Seite 26 von 44

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 13 Feb 2016, 20:44
von Berlino10
So ein Arbeitsvisum kostet ja mit knapp 2.000 EUR für ein Jahr auch sehr viel ...
scheint nicht seriös ... zumal die auch die anfängliche 3 Monats Gültigkeit umgehen ...

also scheint seriös ohne Arbeit in RUS ... bzw. Sprachtest nichts dauerhaftes möglich ..

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 16 Feb 2016, 15:59
von Norbert
Sozialarbeit geht in einigen Gebieten, aber nicht alle geben dafür diese Art von Visa.

Eine gute Option ist noch: Ein eigenes Unternehmen gründen und für sich selbst die Arbeitsgenehmigung beantragen. Das ist vollkommen legal und wir auch praktiziert.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 16 Feb 2016, 16:08
von Berlino10
Norbert hat geschrieben: Eine gute Option ist noch: Ein eigenes Unternehmen gründen und für sich selbst die Arbeitsgenehmigung beantragen. Das ist vollkommen legal und wir auch praktiziert.
Aha, danke, das ist interessant. Hast du dazu einen (rus.) Link?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 16 Feb 2016, 16:57
von m5bere2
Norbert hat geschrieben:Ein eigenes Unternehmen gründen und für sich selbst die Arbeitsgenehmigung beantragen. Das ist vollkommen legal und wir auch praktiziert.
Kann man sich dann selbst als Hochqualifizierter einladen? Sonst wird der Sprachtest ja doch fällig. ;-)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 17 Feb 2016, 16:14
von Magdeburg-Moskva
Selbsteinladung über eigene Firma - ich vermute, Sprachtest wird fällig, Hochqualifiziertenvisum ist dabei unerheblich.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 17 Feb 2016, 16:31
von bella_b33
Zumal man bei HQ Visum den Mindestverdienst nicht unterschätzen sollte ;)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 17 Feb 2016, 17:03
von m5bere2
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Selbsteinladung über eigene Firma - ich vermute, Sprachtest wird fällig, Hochqualifiziertenvisum ist dabei unerheblich.
HQs brauchen den Sprachtest ja nicht ... aber Firmengründer vielleicht. ;-)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 18 Feb 2016, 07:45
von Norbert
Einen Link habe ich leider nicht, ich kenne nur jemanden, der es praktisch so gelöst hat. Es ist auch nicht so, dass sein Business übermäßig brummt. Den Sprachtest und Gesinnungstest hat diese Person gemacht, ja. Es war dort keine zeitliche Not, weswegen die Frage der Quoten nicht so wild war. Berlino, wenn es Dich konkret interessiert, kann ich den Kontakt herstellen (PM an mich).

Das Problem ist vermutlich ein anderes: Wenn man hier eine Arbeitsgenehmigung hat, sollte man diese formal auch nutzen. Man muss also einen Lohn bekommen und wenn man nicht vor Ort ist, offiziell auf Dienstreise sein. Ist man zu viel auf Dienstreise, so muss der Lohn wiederum mit 30 % versteuert werden. Wie man es auch dreht - es wird damit vermutlich nicht billiger als die gekauften Visa.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 17 Mär 2016, 23:37
von Berlino10
Bei mir hat sich die Lage entspannt, da das VHS Berlin mir die Ketten-Visa empfohlen hat,
3 Monate in RUS, dann ausreisen und innerhalb von 2-3 Wochen in DEU das nächste Privatvisum beantragen, ohne Beschränkung auf 90 in 180 Tagen.
Die разрешение на временное проживание werde ich trotzdem versuchen ... bekommt man dadurch wirklich eine Russische Krankenversicherung, auch wenn man keine Arbeit in RUS hat, keine Steuern zahlt? ... ich arbeite im Internet mit eigener Firma.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 18 Mär 2016, 06:09
von m5bere2
Ja, bekommt man. Habe meine letztens abgeholt und die Frau fragte mir zwei Fragen; sie hat das sicher nicht als Verhör oder Test gemeint, aber theoretisch hätte man mir bei falscher Beantwortung der Fragen auch sofort die RWP aberkennen und mich ausweisen können.

1. Registriertier Wohnort? Faktischer Wohnohrt ist registrierter Wohnort?
2. Sind sie in einem OFFIZIELLEN Arbeitsverhältnis?

(unregistriertes Wohnung ist ein administratives Vergehen, schwarzarbeiten natürlich auch, bei zwei administrativen Vergehen kann nach Gesetz die RWP aberkannt werden). Sehr interessant, dass man so offen und nebenbei gefragt wird, ob man nicht zufällig illegal ist. ;-)

Wie dem auch sei, ich hätte auch auswählen können, ich sei arbeitslos, hätte trotzdem die OMS (обязательное медицинское страхование) gekriegt.