BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
m1009

Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von m1009 »

besser als...

suesswarentechniker, fachrichtung pralinen... :lol:

ein bekannter hat diesen beruf ...
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bella_b33
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von bella_b33 »

m1009 hat geschrieben:besser als...

suesswarentechniker, fachrichtung pralinen... :lol:

ein bekannter hat diesen beruf ...
Mein Traumjob :D....und was mach ich? Steinverbindungsingenieur! :)
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Sibirier
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von Sibirier »

bella_b33 hat geschrieben:Steinverbindungsingenieur! :)
Bei uns hiess es früher einfach Maurermeister.... :lol:
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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bella_b33
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von bella_b33 »

Das wäre auch noch eine Möglichkeit, klingt aber nicht so hochtrabend ;)
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von GastroService »

...warum nicht gleich "Doktor der Moertelogieund Zementologie" ?? :lol: Das klingt doch besser als "Steinvernindungsingeneur" oder die banale Berufsbezeichnung "Maurermeister" :lol:
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bella_b33
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von bella_b33 »

:lol: Wir lassen uns noch was einfallen ;) ich bin aber eh schon ein wenig aus der Übung, was dieses Gewerk angeht, arbeite mich aber gerade wieder ein am russischen Haus :D

Wir holen aber ein wenig weit aus, vielleicht trägt ja Schimmelreiter nochmal etwas zum eigentlichen Thema bei ;)

Gruß
Silvio
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von Roland »

Ein Nachtrag zu diesem interessanten Thread:
Geld ist eines der schwierigsten Themen in einer binationalen Beziehung.

Man sollte offen darüber reden, über gegenseitige Wünsche und Erwartungen, Kompromisse finden. Wenn solche Gespräche nicht gut möglich sind, steht es schon schlecht um das Paar.

Die Übergänge zwischen normalem Helfen über unverschämte Forderungen bis hin zu Betrug sind fließend. Was für den einen noch in Ordnung ist, empfindet der andere als Abzocke. Ein gutes Forum wie dieses kann Hilfe und Anregungen geben. Aber jeder Mann muss für sich selbst entscheiden, was er sich bzw. seiner Beziehung zumutet.

Übrigens werden deutsche Männer auch von deutschen Frauen abgezockt. Nur nicht am Anfang der Beziehung, sondern am Ende (bei der Scheidung). ;)
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von Sibirier »

Hier mal eine Abhandlung über die Bilanzierung von Ehefrauen....

Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in der Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind. Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise abzuhelfen.


1. Zuordnung zu den Vermögensposten

Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand handelt. An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung der Gefühle Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen - es stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können. Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren. Umstritten ist die Frage, ob Frauen auf Grund der verschiedensten Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind. Abschn.13 EstR gibt dazu keine erschöpfende Auskunft.




2. Bewertung



Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das so genannte Inzestverbot die Eigennutzung selbsthergestellter Frauen praktisch ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur Anschaffungskosten in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen bei den meisten Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht in einer Summe, sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei werden für Kinobesuche, Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen aufgewendet, die sich klarer buchhalterischer Erfassung meist entziehen. Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter von Werbungskosten haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, sodass sie sich nicht steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte alle Kulturstaaten veranlassen, sobald wie möglich auf das in fortschrittlichen Ländern Afrikas entwickelte moderne Verfahren überzugehen und den so genannten Brautpreis in einer Summe an die Eltern zu zahlen.


3. Abschreibung

Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig genutzten Ehefrau die AfA zu klären. Früher wurden Frauen stets degressiv abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der Inanspruchnahme wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken. Die Auffassung darüber hat sich inzwischen gewandelt, sodass auch die lineare Abschreibung zulässig ist. Einige Verfechter der degressiven Abschreibung wollen diese auch weiterhin beibehalten; sie argumentieren damit, die degressive Abschreibung habe den Vorteil, daß sich die abnehmenden Abschreibungsbeträge mit den zunehmenden Kosten für Instandhaltung und Reparatur zu einem in der Summe gleich bleibenden Aufwand zusammenfassen lassen. Das Hauptproblem ist die noch nicht ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer. Auch die AfA-Tabellen helfen hier nicht weiter, da die lange erwarteten spezial-AfA-Tabellen noch immer nicht erschienen sind, obwohl die zuständigen Referenten des BMF schon lange an ihnen arbeiten.

