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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 08 Jun 2014, 17:08
von L. Viktor
Nikolaus hat geschrieben:http://www.mid.ru/BDOMP/spd_md.nsf/0/3C ... B500367D9F
Da gibt es ein tiff-file mit dem gescannten Abkommen, vom Aussenministerium, ganz offiziell mit Unterschriften.
Der Dich interessierende Punkt ist Artikel 15 Punkt 2, aber das weisst Du ja sicherlich schon.
Link ist down.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 08 Jun 2014, 23:59
von Nikolaus
Ja, nach gerade mal zwei Jahren ist das aber eine wirklich einzigartig verantwortungslose Schlamperei ...
Ich habe den aktuellen link nochmal beim russischen MID gesucht und in meinem alten Beitrag aktualisiert.
Haette nie gedacht, dass sich nochmal jemand fuer die Stempel und Unterschriften unter dem Abkommen interessiert ...

Sorry.
(Den Text des Abkommens findet man ja an 1000 Stellen.)
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 09 Jun 2014, 04:49
von asgardcrew
Ja, dass man das überhaupt noch braucht!
Ich hab weder das noch das ominöse Visum welches ich bekommen habe je gebraucht,
gut das Visum nutz ich ab und an wenn man mit meine Ausweis nicht klarkommt! :lol
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 09 Jun 2014, 06:27
von m1009
Ja, dass man das überhaupt noch braucht!
Aufgrund der sich zuspitzenden Situation ist es, fuer einige, aktueller denn je ....
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 08 Mai 2015, 17:17
von asgardcrew
Es ist mal wieder soweit,
RWP abgelaufen, durch Arbeit für die VID zu spät, also neue RWP, Übergangsweise ist eine Ausreise gewollt teilte mir man Lapidar mit!
Aber: welches Visum beantrage ich denn jetzt, Touristenvisum?
Hatt das Konsulat Kentniss von vorliegenden RWP`s? Können die das immer noch nicht einstempeln?
War bis heute auf Montage, jetzt ist es natürlich schon etwas spät um im Konsulat anzurufen, werde ich wohl am Montag machen müssen!
Aber hatt da einer schon Erfahrungen gesammelt?
Und hatt schon mal einer die russische Staatsangehörigkeit als zweite beantragt? Behördengänge? Voraussetzungen?
Wünsche allen ein schönes Wochenende!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 12 Mai 2015, 09:27
von Norbert
Nochmal in verständlicher Form: Du warst auf Montage und hast somit nicht bemerkt, dass Dein RWP abgelaufen ist. Du musstest also eine neue beantragen und bis diese genehmigt ist, bittet man Dich, auszureisen. Soweit korrekt?
Theoretisch kann man die neue RWP im Konsulat erhalten, wenn man sie da auch beantragt hat. Ansonsten dürfte jeder Visumstyp gehen - ich würde jenen nehmen, auf dem die RWP basiert (also Business, wenn via Arbeit, Besucher, wenn via Ehe).
Die russische Staatsangehörigkeit als zweite zu beantragen scheitert an mehreren Dingen: Bei den Deutschen ist dies nicht gewünscht, es sei denn Du bekommst eine Beibehaltungsgenehmigung (
http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staats ... -node.html). Bei den Russen muss man ebenso nachweisen, dass man seine bisherige Staatsbürgerschaft abgegeben hat, abgeben wird oder nie eine besessen hat. Angeblich funktioniert es wohl, wenn man behauptet, man wäre staatenlos und hätte dafür keinen Nachweis (was man nicht ist, kann man schlecht nachweisen) - aber da die Deinen deutschen Pass ja schon kennen, ist dies nicht sonderlich glaubwürdig.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 12 Mai 2015, 11:42
von bella_b33
asgardcrew hat geschrieben:
Und hatt schon mal einer die russische Staatsangehörigkeit als zweite beantragt? Behördengänge? Voraussetzungen?
Ich hatte es versucht, hätte diese Beibehaltungsgenehmigung im Prinzip auch erhalten. NUR weiß man in DE davon, daß in Ru die 2. Staatsbürgerschaft abgelegt werden muss, wenn man die Russische erhält. Man möchte daher vom örtlichen UFMS ein Schreiben haben, daß Denen die 2. Staatsbürgerschaft egal ist.....dieses Schreiben wird es nach derzeitigem Rechtsstand nicht geben.
asgardcrew hat geschrieben:Behördengänge? Voraussetzungen?
