im Rostic's Klopse braet...
Nicht ganz richtig, du kannst auch deinen Gesellenbrief aus DE mitbringen,( mit Apostille versteht sich, und im Original) vom Notar übersetzen lassen, wird auch aktzeptiert, gibts aber trotzdem nur eine Arbeitserlaubniss für ein Jahr, danach das selbe wieder!