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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 17 Jul 2016, 15:01
von bella_b33
zimdriver hat geschrieben:... Migrationskarte wird doch ausgedruckt.
Ja, meist schon, das stimmt. Ich achte aber auch nicht weiter drauf, wie schon geschrieben.
Eine direkte PKW Einreise nach RU hatte ich noch nicht. Da über BY ja Keiner an der russischen Grenze schaut. Für BY bin ich an der Grenze zu PL natürlich normaler Visainhaber und fülle meine Migrationskarte aus.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 17 Jul 2016, 16:19
von m5bere2
bella_b33 hat geschrieben:m5bere2 hat geschrieben:
Migrationskarten müssen laut Gesetz _alle_ Ausländer unabhängig des Aufenthaltsstatus ausfüllen.
Auch das habe ich in den letzten 7,5 Jahren(also seit Erhalt RWP) nie wieder gemacht.
Nun, wir sind in Russland. Gesetz und Praxis können völlig unabhängig voneinander nebeneinander existieren.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 17 Jul 2016, 16:27
von m5bere2
bella_b33 hat geschrieben:Da über BY ja Keiner an der russischen Grenze schaut. Für BY bin ich an der Grenze zu PL natürlich normaler Visainhaber und fülle meine Migrationskarte aus.
BY und RU teilen sich Migrationskarten. Deine BY-Migrationskarte ist also auch eine RU-Migrationskarte. Viel interessanter ist: was passiert, wenn du von mit dem Auto von RU über BY nach Polen fährst, aber bei der Ausreise aus BY keine Migrationskarte hast, da du deine russische in die Tonne gehauen hast?
Die BY-Grenzer können sich darauf berufen, dass du als Ausländer in RU eine Migrationskarte haben musst, denn das Gesetz über Migrationskarten ist ein gemeinsames zwischen BY und RU und kennt keine Ausnahmen für RWPler. Was interessiert den BY-Grenzer auch dein RWP in Russland?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 17 Jul 2016, 16:30
von bella_b33
m5bere2 hat geschrieben:Viel interessanter ist: was passiert, wenn du von mit dem Auto von RU über BY nach Polen fährst, aber bei der Ausreise aus BY keine Migrationskarte hast, da du deine russische in die Tonne gehauen hast?
Nichts passiert....evtl. bekommst Du Eine MK, die füllst Du schnell aus und fertig. Ich erinner mich aber nicht mehr genau dran.
m5bere2 hat geschrieben:Was interessiert den BY-Grenzer auch dein RWP in Russland?
Ich hab schon VID btw....aber macht ja in der Hinsicht wohl keinen Unterschied.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 17 Jul 2016, 17:47
von asgardcrew
bella_b33 hat geschrieben:zimdriver hat geschrieben:... Migrationskarte wird doch ausgedruckt.
Eine direkte PKW Einreise nach RU hatte ich noch nicht.
War dieses Jahr in Kasachstan mit dem Auto, MK wird bei Ausreise verlangt, und bei Einreise muss eine neue per Hand ausgefüllt werden!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 17 Jul 2016, 18:00
von zimdriver
... ja, Einreise mit PKW dürfte die einzige Chance sein, heute noch per Hand die MK ausfüllen zu müssen.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 17 Jul 2016, 18:45
von bella_b33
asgardcrew hat geschrieben:
War dieses Jahr in Kasachstan mit dem Auto, MK wird bei Ausreise verlangt, und bei Einreise muss eine neue per Hand ausgefüllt werden!
Danke für die Info!
Hast Du Visum, VID oder RWP?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 18 Jul 2016, 08:19
von Norbert
Nochmal zur Frage zurück:
(1) Es ist ganz normal, dass man nach Ausstellung des РВП erst einmal auf das Visum hingewiesen wird. Das geht vermutlich fast allen so! Und fast alle registrieren sich dann hier im Forum und fragen nach. Achtung, große Gefahr hier hängen zu bleiben - ich spreche aus Erfahrung!
(1a) Man braucht kein Visum. Das Visaerleichterungsabkommen definiert ganz klar, dass man mit vorläufiger oder dauerhafter Aufenthaltsberechtigung kein Visum benötigt. Das Abkommen wurde per Gesetz bestätigt und gilt unbegrenzt.
(2) An der Grenze gibt es nie Probleme. Selbst am Grenzübergang im Zug von Sibirien nach Nordkasachstan wurde kurz komisch geschaut, der Chef angerufen - und alles war prima. Auch die Airlines haben mich immer durchgelassen - letztendlich riskieren sie ja, dass Du Schadensersatz forderst, wenn sie Dich grundlos nicht durchlassen.
(2a) Sicherheitshalber eine Kopie des Abkommens mitnehmen, zweisprachig. Auf Wunsch schicke ich Dir ein fertiges Dokument, wo die wichtigen Phrasen schon markiert sind, zu. E-Mail-Adresse bitte per PM. (Ich habe das Abkommen aber nie gebraucht, auch wenn ich es dabei hatte.)
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 09 Jul 2017, 23:00
von Julian
Hallo Zusammen,
kann mir vll jemand nochmal erklären, wie ich nach dem Erhalt der RVP an eine Arbeitsgenehmigung komme? Ich finde im Internet viele Widersprüche, ob die Arbeitsgenehmigung jetzt in der RVP enthalten ist oder nicht. Einige schreiben, dass diese seit 2017 wohl wieder enthalten ist. Besten Dank
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 10 Jul 2017, 06:58
von m5bere2
Ist enthalten, und nicht erst seit 2017.