Voraussetzungen sind natürlich möglichst viele Dinge, die man in beiden Ländern hat, sonst wäre die Beantragung ja nicht interessant. Grundstücksbesitz, Familienmitglieder, berufliche Reisetätigkeiten usw. Behörden, mit Denen ich da im Großen und Ganzen zu tun hatte waren die deutsche Botschaft Moskau und das auswärtige Amt in Deutschland.
Meine ehrliche Meinung, mach beim nächsten Mal das VID und Ruhe ist(für 5 Jahre)
Gruß
Silvio
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 13 Mai 2015, 13:44
von asgardcrew
Norbert hat geschrieben:Nochmal in verständlicher Form: Du warst auf Montage und hast somit nicht bemerkt, dass Dein RWP abgelaufen ist. Du musstest also eine neue beantragen und bis diese genehmigt ist, bittet man Dich, auszureisen. Soweit korrekt?
Nicht ganz, ich war auf Montage und es war laut UFMS zu spät umd die VID zu beantragen! RWP war kein Problem!
Neue RWP ist fertig zur Abholung, nur: wenn die alte abgelaufen ist soll man ausreisen, mit Visa wieder rein und die neue abholen! Es gibt quasi keine Regelung für die Übergangszeit!
Also rein theoretisch:
RWP endet am 01.02. am 01.02. ausreisen
Neue beginnt am 02.02 ,am 01.02 ausreisen Visa besorgen , wieder einreisen und neuen Stempel holen!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 13 Mai 2015, 13:51
von asgardcrew
bella_b33 hat geschrieben:asgardcrew hat geschrieben:
Und hatt schon mal einer die russische Staatsangehörigkeit als zweite beantragt? Behördengänge? Voraussetzungen?
Ich hatte es versucht, hätte diese Beibehaltungsgenehmigung im Prinzip auch erhalten. NUR weiß man in DE davon, daß in Ru die 2. Staatsbürgerschaft abgelegt werden muss, wenn man die Russische erhält. Man möchte daher vom örtlichen UFMS ein Schreiben haben, daß Denen die 2. Staatsbürgerschaft egal ist.....dieses Schreiben wird es nach derzeitigem Rechtsstand nicht geben.
Meine ehrliche Meinung, mach beim nächsten Mal das VID und Ruhe ist(für 5 Jahre)

Hmm, meine Frau hatt da jetzt mal nachgefragt und die Auskunft erhalten dass es wohl kein Problem wäre wenn man das anmeldet, angeblich soll es auch wie in Deutschland nur um die heimlichen die das nicht anmelden gehen! Quasi wie in DE, da soll man ja auch diese Bewilligung beantragen!
Wenn jetzt alles klappt (hab mir jetzt ein Touristvisa beantragt) kann ich dazu genaueres bis Mitte nächsten Monats was sagen!
Und wegen der VID, darum gehts ja eigentlich, das wären dann auch nur wieder 5 Jahre, und die selbe Rennerei wieder! 5 Jahre sind schnell vorbei!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 13 Mai 2015, 16:22
von bella_b33
asgardcrew hat geschrieben:Und wegen der VID, darum gehts ja eigentlich, das wären dann auch nur wieder 5 Jahre, und die selbe Rennerei wieder! 5 Jahre sind schnell vorbei!
Da geb ich Dir recht, die Zeit verfliegt. Ich muss auch in 2 Monaten los und das neue Vid beantragen...schonwieder 5 Jahre rum.
asgardcrew hat geschrieben:Hmm, meine Frau hatt da jetzt mal nachgefragt und die Auskunft erhalten dass es wohl kein Problem wäre wenn man das anmeldet, angeblich soll es auch wie in Deutschland nur um die heimlichen die das nicht anmelden gehen! Quasi wie in DE, da soll man ja auch diese Bewilligung beantragen!
Ja genau, die Beibehaltungsgenehmigung! Wenn Du sie hast, dann ist der Rest kein Problem. Mein UFMS hatte auch den russischen Pass unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit angeboten, das allerdings nur mündlich, da es nach geltendem russischen Recht so im Moment nicht möglich ist. Daher gab es das Schreiben vom UFMS fürs auswärtige Amt DE nicht und mein Verfahren zur Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist "eingefroren", bis sich irgendwann mal etwas ändert.
Gruß
Silvio