Seite 25 von 44

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Okt 2015, 16:31
von asgardcrew
Nein hatt sich nichts geändert, aber das ist ja das kleinste Problem!

30% von 12000, oder 0% von 0


Ich denke ich werde hier mal einen Arzt aus meinem Bekanntenkreis aufsuchen, da lässt sich bestimmt was machen!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Okt 2015, 16:32
von Norbert
Wie willst Du es beim jährlichen Rapport verheimlichen? Oder gibst Du diesen einfach nicht ab und bezahlst die vorgesehene Strafe?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Okt 2015, 16:39
von asgardcrew
Nichts verheimlichen, werde mir von einem Arzt was ausstellen lassen, übersetzen, und beim Rapport mit vorlegen!

Gibt es eine vorgesehene Strafe wenn man den Rapport nicht macht? Soviel ich weiß guckt dann die Polzei mal wo du bist und du machst ihn dann trotzdem, also nichts gewonnen!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Okt 2015, 23:14
von bella_b33
asgardcrew hat geschrieben:30% von 12000, oder 0% von 0
13% von 0 ;) *duck und schnell weg*
asgardcrew hat geschrieben:Mann oh Mann, diese ewige zurückdatieren der RWP geht mir so auf den Nerv!Zack, hatt mein Jahr nur noch 10 Monate!
Nunja, die Ämter müssen sich ja auch irgendwie schützen, wenn Du nicht pünktlich da warst....ersatzweise könnten sie Dir auch direkt den Weg zur Neubeantragung zeigen, ich find das schon freundlich von Denen, daß sie Dir da so entgegen kommen.

Ich hatte mal 2009 mit RWP einen Ausreiseantrag gestellt und kam auch 7 Wochen zu spät zurück(man sagt ja bei dem Ausreiseantrag, wann man wieder da ist)....hatte mir auch was von nem Arzt bescheinigen lassen, wollte niemand sehen. Es hat nichtmal jemand gefragt, warum ich so spät komme. Ich war da aber auch nicht über die 180 Tage.

Gruß
Silvio

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Okt 2015, 10:48
von Norbert
An sich haben wir als Deutsche ja oft noch einen gewissen Bonus. Wobei dieser seit den Streitereien um die Ukraine spürbar gesunken ist.

Und so ist es denn auch, dass man mich letztes Jahr plötzlich wegen banalen Registrierungsfehlern (die sich letztendlich nicht einmal als Fehler herausstellten) sofort bestrafen wollte. Genauso ist es hier - an sich könnte man davon ausgehen, dass nichts passiert. Aber es kann eben inzwischen auch ganz anders kommen.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Okt 2015, 11:00
von asgardcrew
bella_b33 hat geschrieben: Nunja, die Ämter müssen sich ja auch irgendwie schützen, wenn Du nicht pünktlich da warst....
Naja, am 14.03 zum letzten gültigen Tag der RWP ausgereist, neue im Mai bekommen, zurückdatiert auf den 18.03, vier Tage nach Ausreise, so schnell krieg ich ja nicht mal ein Visum zum wieder einreisen!

Wenn ich nicht pünktlich da war :? Mann Mann Mann ;)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 13 Feb 2016, 17:11
von Berlino10
Norbert hat geschrieben:*** Update 27.09.15: Punkt 10 ist neu dazugekommen

(10) Ab dem 01.01.2015 müssen die Ausländer, die in Russland eine vorläufige oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, folgende Prüfungen ablegen: Russisch lesen, schreiben und sprechen sowie russische Geschichte und Grundlagen der russischen Gesetzgebung. Details hierfür(durchführende Einrichtungen und Institute) sind beim örtlichen UFMS zu erfragen.
Das bedeutet, ein erfolgreich bestandener Test ist bereits nötig zur Antragsabgabe?
Nur zu machen in RUS?

