Nikolaus hat geschrieben:Und es ist mir bewusst, dass man ohne genaue Kenntnis u.a. der russischen Strafprozessordnung gar nicht beurteilen kann, ob und welche Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen oder gar "rechtsstaatlicher Prinzipien" durch das Gericht vorliegen. Die Meinung von kompetenten Juristen liegen ja da weit auseinander, und fuer eine entsprechende Bewertung gibt es eine exakte Prozedur.
Und welche "exakte Prozedur" gibt es da deiner Meinung nach? Wann soll diese greifen?
Meinst du eine anschließende Überprüfung des Urteils? Durch wen? Achja.... es muss dann natürlich ein russisches Gericht sein, wegen der Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen oder der "rechtsstaatlichen Prinzipien.
Zum Ablauf des Prozesses darf man sich als Laie natürlich keine Gedanken machen, Sachen wie
- Der Zeuge der Anklage hat sich wegen "Geschäftsreise außerhalb von Moskau" abgemeldet. Kein Wort (und keine Frage zulässig) wo er sich aufhält, wann er wiederkommt, etc. Das Gericht lässt es zu, dass seine Aussage vorgelesen wird, obwohl diese noch nicht einmal vom Zeugen selbst unterschrieben ist. Bei der Zeugin der Verteidigung wird allerdings penibelst der Ausweis geprüft und sie muss nachweisen, dass sie wirklich dort arbeitet, wo eine der Angeklagten studiert hat. Bei keinem der Zeugen vorher (alles Zeugen der Anklage) wurde vorher auch nur irgendwas überprüft!
- Laut Anweisung der Richterin wird niemand ins Gerichtsgebäude gelassen (dazu existiert eine Tonbandaufnahme - wird ignoriert). Andererseits dürfen aber nur Zeugen aufgerufen werden, die sich im Gebäude befinden. Hinweise auf den Widerspruch werden von der Richterin mit "benehmen Sie sich!" ignoriert.
- Es werden "Zeugen" der Anklage zugelassen, die das ganze erst im Internet gesehen haben, die gar nicht selbst dabei waren.
...darf natürlich nur ein juristischer Experte bewerten!!!
Lächerlich!
Ob die Kraulschwimmtechnik bei Michael Phelbs optimal ist oder nicht - das kann wohl nur ein Experte bewerten.
Bei Lieschen Müller, die gestern vor Sylt fast abgesoffen ist, war sie es nicht. DAS zu bewerten, dafür braucht man keinen Experten!