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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 14 Mai 2015, 08:46
von Norbert
asgardcrew hat geschrieben:RWP endet am 01.02. am 01.02. ausreisen
Neue beginnt am 02.02 ,am 01.02 ausreisen Visa besorgen , wieder einreisen und neuen Stempel holen!
Was ist das denn für ein Quatsch? Wenn es auch nach Nachfrage beim Chef der Behörde dabei bleibt, dann würde ich in Moskau beim MID nachfragen, wieso so etwas gefordert wird. Das ist ja vollkommen absurd.

Wieso wurde eigentlich eine neue RWP ausgestellt und nicht die bisherige verlängert?!

Ganz davon abgesehen, dass Du als Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung ja gar kein Visum brauchst als Deutscher ...

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 14 Mai 2015, 11:47
von asgardcrew
Naja, neue oder verlängert, der Weg ist der gleiche, man muss neu beantragen mit allem drum und dran! Einen neuen Stempel gibts ja auch!

Und die Mädels da meinten dass die neue RWP zwar schon abgesegnet ist, aber sie sie nicht weiter bearbeiten dürfen solange die alte nicht abgelaufen ist!

Nun also ist die Situation folgende: dass sie die neue RWP erst einstempeln dürfen wenn die alte abgelaufen ist, wenn die aber abgelaufen ist und ich aber noch da bin um die neue abzuholen bin ich quasi Illegal im Land! Und darum sei es so gewollt dass ich zum Ende hin Ausreise, und da ich dann ja keine Aufenthaltsgenehmigung mehr besitze (da abgelaufen) brauche ich Ergo ein Visum um einreisen zu können um die Neue abzuholen!

Verstehen tut das keiner, vor allem dass es da keine Übergangsregelung gibt, es geht ja bei rechtzeitiger Beantragung nur um einen Tag! Allerdings versteh ich die Mädels auch, die Gesetze ändern sich ja im Monatstakt, da blickt ja eh keiner mehr durch!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 14 Mai 2015, 12:35
von Norbert
asgardcrew hat geschrieben:Naja, neue oder verlängert, der Weg ist der gleiche, man muss neu beantragen mit allem drum und dran! Einen neuen Stempel gibts ja auch!
Nein, eben nicht. Das Formular für die Verlängerung ist deutlich kürzer, man muss nicht nochmals alle Gesundheitsuntersuchungen durchlaufen, etc. Genau das ist ja meine Frage - auch ein RWP darf laut Gesetzt 2 x für je 1 Jahr verlängert werden! Oder wurde das Gesetz geändert?

Irgendwer bindet Dir da einen Bären auf.

(Die Verlängerung des Vid sind 2 statt 4 Seiten, keine Untersuchungen und am Ende nur ein Stempel im bestehenden Dokument.)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 15 Mai 2015, 07:49
von Norbert
Die Änderungen für Inhaber eines Vid na Zhitelstvo ab Sommer 2015, die vor allem die Meldung ausländischer Konten betreffen, habe ich in einen extra Thread ausgegliedert. http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=107&t=17930

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 15 Mai 2015, 17:49
von Nikolaus
Ich hab' jetzt keine Zeit, die rechtlichen Bestimmungen hervorzukramen, aber mir scheint auch, dass eine zeitweilige Aufenthaltsberechtigung nur 3 Jahre gilt und nicht verlaengert werden kann.
Ich meinte auch, dass es fuer die Einreise zum Abholen einer fertigen zeitweiligen Aufenthaltsberechtigung eine spezielle Visumart gibt. (Man kann aber sicher hoffen, dass die Russen durch die Finger schauen, wenn man mit einem anderen Visum anreist.)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 18 Mai 2015, 08:06
von Norbert
Sie galt bei mir sogar nur ein Jahr und konnte zweimal verlängert werden. Ich ging bei asgardcrew von einer solchen Verlängerung aus.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 18 Mai 2015, 10:02
von zimdriver
... meine VRP, ausgestellt im Januar 2015, gilt 3 Jahre. Da es meine erste ist, weiss ich nicht, ob sie verlängert werden kann.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 18 Mai 2015, 10:18
von Nikolaus
Naja, Norbert, Russland ist ja gross und vielleicht war ja Dein Erlebnis bereits vor langer Zeit; aber im Auslaendergesetz und allen moeglichen Untersetzungen gibt es mindestens seit 2006 nur eine Gueltigkeitsdauer von 3 Jahren. (Ueber den Weiterbestand der Voraussetzungen fuer den zeitweilgen Aufenthalt muss man freilich die Behoerde jaehrlich informieren. Und ggf. koennte die Aufenthaltsgenehmigung auch annulliert werden.)
Na - wurscht, ich wollte eigentlich asgardcrew nur darin bestaerken, dass die Damen vom FMS sich ihm gegenueber wohl nicht boesswillig verhalten haben.
http://www.consultant.ru/document/cons_ ... ame=6#p169
(Artikel 6, Pkt. 1)
Wenn man Zeit und Lust hat, kann man ja auch nachlesen, wie die Damen vom FMS im Detail vorzugehen haben, welche Behoerden zur Pruefung einzuschalten sind, welche elektronischen Wege mittlerweile ggf. zur Verfuegung stehen ...
http://fmsnnov.ru/?id=9826 ;)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 18 Mai 2015, 10:36
von Norbert
OK, ich sollte vielleicht weniger schnell schreiben oder immer zuerst Dein Posting abwarten, bevor ich mich hier aus dem Fenster lehne.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 18 Mai 2015, 16:52
von bella_b33
zimdriver hat geschrieben:... meine VRP, ausgestellt im Januar 2015, gilt 3 Jahre. Da es meine erste ist, weiss ich nicht, ob sie verlängert werden kann.
Ich hatte bisher auch nur eine RVP und bin dann von dieser gleich aufs VID weiter, daher hab ich auch wenig Ahnung, ob sie verlängert werden konnte. Sie war aber länger als 1 Jahr gültig, als ich mein VID bekam, war das Dingen schon über 1,5 Jahre im Pass.