Norbert hat geschrieben:
Nachdem man alles abgegeben hat, wird der Antrag überprüft. Eventuell kommt die Polizei vorbei und schaut, ob man wirklich da wohnt. Wenn alles ok ist, bekommt man eine Spravka, dass man den Antrag abgegeben hat. Hat man kein Visum oder keinen anderen Aufenthaltsstatus, muss man leider trotz dieser Spravka aus Russland ausreisen.
vorher kann man nur per sonstigen Visa in RUS sein - für diese 6 Monate gibt es aber kein "legales" Visum zur Familienzusammenführung?
Die Agentur-Arbeitsvisa sind ja kaum legal? Und wohl auch nicht zu empfehlen, will man einen seriösen Weg einschlagen?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 13 Feb 2016, 18:48
von m5bere2
Berlino10 hat geschrieben:Das bedeutet, ein erfolgreich bestandener Test ist bereits nötig zur Antragsabgabe?
Ja, ohne Zertifikat nehmen die den Antrag erst gar nicht an. Zumindest bei Visa-Ausländern. Visumsfreie GUS-Ausländer können die den Test wohl auch nach Abgabe des Antrags machen. Bei denen dauert die Bearbeitung aber auch nur 2 Monate statt 5. Mein Antrag war übrigens nach vier Monaten durch (man hat mich aber nicht darüber informiert).
Nur zu machen in RUS?
Es gibt eine ausschöpfende Liste mit anerkannten Testzentren. Es gibt auch welche im Ausland, in erster Linie in den GUS-Ländern. Als ich da vor einem Jahr reinguckte, gab es keine offiziellen deutschen Testzentren. Ein normaler ТРКИ-Test oder so reicht leider nicht. Ich halte aber auch die medizinischen Tests im Ausland für schwierig zu erbringen, die wollen da alles auf so einer speziellen Urkunde gestempelt haben, dass man kein HIV hat, keine Drogen nimmt, keine psychischen Probleme oder Tuberkulose hat, usw...
vorher kann man nur per sonstigen Visa in RUS sein - für diese 6 Monate gibt es aber kein "legales" Visum zur Familienzusammenführung?
Nein, leider nicht. War auch mein Problem und wurde mir vom FMS auch genau so bestätigt.

Laut Gesetz kann man den RVP-Antrag über die Botschaft stellen, die den per Post abwickelt. Soweit die theoretie. Die Botschaft in Berlin wollte damals davon nichts wissen, da hat man mich nur angeguckt wie ein Auto. Sonst könnte man ja theoretisch mal einen Urlaub mit Sprach- und Medizintests in Kaliningrad verbringen und den Antrag bei der Botschaft einreichen. ;-)
Die Agentur-Arbeitsvisa sind ja kaum legal? Und wohl auch nicht zu empfehlen, will man einen seriösen Weg einschlagen?
Kannst ja ein Semester in Russland studieren. Ansonsten habe ich es am Ende genau über ein Arbeitsvisum gemacht, allerdings völlig seriös.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 13 Feb 2016, 19:27
von Berlino10
m5bere2 hat geschrieben:
Kannst ja ein Semester in Russland studieren. Ansonsten habe ich es am Ende genau über ein Arbeitsvisum gemacht, allerdings völlig seriös.
Danke für die Infos ...
Sprachstudium mit 48? ... mal schauen, was da geht ...

was heisst seriös? Über die Agentur sind es doch immer gefakte Arbeistverhältnisse?
Ich jedenfalls arbeite im Internet ohne russ. Arbeitgeber ...

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 13 Feb 2016, 20:12
von m5bere2
Berlino10 hat geschrieben:was heisst seriös?
Dass ich mir einen echten russischen Arbeitgeber gesucht habe, der den ganzen bürokratischen Kram auf sich genommen hat. Das schien mir der einfachste Weg der Familienzusammenführung nach Russland zu sein. Wobei die Familie natürlich auch schon vorher zusammen war, nur eben in Deutschland. Ja, ist etwas doof ... selbst als Mann und Vater zweier russischer Staatsbürgerinnen dauert die Bearbeitung der RVP gute 5 bis 6 Monate aber man kriegt nur ein 3-Monats-Visum.
Über die Agentur sind es doch immer gefakte Arbeistverhältnisse?
Ehrlich gesagt bin ich überrascht, wie sowas funktioniert. Schon für seriöse Arbeitgeber ist das Bestellen einer offiziellen Einladung ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand. Die Arbeitgeber müssen ja offiziell beim FMS beantragen, Ausländer beschäftigen zu dürfen und die Einladung offiziell übers FMS machen. In jeder Berufsgruppe gibt es Quoten, wieviele Ausländer beschäftigt werden dürfen und meistens muss versucht werden, die Stelle erst eine gewisse Zeit an Russen zu vergeben.

Das lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass diese Agentureinladungen für Arbeitsvisa gefälscht oder der FMS bestochen worden sein muss. Die Echtheit von Einladungen und Arbeitserlaubnissen kann man mittlerweile online uaf der FMS-Webseite prüfen.