Moin Moin,
Lieber Dietrich,
Die "Beweiskraft" der russischen Pressekonferenzen ist seit den Lügen zum Abschuss von MH17 keinen Deut besser geworden.
Oder die der ukrainisch-niederländischen Untersuchung und die ganzen arbeitslosen Blogger mit ihren zahlreichen Nebelkerzen.
Lieber Norbert,
Mal eine ganz pragmatische Frage: Wie wird eigentlich ein Luftraum definiert?
Vollkommen unterschiedlich, da es nun mal nicht "den" Luftraum gibt. Es sind mehr "die" Lufträume, die vollkommen unterschiedlich definiert werden bzw. ihre Grenzen gesetzt werden.
Du kannst z.B. einen Luftraum haben, wo es Dir nicht gestattet ist in diesen reinzufliegen, z.B. biste ein Sportflieger und willst einen Flughafen durchfliegen. Eigenmächtig darfste es definitiv nicht, aber im Prinzip ist es nach Anfrage der Flugsicherung absolut möglich (Sicherlich werden die bei nem Gleitschirmflieger sich mehr die Stirnrunzeln, als bei einem Sportflieger, der ne Notlandung machen will).
Ähnlich verhält es sich auch mit militärischen Sicherheitsbereichen in der Luft. Du hast ne Anfrage zu starten. Wird Dir der Überflug gewährt, heißt es aber nicht, dass Du nun stets Überflugrechte erlangst. Beim nächsten Mal kann es Dir ggf. verweigert werden. Hälst Du Dich nicht dran, dann darf selbstverständlich mit militärischen Mitteln reagiert werden, d.h. aber nicht "da fliegt er, drück den Knopf!", sondern da gibt es Eskortmaßnahmen, die den Eindringling dann bis zum (eigenen) Flugplatz begleiten. Diese Maßnahmen sind für Piloten eigentlich unmissverständlich (sich vor oder neben einen setzen und mit Flugzeugneigungen bzw. Handzeichen signalisieren, dass man folgen soll).
Fügt sich der Eindringling nicht, so gibt es weitere Maßnahmen mit denen man zu verstehen gibt, dass es ernsthafte Folgen mit sich führen kann, z.B. "Warnschüsse" (Vorbeischießen), "Flugrichtung des Eindringling mit Beschuss kreuzen", ...
Gruß
Haya