Problematisch ist die starke Differenz von Lebensdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer Umstellung der Tabellen nach Baujahr, wesentlichen Konstruktionsmerkmalen
(Massivbau, Leichtbau, Erhaltungszustand usw.). Dabei wird wohl eine Pauschalisierung der absetzbaren Anschaffungskosten mtl. Unterhaltungskosten x Vervielfältiger herauskommen. Ein weiteres Problem
stellen die Teilwertabschreibungen dar. Keinesfalls sind hier die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer würde so etwas schon wieder beschaffen), sondern der Einzelveräußerungspreis abzüglich der meist erheblichen Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit werden oft erhebliche Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch Zuschreibungen in Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben für Friseur, Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der nicht zu aktivieren ist. Nur bei größeren Überholungen (Liften, andere kosmetische Operationen) geht der BFH in ständiger Rechtsprechung von nachträglichen Herstellungskosten aus und verlangt eine Zuschreibung.


4. Sonderfälle:

Schon vor Jahren wurde geklärt, dass Zuschreibungen wegen bestehender Schwangerschaft unzulässig sind. Nach der Kuh-Kalb-Theorie des BFH ist vielmehr ein dem zusätzlichen Futteraufwand der Mutter entsprechender Betrag als Herstellungskosten des Babys anzusetzen. Bei (nichtgewerblicher) Fremdnutzung ist (soweit diese Nutzung überhaupt bekannt ist) keine Forderung zu aktivieren, da hierbei keine Mietverträge realisiert werden. Diese Forderungen sind erfahrungsgemäß uneinbringlich, sodass sie wieder voll abgeschrieben werden müssten. Es ergibt sich also keine Auswirkung auf den Totalgewinn. Bei der Nutzung anderer Frauen ist kein Bilanzposten zu aktivieren, da diese Frauen dem Eigentümer (Ehemann) zuzurechnen sind und somit ein Bilanzierungsverbot besteht. Ledige Frauen sind nur als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig, da sie meist nicht zur dauernden Nutzung bestimmt sind.





Zum Schluss noch ein Wort an alle männlichen Leser: Es finden sich immer noch Bilanzen mit unzulässig aufgeblähtem Vermögen. In fast allen diesen Fällen zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass das spezielle männliche Vermögen (lat. potentia) aktiviert wurde. Doch auch hier gilt das strenge Niederstwertprinzip. Zwar klagen viele Frauen darüber, dass diese "potentia" im Allgemeinen viel zu selten aktiviert würde - dennoch hat dieses Vermögen in der Bilanz nichts zu suchen, da es sich um immaterielle Werte handelt, die wegen der schwierigen Bewertbarkeit (meist Überbewertung) und der Unsicherheit zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten nicht bilanzierungsfähig sind, auch wenn manche Männer es für ihr wichtigstes Vermögensteil halten. Diese Männer wollten sich damit trösten, dass dieses Vermögen auch ohne Bilanzierung einen wesentlichen Teil ihres Eigenkapitals darstellt - und es ist gut, gerade auf diesem Gebiet reichlich stille Reserven zu halten.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von Norbert »

Sibirier, wichtig in diesem Forum wären aber die Importvorschriften gewesen, dazu schweigst Du vollkommen!
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Re: BRD Visum vorbei, nun will sie "Kohle"- wieviel im Monat ?!?

Beitrag von Sibirier »

Der Text kommt auch nicht von mir.... ;)
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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